Baulichkeiten, wie ſie ſpäter für eine etwaige eigene Regie auch erforderlich werden, zu errichten und ſie dem Unternehmer vorzuhalten. Die Verzinſung des aufgewendeten Kapitals wird durch die Minder⸗ forderungen des Unternehmers gewährleiſtet werden. Der Unternehmer würde alsdann nur die Kutſcher und Pferde zu ſtellen haben, während die Stadtgemeinde ſämtliche Unterkunftsräume, die Werkſtätten ſowie die Wagen vorzuhalten hätte. Wir glauben daher, am wirtſchaftlichſten und zweckdienlichſten zu handeln, wenn wir einen der⸗ artigen Mittelweg zwiſchen eigener Regie und Vergebung der Leiſtungen zur Annahme empfehlen. Hierbei würden ſich die laufenden jährlichen Aus⸗ gaben zwar um 20 000 ℳ höher ſtellen als bei Vergebung ſämtlicher Leiſtungen an einen Unter⸗ nehmer — einſchließlich Vorhaltung der Stallungen — aber immerhin hinter den laufenden Koſten der eigenen Regie noch um 49 000 ℳ. jährlich zurück⸗ bleiben. Um nun beim Ablauf eines ſolchen kurzfriſtigen Vertrages den Betrieb leicht in die eigene Regie überführen zu können, wird es ſich empfehlen, diejenigen Pferde des Unternehmers, die für unſere Zwecke brauchbar erſcheinen, gegen einen Abſchätz⸗ ungswert, welcher durch Vertrauensmänner beider Parteien bzw. bei Streitigkeiten durch einen Obmann feſtzuſtellen wäre, käuflich zu übernehmen. Ebenſo könnte eine Anzahl Kutſcher in den ſtäd⸗ tiſchen Dienſt übernommen werden. Dieſe Praxis, die bei UÜbernahme und anderweiter Verpachtung großer Landgüter ſtets geübt wird, wird einerſeits gewährleiſten, daß ein großer Teil der Geſpanne ſchon eingefahren und mit der zu leiſtenden Arbeit völlig vertraut iſt, und anderſeits den Unternehmer, dem bei der Ausſchreibung und Abſchließung eines ſolchen Vertrages die Möglichkeit in Ausſicht geſtellt wird, beim Ablauf ſeines Vertrages einen großen Teil ſeiner Pferde ohne Verluſt an uns zu ver⸗ äußern, veranlaſſen, während der Vertragsdauer möglichſt gutes Pferdematerial vorzuhalten. Was nun die Kehrichtabladeplätze betrifft, ſo wird dem Unternehmer zunächſt die Vorhaltung der Plätze aufgegeben werden müſſen. Indeſſen kann ihm auch in Ausſicht geſtellt werden, daß auch die Stadtgemeinde für die Beſchaffung der Plätze eintreten wird, ſobald ihm die Vorhaltung vielleicht infolge beſonderer polizeilicher Beſtimmungen, mit denen in abſehbarer Zeit eventuell zu rechnen ſein wird, unmöglich werden ſollte. Wir können eine ſolche Verpflichtung ohne Bedenken eingehen, da unſere Parkverwaltung in der Lage ſein wird, auf längere Jahre hinaus den größten Teil des Straßen⸗ kehrichts für ihre Zwecke zu verwenden. Außerdem ſind ſtädtiſche Grundſtücke für dieſe Zwecke ſtets frei zu machen. Sollte unſer Antrag zu b) angenommen werden, ſo müßten ſogleich die erforderlichen Bau⸗ lichkeiten auf dem in Ausſicht genommenen Grund⸗ ſtück errichtet und die notwendig werdenden Geräte und Wagen rechtzeitig beſchafft werden. Die Koſten betragen nach einem Überſchlage 559 000 ℳ. Die Genehmigung des Projekts und des ſpeziellen Koſtenanſchlages müßte jedoch ſpäterer Beſchluß⸗ faſſung vorbehalten bleiben. Die Mittel ſind in der neuen Anleihe vorgeſehen. Im einzelnen, beſonders hinſichtlich der Be⸗ rechnung der Koſten, beziehen wir uns auf den beigefügten Erläuterungsbericht. 352 Bevor wir in dieſer Angelegenheit Stellung genommen haben, iſt die Deputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen gehört worden. Charlottenburg, den 28. Juli 1908. Der Magiſtrat. Boll Meyer. auch i. V. XIVa 828. Erläuterungsbericht. Für die Prüfung der Frage der eigenen Regie bleibt zunächſt zu erwägen, auf welche ſtädtiſchen Verwaltungszweige die Angelegenheit auszudehnen ſein wird. Unſeres Erachtens kann es ſich hierbei nur um ſolche Betriebe handeln, welche dauernd Geſpanne gebrauchen. Andere Betriebe mit hinein⸗ zuziehen, halten wir vom wirtſchaftlichen Stand⸗ punkte aus nicht für vorteilhaft, da ſonſt nämlich die ſt ändige Ausnutzung der Geſpanne ſehr in Frage geſtellt werden würde. Aus dieſem Grunde haben wir auch die Parkverwaltung, welche in dem bisherigen Vertrage beſonders wegen der Kehrichtabnahme mit enthalten iſt, nicht mit berückſichtigt. Um nun eine vergleichende Überſicht der Koſten zu gewinnen, haben wir unſeren Betrach⸗ tungen nur die beiden Betriebe zugrunde gelegt, deren Bedürfniſſe bisher ſeitens eines und desſelben Unternehmers befriedigt wurden und die auf alle Fälle für die eventuelle eigene Regie in Frage kommen, nämlich auf die Straßenreinigung und auf die Feuerwehr. Es ſteht jedoch durchaus nichts im Wege, die eigene Regie ſpäter auch auf alle diejenigen Betriebe auszudehnen, welche ſtändig Geſpanne benötigen. Außerdem werden bei einem ſo großen Fuhrpark ab und zu einige Geſpanne disponibel bleiben, die alsdann im wirtſchaftlichen Intereſſe für andere Verwaltungszweige, ſoweit es ſich ermöglichen läßt, Fuhren leiſten können. Auch erſcheint es uns unwirtſchaftlich, die eigene Regie auf die Sprengwagen, welche nur während der ordentlichen Beſprengung in den Monaten April bis September im Betriebe ſind, auszudehnen: die Geſpanne für dieſe Wagen müſſen vielmehr wie bisher von einem Unternehmer auf Grund eines abzuſchließenden Vertrages geſtellt werden. Es würden demnach bei der eigenen Regie Pferde vorzuhalten ſein: a) für die Fahrzeuge der Feuerwehr, b) für die Kehrmaſchinen, c) für die Waſchmaſchinen, d) für die Vorſprengwagen, e) für die Abfuhrwagen, f) für die Baggerwagen. Um die Maſchinen und Wagen dauernd in einem guten und jederzeit gebrauchsfähigen Zu⸗ ſtande zu erhalten, ſcheint es geboten, auf dem Zentraldepot auch die erforderlichen Werkſtätten einzurichten, in denen die vorkommenden Repara⸗ turen ſowie derHufbeſchlag der Pferde vorgenommen werden können. Hierzu gehören: a) eine Schmiede⸗ und Schloſſerwerkſtatt, b) eine Tiſchlerwerkſtatt, 2 “) eine Sattler⸗ und Schneiderwerkſtatt, d) eine Malerwerkſtatt.