—— Aas —— zur Verfügung ſtehenden Mitteln 6000 ℳ. zur Her⸗ ſtellung von Jalouſien für die Weſtſeite des Hauſes bewilligt worden. Wie ſich jetzt ergibt, iſt bei dem Koſtenanſchlage ein Rechenfehler vorgekommen, und die Summe von 6000 ℳ reicht aus, um das ganze Bürgerhaus mit Jalouſien zu verſehen. Auf Antrag der Armendirektion haben wir deshalb, da auch die Oſt⸗ und Südſeite des Hauſes der Sonne ſtark ausgeſetzt iſt, beſchloſſen, auch dieſe beiden Seiten aus den bereits bewilligten Mitteln mit Jalouſien verſehen zu laſſen und erſuchen, unſerem Beſchluſſe zuzuſtimmen. Charlottenburg, den 25. Auguſt 1908. Der Magiſtrat. Matting. Samter. VIIIa. G1. 1408. Druckſache Nr. 315. Vorlage betr. Beitrag zu den öffentlichen Abgaben für forſtfiskaliſche Flächen am Teufelsſee. Urſchriftlich mit Akten Fach 5 Nr. 2 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Stadtverordneten⸗ Verſammlung erklärt ſich damit einverſtanden, daß der Pachtvertrag nebſt Nachtrag über die forſt⸗ fiskaliſchen Pachtflächen für das Waſſerwerk am Teufelsſee dahin ergänzt wird, daß die Waſſerwerke ſich verpflichten, vom 1. Oktober 1908 ab neben dem Pachtgelde jährlich 10 % der Pachtſumme als Beitrag zu den öffent⸗ lichen Abgaben zu erſtatten. Die Zahlung des Beitrags hat aus Mitteln der Waſſerwerke zu erfolgen. Durch einen Erlaß des Herrn Miniſters für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten iſt die ander⸗ weite Regelung der Laſtenbeiträge ſeitens der Pächter forſtfiskaliſcher Flächen angeordnet worden. Danach ſollen künftig bei Pachtobjekten bis zu 100 ℳ die Pächter nur zur Erſtattung der etwaigen Armen⸗ und Polizeilaſten herangezogen werden, während bei Pachtobjekten über 100 ℳ den Pächtern die weitere Verpflichtung auferlegt werden ſoll, neben dem Pachtgelde jährlich 10 % des Jahrespacht⸗ betrages als Beitrag zu den öffentlichen Abgaben zu erſtatten. Die Waſſerwerke ſind auf Grund des Vertrages vom 27. Juni/11. Auguſt 1871 nebſt Nachtrag vom 20. Juni/2. Juli 1883 Pächter forſtfiskaliſcher Flächen — am Teufelsſee — in Größe von rd. 5 ha, für die ein jährlicher Pachtzins von 498 ℳ 65 5, zu entrichten iſt. Hinſichtlich dieſer Flächen würden künftig neben der bisherigen Pachtſumme und den vertrag⸗ lich übernommenen Armenlaſten noch jährlich 49,87 ℳ zu den öffentlichen Abgaben zu zahlen ſein. In Anbetracht der Geringfügigkeit der Mehr⸗ ausgabe ſowie des Intereſſes, das wir an einer ſpäteren Verlängerung des bis 1931 laufenden Pachtvertrages haben, haben wir, ohne eine Verpflichtung dazu anzuerkennen, beſchloſſen, in eine Ergänzung des Pachtvertrages im obigen Sinne einzuwilligen. Wir erſuchen um Zuſtimmung. Charlottenburg, den 23. Juli 1908. 425 Magiſtrat. I. V. Boll. Seydel. III e 782. e . Druckſache Nr. 316. Vorlage betr. Nachbewilligung von Mitteln für den Ban der Gemeindedoppelſchule in der Haller⸗ ſtraße. Urſchriftlich mit 1 Heft an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Für den Bau der Gemeindedoppelſchule in der Hallerſtraße werden 1800 ℳ aus den zum Bau von Gemeindeſchulen im Ord. Kapitel vII bereitgeſtellten Mitteln nach⸗ bewilligt. Das Schulgebäude in der Hallerſtraße iſt im Herbſt 1905 ſeiner Beſtimmung übergeben worden. Die Abrechnung des Baues konnte bisher nicht erfolgen, da die anteiligen Straßenregulierungs⸗ koſten noch nicht feſtſtehen. Nach Auskunft der Tiefbau⸗Deputation, welche dieſe Koſten feſtſtellt, ſchwebt zwiſchen der Stadtgemeinde und einem der Straßenanlieger ein Prozeß über die Höhe einer zu zahlenden Enteignungsentſchädigung. Erſt nach Beendigung dieſes Rechtsſtreites können die Straßenregulierungskoſten ermittelt und die an⸗ teiligen Koſten für das Schulgebäude feſtgeſtellt werden. Da die Beendigung des Rechtsſtreites vor⸗ läufig nicht abzuſehen iſt, wir aber die Bau⸗ abrechnung ſo weit als tunlich erledigen möchten, bringen wir dieſes zur Kenntnis mit der gleich⸗ zeitigen Bitte, eine Überſchreitung der Baukoſten nachträglich zu genehmigen. Die Straßenregulierungskoſten für das Schul⸗ grundſtück ausſchließlich der Koſten für den Grund⸗ erwerb, welche im Koſtenanſchlag mit 12 700 ℳ vorgeſehen ſind, werden etwa 10 300—10 800 ℳ betragen. Grunderwerbskoſten wird das Schul⸗ grundſtück vorausſichtlich nicht zu tragen haben. Durch Gemeindebeſchluß vom 11. Mai 1904 1. Juni 1904 — VII. A. 305 — Druckſachen 233 und 264 — waren für den Neubau bewilligt Nach der Ausgabe⸗Kontrolle ſind bis jetzt ausgegeben. . 628 700,07 ℳ dazu die Straßen⸗ regulierungskoſten mit höchſtens rd. 10 800,— ℳ 639 500,07 ℳ mithin ſind noch erforderlich rd. 1 800,— ℳ. Dieſe Überſchreibung iſt auf eine allgemeine Preisſteigerung zurückzuführen, welche während der Zeit der Ausführung des Baues einſetzte und ſeitdem eine derartige Höhe erreicht hat, daß für die neuen Gemeindedoppelſchulen in der Sybelſtraße und auf Weſtend bereits 21 ℳ für das Kubikmeter umbauten Raumes haben angefordert werden müſſen, während der Bau in der Hallerſtraße noch mit 19 ℳ veranſchlagt worden iſt. Während die Geſamtſummen für die neuen Schulen über 800 000 ℳ verurſachen werden, be⸗ trugen die Geſamtkoſten für den Bau in der Haller⸗ ſtraße rund 640 000 ℳ, in welcher Summe noch 32 500 ℳ für die künſtliche Gründung enthalten ſind. Infolge dieſer Preisſteigerungen ſind eine Anzahl von Titeln überſchritten, ſo namentlich 1 637 700,— . die Erdarbeiten mit g. 2 000 die Maurerarbeiten mit rdgd. 4 000 ℳ die Maurerſonderarbeiten mit 1d. . 12 000 ℳ die Schmiede⸗ und Eiſenarbeiten mit rd. 7 000 ℳ die Heizungsanlagen mit rd. 1 600 ℳ die innere Einrichtung mit rd. 7 000 ℳ.