Übertrag 331 419 ℳ. Poſ. 1 und 6 aufgeführt ſind) 80% von 260 300 V.. 20 824 6. Rohmaterialien für die Werk⸗ ſtütten 2 000 ℳ 7. Leihkoſten für die Beſpannung der Sprengwagen mit Fahrern 200 Tage je 35 Einſpänner e %e,,, 67 900 8. Unterhaltung der Baulichteiten 2 000 9. Heizung. 1 500 10. Beleuchung 1 500 ℳ 11. Wirtſchaftswaſſer 1 500 12. Kanaliſationsgebühren 500 ſ 13. Kranen⸗ 00 Unfall⸗ und 750 ℳ Invalidenverſiche⸗ rungsbeiträge 1 000 4. 3 550 14. Feuerverſicherungsbeiträge 2 000 15. Pacht der Abladeplätze und Aus⸗ gaben für Pflege der Plätze 4 000 ℳ 16. Zinſen für das geſamte Anlage⸗ kapital 4% von 780 000 ℳ . . 31 200 17. Tilgung des Anlagekapitals 2% von 780 900 ℳ 15 600 ℳ 18.-Verzinſung der aus Vor⸗ ſchüſſen zu deckenden Koſten für Regulierung der Straße 18a 4% von 63650 %V“ 2 546 19*% Tilgung der anteiligen Straßenregulierungskoſten 2% vyn 11 1242 % 222 20. Unvorhergeſehenesse 1 739 zuſammen 490 000 1 Von den errechneten Ausgaben e, von 490 000 ℳ ſind in Abzug zu bringen die Ein⸗ nahmen: 1. Pferdedung 1609 1 440 2. Verkauf von Kompoſt 2000 Fuhren à 0,50 1 000 1 Seite I 240 490 000 Zu Nr. 18 iſt folgendes zu bemerken: Da außer der Stadtgemeinde keiner der Anlieger an der für die Bebauung des Straßenreinigungsgrundſtückes erforder⸗ lichen Regulierung der Straße 184 intereſſiert iſt, muß die Stadtgemeinde zunächſt allein die Koſten verauslagen, die bei ſpäterer Bebauung von den Anliegern wieder eingezogen werden können. Die Koſten ſind aus. Vorſchüſſen zu decken und müſſen nach der in ähnlichen Fällen geübten Praxis — efr. Vorlage an die Stadtverordneten⸗ Verſammlung vom 16. Februar 1904, Druckſache Nr. 93 für 1904 — bis zum Ablauf von 10 Jahren von dem intereſſierten Anlieger, der in dem vor⸗ liegenden Falle die Straßenreinigungsverwaltung iſt, verzinſt werden. Nach Mitteilung der Tiefbau⸗Inſpektion 1 ſind die Regulierungskoſten wie folgt zu berechnen: 4) Für Erdarbeiten und Pflaſterung (provi⸗ ſoriſch mit Kopfſteinen) p) Für Herſtellung der Kanaliſation nach einer Geſamtſtraßenfront von 7 16 650 . 42 000 173—160 ⸗ ca. 333 m 50%333⸗ (da die Kaiſerin⸗Auguſta⸗Allee nach münd⸗ licher Auskunft der Tiefbau⸗Inſpektion I1I vorausſichtlich noch in dieſem Jahre kanaliſiert werden wird, iſt mit der Herſtellung der defini⸗ tiven Kanaliſation zu rechnen). c) für Beleuchtung rd. 5 000 . Zuſammen 83 650 * Zu Nr. 19. Die anteiligen Regulierungskoſten betragen bei einer Frontlänge von 58,20 m⸗ 11 124 ℳ, die von dem Straßen⸗ reinigungsetat mit 2% zu amortiſieren ſind. Übertrag 2 440 ℳ 490 000 ℳ 3. Einzelfuhren für andere 2 Verwaltungszweige 1 Reſervegeſpann täg⸗ lich 4 Fuhren à 4 ℳ 300-4-4⸗ 4 800 ℳ 4. Kiesfuhren für Straßen⸗ regulierung 00 ℳ 5. Unvorhergeſehenes 60 ℳ 9 300 ℳ 480 700 ℳ Laufende Koſten rc 481 000 ℳ II. Koſten bei Vergebung der Fuhrleiſtungen an einen Unternehmer. a) Einmalige Ausgaben: keine. 5) Laufende Ausgaben. Der gegenwärtige Unternehmer hat für die Zeit vom 1. Oktober 1906 bis 30. September 1907 d. i. für ein volles Jahr im ganzen rd. 210 000 ℳ erhalten. Außerdem ſind ſeitens der Stadtgemeinde noch beſondere Aufwendungen in Höhe von rd. 16 000 ℳ. gemacht worden, ſo daß die Geſamt⸗ ausgaben rd. 226 000 ℳ betragen. Die Leiſtungen des Unternehmers zerfallen in 2 Gruppen, und zwar a) Straßenreinigung durch Waſch⸗ und Kehr⸗ maſchinen, ſowie Straßenbeſprengung, wofür 138 000 ℳ gezahlt worden ſind, p) Abfuhr und Beſeitigung des Straßenkehrichts und Baggerſchlamms, wofür vertraglich 72 000 ℳ zu entrichten ſind. Da der gegenwärtige Vertrag, welcher in⸗ zwiſchen auf 2 weitere Jahre bis 1. 4. 1910 ver⸗ längert worden iſt, ſeinerzeit auf drei Jahre mit Wirkung vom 1. 4. 05 ab abgeſchloſſen iſt, hat der Unternehmer die Einheitspreiſe zugrunde gelegt, wie ſie vor ungefähr 3 Jahren beſtanden haben. Wenn man nun noch in Betracht zieht, daß er u. E. überhaupt mit zu niedrigen Einheitsſätzen gerechnet hat, denn für die Kehrichtabfuhr ſind z. B. vordem bereits 100 000 ℳ bezahlt worden, obgleich die zu reinigende Dammfläche bedeutend kleiner war, ſo wird für den Fall einer weiteren Vergebung der Leiſtungen an einen Unternehmer in Anbetracht der allgemeinen Verteuerung auf allen Gebieten mit einem Preisaufſchlage von mindeſtens 25% zu rechnen ſein. Aber ſelbſt bei dieſem Teuerungszuſchlage werden von einem neuen Unternehmer kaum beſſere Leiſtungen, als ſie uns augenblicklich geboten werden, verlangt werden können. Es iſt aber bei dem vornehmen Charakter unſerer Stadt unbedingt notwendig, daß von einem neuen Unternehmer unter allen Um⸗ ſtänden genau diejenigen Leiſtungen geboten werden, wie ſie durch die eigene Regie möglich ſind. Den Ausgaben von 226 000 ℳ ſind demnach hinzuzurechnen 2 25% von der Poſition a, d. h. von 5 138 000 * 34 500 25% von der Poſition b, d. h. von 48000 ℳ. 2 18 000 Wenn nun berückſichtigt wird, wie es auch bei der Berechnung der laufenden Ausgaben bei Übernahme derLeiſtungen in eigene Regie geſchehen iſt, daß vom Seite 278 500 ℳ