nehmer ganz beſondere Schwierigkeiten bereiten wird; es mußte deshalb daran gedacht werden, daß die Stadtgemeinde bei Abſchließung eines neuen Vertrages genötigt ſein würde, dieſe Baulichkeiten vorzuhalten. Als vor mehreren Jahren der Stadt⸗ gemeinde von den Luckmann'ſchen Erben das an der Straße 18 belegene Grundſtück, auf dem ſich Stallungen und Remiſen für einen größeren Fuhr⸗ betrieb befanden, zum Kaufe angeboten wurde, wurde ſie in die günſtige Lage verſetzt, in den Beſitz eines Grundſtückes zu gelangen, das für die Zwecke der Straßenreinigung und Müllbeſeitigung außer⸗ ordentlich gut verwertbar erſchien. Infolgedeſſen beſchloſſen die ſtädtiſchen Körperſchaften im April 1906 den Aufkauf des Grundſtücks. Eine augen⸗ blickliche Verwertung für die Straßenreinigung war nicht angängig, weil der Unternehmer nach dem gegenwärtigen Vertrage über die Fuhrleiſtungen für die Straßenreinigung, Partverwaltung und Feuerwehr, welcher inzwiſchen bis zum 31. März 1910 verlängert worden iſt, ſelbſt für dieſe Betriebe die erforderlichen Stallungen und Remiſen vorzu⸗ halten hat. Es konnte deshalb der bebaute Teil des Grundſtücks zunächſt an die Dreiteitung Allgemeine Müllverwertungs⸗Geſellſchaft m. b. H. verpachtet werden, während der unbebaute Teil jederzeit für Zwecke der Straßenreinigung zur Verfügung ge⸗ ſtellt werden kann. Wir haben uns nun zunächſt eingehend mit der Frage beſchäftigt, ob das Grund⸗ ſtück für die geplante Ubernahme der Fuhrleiſtungen in eigene Regie auch tatſächlich geeignet iſt, und haben dieſe Frage bejaht. Im Laufe der Jahre ſind die kleinen auf die einzelnen Stadtgegenden verteilten Depots, welche zur Unterbringung der Handgeräte und derjenigen Reinigungs⸗ und Beſprengungsmaſchinen dienen, die in der betreffenden Gegend tagtäglich gebraucht werden, auf 8 vermehrt worden. Wir ſind der Anſicht, daß wir auf dieſe Depots auch für die Folge nicht verzichten können, ſondern eher darauf bedacht ſein müſſen, für dieſe 3wecke eigene Grundſtücke zu beſchaffen, die nicht in abſehbarer Zeit anderen Zwecken dienſtbar gemacht werden müſſen. Unter der Vorausſetzung, daß dieſe kleinen Depots als Nebendepots beibehalten werden, wird für die eigene Regie zunächſt nur ein Zentraldepot er⸗ forderlich werden, auf dem die geſamten⸗ Ställe, die Werkſtätten und Remiſen zu errichten ſind; hier ſind auch ſämtliche Kehrichtabfuhr⸗ und Arbeits⸗ wagen unterzubringen, während die Reinigungs⸗ und Beſprengungs⸗Maſchinen bis auf eine ganz geringe Zahl in den Nebendepots Unterkunft finden. Eine ſolche Zentraliſierung des geſamten Pferde⸗ parks, der Remiſen uſw. erſcheint uns auch aus wirtſchaftlichen Rückſichten empfehlenswert, da als⸗ dann die Leitung eine einheitliche wird und ſich die Ausgaben beſonders ſür Auffichtsperſonen geringer ſtellen werden. Wir ſind nun zu der Überzeugung gelangt, daß das vorerwähnte Grundſtück für die Straßenreinigung ſehr geeignet iſt und daß der noch verfügbare Teil des Grundſtücks, der für die Müllbeſeitigung augenblicklich nicht in Anſpruch genommen iſt, für die Errichtung des Zentraldepots für eine lange Reihe von Jahren groß genug iſt. Daß für die erforderlichen Baulichkeiten auf dem verfügbaren Grundſtücksteil genügend Platz vor⸗ handen iſt, ergibt die auf Blatt 102 des beiliegenden Heftes befindliche Skizze. Gleichzeitig haben wir auch die Frage vorweg erörtert, ob die Verfrachtung des Kehrichts nach 35 außerhalb mit Schiffen oder Eiſenbahn vorzu⸗ ſehen iſt. Wenn wir der Kehrichtabfuhr auch eine außer⸗ ordentliche Wichtigteit beimeſſen, ſo glauben wir doch, dieſe Angelegenheit mit den Erwägungen über die eigene Regie nicht in Verbindung bringen zu müſſen, da einerſeits mit Beſtimmtheit zu erwarten iſt, daß das Aufſtapeln von Straßenkehricht inner⸗ halb des Stadtgebietes in den nächſten Jahren keine Schwierigteiten bereiten wird, und anderſeits durch Verquickung der beiden Angelegenheiten die Prüfung der Frage der eigenen Regie derart verzögert werden würde, daß jedenfalls für den 1. April 1910 rechtzeitig ein Gemeindebeſchluß nicht herbeigeführt werden könnte. Es wird daher empfehlenswert ſein, die Frage der rationellen und einwandfreien Kehrichtbeſeitigung ganz geſondert von der Fuhr⸗ leiſtungsangelegenheit zu behandeln und einer beſonderen Beſchlußfaſſung vorzubehalten. Was nun die eigene Regie ſelbſt betrifft, ſo wird man der wirtſchaftlichen Seite der ganzen Frage ein Hauptgewicht beilegen müſſen; wir haben deshalb zunächſt die jährlichen laufenden Ausgaben bei UÜbernahme der Fuhrleiſtungen in eigene Regie, ſowie diejenigen bei Vergebung der Leiſtungen an einen Unternehmer ermittelt und dabei feſtgeſtellt, daß die letzteren hinter den erſteren um 69 000 ſ jährlich zurückbleiben. Vgl. das Nähere bei dem folgenden Erläuterungs⸗ bericht! Wenn wir auch anerkennen, daß dieſe Mehr⸗ koſten nicht allein ausſchlaggebend ſein dürfen, wenn auch die volle eigene Regie ohne Rückſicht auf die Koſten vielleicht als Ideal anzuſehen iſt, ſo können wir uns nicht entſchließen, die eigene Regie bereits zum 1. April 1910 zu empfehlen. Anſicht, daß die Übernahme der Fuhrleiſtungen beim Ablauf des gegenwärtigen Unternehmer⸗ vertrages ſich nicht mit einem Schlage ohne die größten Schwierigkeiten und Unzuträglichteiten wird ermöglichen laſſen. Wenn vielleicht auch die er⸗ forderlichen Baulichkeiten wie Stallungen, Remiſen, Werkſtätten und Dienſtwohnungen ſich bis zu genanntem Zeitpunkt rechtzeitig werden herſtellen laſſen, ſo wird doch beſonders der Ankauf von rund 160 Pferden, die Auswahl des geeigneten Kutſcher⸗ materials und vor allem das Einfahren der Geſpanne ſo große Schwierigkeiten bereiten, daß wir den Betrieb am 1. April 1910 keineswegs gerüſtet über⸗ nehmen könnten. Wir ſind daher bei unſern weiteren Erwägungen zu der Anſicht gelangt, daß es ſich auf alle Fälle empfehlen wird, unter den nachſtehenden Bedingungen zunächſt eine kurz⸗ friſtige Vergebung der Fuhrleiſtungen an einen Unternehmer vorzunehmen, um für den Fall eines entſprechenden Gemeindebeſchluſſes allmählich die eigene Regie derart vorzubereiten, daß auf Wunſch die Übernahme der Leiſtungen beim Ablauf des gedachten Vertrages anſtandslos vonſtatten gehen kann. Wie wir bereits eingangs erwähnt haben, wird jedem Unternehmer die Vorhaltung der Stallungen uſw. für einen Fuhrbetrieb von 160 Pferden — ohne die Beſpannung der Spreng⸗ wagen mit rund 40 Pferden für die Sommermonate mitzurechnen — ganz außergewöhnliche Schwierig⸗ keiten bereiten, da in unſerem ganzen Stadtgebiet derartige Räume nicht vorhanden ſind, und der betreffende Unternehmer nur bei einem längeren Vertrage neue Stallungen errichten könnte. In⸗ folgedeſſen empfehlen wir, ſchon jetzt die geſamten Wir ſind der