Eine Stellmacherei vorzuſehen, halten wir nicht für notwendig, da hierin meiſt nur Rad⸗ ausbeſſerungen vorgenommen werden, die ſich übrigens auch ſelten ereignen. Einer längeren Außer⸗ dienſtſtellung der Fahrzeuge zwecks Radreparaturen kann auch durch Vorhaltung von Reſerverädern entgegengewirkt werden. Sollte ſich jedoch im Laufe der Zeit auch die Notwendigkeit einer ſolchen Werkſtatt ergeben, ſo kann letztere jederzeit nach⸗ träglich ohne beſondere bauliche Veränderungen eingerichtet werden. Für die Malerwerkſtatt iſt beabſichtigt, ſtändiges Perſonal zunächſt nicht vorzuhalten, da der Anſtrich der Fahrzeuge, um den es ſich in der Hauptſache handelt, nur zu einer beſtimmten Jahreszeit, in der die meiſten Fahrzeuge außer Betrieb ſind, erneuert wird, während für alle anderen Werk⸗ ſtätten ſtändiges Perſonal vorzuſehen iſt. Nach den bisherigen Ausführungen würde für die eigene Regie ein Zentraldepot erforderlich ſein, welches einen Teil der Fahrzeuge, den geſamten Pferdepark ſowie die Werkſtätten und die ſonſtigen Nebenräumlichkeiten enthalten muß. Demnach bleibt zu errechnen: A. Bedarf an Fahrzeugen. Da die Feuerwehrfahrzeuge und die Maſchinen zur Straßenreinigung und Beſprengung bereits Eigentum der Stadtgemeinde ſind und die bis zum Beginn der eigenen Regie notwendig werdenden Vermehrungen an ſolchen Fahrzeugen aus Etats⸗ mitteln gedeckt werden, bleiben nur die Abfuhrwagen, und zwar in einer Zahl von 14 Stück, Baggerwagen, und zwar in einer Zahl von 7 Stück und Arbeitswagen, und 30 Stück zu beſchaffen. Die Arbeitswagen ſind gedacht als 25 zwei⸗ ſpännige und 5 einſpännige. B. Bedarf an Pferden. Es werden erforderlich: a4) Starke, ſchwere P f zwar in einer Zahl von er d e. 1. Für 7 Feuerwehrfahrzeuge je 2 14 2. Für 6 Kehrmaſchinen jie 6 3. Für 3 Vorſprengwagen je 11 3 4. Für 12 Abfuhrwagen je 2 24 5. Für 6 Baggerwagen jie 2 12 6., Jur Reſervceee 22 4 Zuſammen ſtarke, ſchwere Pferde 63 b) Leichte Pferde. 7. für 46 Waſchmaſchinen je 2 92 S für Meſerve zu 7, 5 zuſammen leichte Pferde 97 im ganzen alſo 160 Pferde, von denen 14 ſich auf den einzelnen Feuer⸗ wachen befinden, ſo daß noch 146 Stück auf dem Zentraldepot unterzubringen ſind. C. Bedarf an Perſonal. 80 Fahrer für 80 beſpannte Fahrzeuge, 4 Reſervefahrer für Kranke, Beurlaubte uſw., 1 Hofmeiſter, dem ſämtliches Perſonal, die Wertſtätten, Materialienkammern, Pferde und Fahrzeuge unterſtellt ſind, 353. — — 1 Schirr⸗ und Futtermeiſter (1 Perſon), dem 4) die Materialienverwaltung und Inſtand⸗ haltung der Fahrzeuge, Geſchirre uſw., b) die Pflege der Pferde, ſowie die Er⸗ haltung der Zucht und Ordnung im Stalle obliegt, Beſchlagſchmied, Werkſchmied (Schloſſer), Sattler, Schneider, gleichzeitig Pförtner und Wäger, Scharwerker (Tiſchler), Arbeiter für die Materialien⸗ und Geräte⸗ kammern, Hofarbeiter, Stalleute zuſ. 95 Mann. Zur Beaufſichtigung des Grundſtückes und zur Kontrolle des Betriebes ſowie zur Anweiſung der täglich angeordneten Dienſtvorrichtungen iſt der Straßenreinigungsinſpektor zu beſtellen. — — — — — — D. Bedarf an Baulichkeiten. Es ſind vorzuſehen: 1. Stallung für rd. 160 Pferde (146 laut Poſ. B und einen geringen Zuwachs von 14 Stück) nebſt Futterböden und Dunggruben. Um an Grundflächen zu ſparen, iſt die Hälfte der Pferde im I. Stockwerk unterzubringen. 2. Wagenhaus für 30 Fahrzeuge unter der Vorausſetzung, daß die Abfuhr⸗, Bagger⸗ und Arbeitswagen im Freien aufgeſtellt werden, wie es allgemein üblich iſt. Von allen Fahrzeugen, welche am 1. 4. 1910 vorhanden ſein werden, können ca. 20 in den Nebendepots nicht unter⸗ gebracht werden. Es iſt demnach bei vorſtehendem Anſatz von 30 Stück noch ein Zuwachs von 10 Stück berückſichtigt. 3. Geräte⸗ und Materialienkammern. Die Hauptvorräte ſind über dem Wagenhaus und den Werkſtätten oder in Kellern unterzubringen, während für den Tagesbedarf im Erdgeſchoß ein Raum von dem Wagenhaus abzunehmen iſt. 4. Werkſtätten: a) Schmiede und Schloſſerei, b) Tiſchlerei, c) Malerwerkſtatt, d) Wagenwäſcherei, e) Sattlerei nebſt Schirrkammer. Die Sattlerei und Schirrkammer können im Wirtſchaftshaus eine oder zwei Treppen hoch unter⸗ gebracht werden, während die übrigen Werkſtätten zu ebener Erde liegen müſſen. 5. Dienſt⸗ und Arbeiterwohnungen. a) Für den Hofmeiſter, b) Für den Schirr⸗ und Futtermeiſter (1 Perſon), c) Für den Arbeiter der Gerätekammer, d) Für den Pförtner Schneider). 6. Waſch⸗ und Baderäume. 7. Aborte. 8. Zenteſimalwage. Wie bereits eingangs erwähnt, iſt das ſtädtiſche, früher Luckmann'ſche Grundſtück, für ein Zentraldepot der Straßenreinigung geeignet und der verfügbare Teil nach der auf Blatt 102 des beiliegenden Heftes befindlichen Skizze zur Er⸗ richtung dieſer Baulichkeiten auch ausreichend.