R. Der Sonderetat der Müllbeſeiti⸗ 9 un g eine Iſteinnahme von 2 388 224,40 ℳ eine Iſtausgabe von 347 688,69 „ mithin einen Beſtand von 40 535,71 ℳ * 8§8. Das Ordinarium des Sonder⸗ etats der Waſſerwerke: eine Iſteinnahme u. ⸗Ausgabe von je 1 526 716,38. In dieſem Betrage iſt ein Reingewinn von 24 041,50 ℳ enthalten. I. Das Extraordinarium des Son⸗ dere tats der Waſſerwerke: eine Iſteinnahme u.⸗Ausgabe von je 18062 325, 28.0. Im einzelnen iſt folgendes zu erwähnen: 3 u A. Das Ordinariumdes Haupt⸗ etats ſchließt nach obiger Angabe mit einem buchmäßigen Beſtande von. 2 836 418,78 ab. Hierzu treten die am Jahres⸗ ſchluſſe verbliebenen Einnahme⸗ reſte mit ergibt zuſammen Nach Abzug der verbliebenen Ausgabereſte mit 2 080 848,50 „ verbleibt ein Überſchuß von. . 1 364 872,78 /. Hiervon iſt nach dem Gemeindebeſchluſſe vom 29. März 1906 der Betrag von 1 Million Mark in den Etat des nächſtfolgenden Rechnungsjahres d. i. 1909, einzuſtellen. Von dem Mehrbetrage werden 254 000 ℳ im laufenden Rechnungsjahre zu Straßenpflaſterungen verwendet. Der ver⸗ bleibende Reſt von 110 872,78 ℳ wäre nach dem vorerwähnten Gemeindebeſchluſſe dem Ausgleichs⸗ fonds zuzuführen. Dies iſt jedoch mit Rückſicht darauf, daß dem Etat für 1908 bei Kapitel 1 Ab⸗ ſchnitt 5 Nr. 2 aus Mitteln des Ausgleichsfonds 367 000 ℳ zu erſtatten ſind, unterblieben. Der Betrag von 110 872,78 ℳ iſt daher bei der vor⸗ bezeichneten Etatsnummer vereinnahmt worden. Stellt man das rechnungsmäßige Soll der Ein⸗ nahme, d. h. der Iſteinnahme einſchl. der Reſte, in göhe von 2 2 4 25 563 542,31 ℳ dem der Ausgabe in Höhe von 24 198 669.53 1 gegenüber, ſo ergibt ſich gleich⸗ falls der vorberechnete Verwal⸗ tungsüberſchuß von der gegen den Überſchuß des Vorjahres — 1906 — von 609 302,50 „ 7 75 721, I. 1 364 872,78 J 1 782,727,51 1 beleuchtung (93 000 ℳ) zurückzuführen. Wie ſich der Überſchuß im einzelnen zuſammen⸗ ſetzt, geht aus der beigefügten Überſicht, insbe⸗ ſondere deren Spalten 14 und 15, hervor. Danach ſind Zuſchüſſe bei den Kapiteln V, VII, vIII, IX, 358 —— XIII und XIV erforderlich geweſen, während die übrigen 9 Kapitel und die Reſtverwaltung Überſchüſſe aufweiſen. 47 Die Reſtverwaltung verdankt ihren Überſchuß den Erſparniſſen beim Straßenbau in Höhe von rd. 57 650 ℳ bzw. 45 850 ℳ 103 500 ℳ. Dieſen Erſparniſſen ſtehen geringe Mindereinnah⸗ men beim Armenweſen, bei den Krankenanſtalten und den Gemeindeſteuern entgegen, ſo daß ſich noch ein Überſchuß von 80 728,77 ℳ ergibt. Kapitel 1. Die Mehreinnahmen erklären ſſich aus den größeren Überſchüſſen der Gaswerke und des Elektrizitätswerkes, die den Etatsanſchlag um 216 402,30 ℳ bzw. 37 741,34 ℳ, zuſammen 254 143,64 ℳ. überſchreiten. Aus dem Betriebe der Ladeſtraßenverwaltung iſt ein Überſchuß nicht erzielt worden. Der im Etat vorgeſehene Betrag von 17 000 ℳ mußte daher in Abgang geſtellt werden. Der Überſchuß der Waſſerwerke iſt um 25 958,50 ℳ hinter dem Etatsſoll von 50 000 ℳ zurückgeblieben. 2 Die Minderausgaben bei den fortdauernden Ausgaben ſind in der Hauptſache durch die In⸗ abgangſtellung nachbewilligter Beträge aus dem Dispoſitionsfonds bedingt. Dazu kommen Er⸗ ſparniſſe bei den Beſoldungen, den Zulagen, Ver⸗ gütungen und Löhnen, bei der Witwen⸗ und Waiſenverſorgung, beim Ruhelohn und der Hinter⸗ bliebenenverſorgung der ſtädtiſchen Arbeiter und Angeſtellten, bei den Bedürfniſſen der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung und bei „Verſchiedenes“. Der Zugang bei den einmaligen Ausgaben iſt durch Mehraufwendungen bei der Gewährung von Teuerungszulagen und durch den Beſuch der Londoner Stadtvertreter hervorgerufen. Kapitel II. Der Überſchuß von 19 662,25 iſt hauptſächlich durch Mehreinnahmen an Schul⸗ geld und durch Erſparniſſe bei den Beſoldungen er⸗ zielt worden. Kapitel III. Die Mindereinnahmen ſind darauf zurückzuführen, daß an Alterszulagen der Lehrer 31 794,76 ℳ weniger erſtattet wurden, als im Etat vorgeſehen waren. Dagegen wurden an Schulgeld an den höheren Mädchenſchulen im ganzen rund 17 000 ℳ mehr eingenommen. Die Minderausgaben bei den fortdauernden Ausgaben von rund 108 000 ℳ ſind hauptſächlich durch Erſparniſſe bei den Ausgaben für Beſoldungen, insbeſondere bei den Gemeinde⸗ und Hilfsſchulen, Erſparungen bei den Anſätzen für perſönliche Ausgaben, Unterrichtsmittel und Verſchiedenes und durch geringere Beiträge zur Ruhegehaltskaſſe hervorgerufen. Die Mehrausgabe der einmaligen Ausgaben iſt durch die nachträgliche Weiterbewilligung der Teuerungszulagen und die Bewilligung der Koſten für die Einrichtung der Schulzahnklinit entſtanden. Kapitel IV. Obwohl die Fortbildungs⸗ ſchulen für Mädchen eine Mehreinnahme von zu⸗ ſammen 1460 ℳ. aufzuweiſen haben, bleibt die Geſamteinnahme doch hinter dem Etat zurück, weil die Staatszuſchüſſe für die Kunſtgewerbe⸗ und Handwerkerſchule um 1751,18 ℳ und für die gewerbliche und kaufmänniſche Fortbildungsſchule für männliche Perſonen um 1250 ℳ geringer ſind, als ſie im Etat vorgeſehen waren.