übertragbarer Krantheiten nicht dem Staate ob⸗ liegen; die Stadtgemeinde Charlottenburg ſtellt hierfür das Unterſuchungsamt für anſteckende Krankheiten des ſtädtiſchen Krankenhauſes in Weſt⸗ end zur Verfügung. 5 2. Die Stadtgemeinde Deutſch⸗ Wilmersdorf zahlt an die Stadtgemeinde Charlottenburg vom Tage des Inkrafttretens dieſes Vertrages ab (vgl. § 4) jährlich 6 — ſechs — ℳ für jedes angefangene Fart der Einwohnerſchaft von Deutſch⸗Wilmers⸗ dorf. Maßgebend für die Berechnung dieſer von der Stadtgemeinde Deutſch⸗Wilmersdorf zu zahlenden Vergütung für die Zeit vom 1. Juli 1908 bis 31. März 1909 iſt die am 1. Juli 1908 und für die ferneren Jahre die am 1. April eines jeden Jahres in Deutſch⸗Wilmersdorf auf Grund der Fort⸗ ſchreibungen feſtgeſtellte Einwohnerzahl. § 3. 4 Die Verſandgefäße für Unterſuchungsmatrial werden von der Stadtgemeinde Deutſch⸗Wilmers⸗ dorf geliefert und ſind von dieſer mit folgender Aufſchrift zu verſehen: „Stadtgemeinde Deutſch⸗Wilmers⸗ 223 dorf An das Unterſuchungsamt für anſteckende Krank⸗ 1.4. im Krankenhauſe zu Weſtend⸗Charlotten⸗ urg.“ Die Gefäße werden dem Unterſuchungsamte der Stadt Charlottenburg überwieſen, welches die Ver⸗ teilung an die Apotheken in Wilmersdorf beſorgt. Der Vertrag wird für die Zeit vom 1. Juli 1908 bis zum 31. März 1909 geſchloſſen. Von dieſem Zeitpunkte ab wird er fortlaufend immer um 1 Jahr 371 ſtillſchweigend verlängert, wenn er von keiner der beiden Parteien bis zu dem dem jeweiligen 31. März voraufgehenden 1. November gekündigt worden iſt. § 5. Die Stempelkoſten dieſes Vertrages trägt die Stadtgemeinde Deutſch⸗Wilmersdorf. Deutſch⸗Wilmersdorf, Charlottenburg, den 17. Juli 1908. den 7. Juli 1908. Der Magiſtrat. Der Magiſtrat. (. §.) (I. §.) (Unterſchriften.) Druckſache Nr. 320. Einſprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliſte. 5 Urſchriftlich mit Vorgang an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, über die gegen die Richtigkeit der Gemeinde⸗ wählerliſte eingegangenen Einſprüche gemäß § 20 Abſ. 4 der Städteordnung und des Ortsſtatuts vom 5 7. 1902 zu beſchließen. Im ganzen ſind 7 Einſprüche eingegangen und in beiliegender Nachweiſung zuſammengeſtellt. Auf den angefügten Verhandlungen iſt in jedem Falle der Sachverhalt erläutert. Charlottenburg, den 2. September 1908. Der Ma giſtrat. Matting. Borlage betr. IV. 1058. Einſprüche. Name Stand Wohnung Gründe der Auslaſſung Koſeck, Karl Tiſchler Schillerſtraße 83. ] War als Schlafburſche geführt; iſt Chambregarniſt. Sparmann, Emil Zimmermann Schillerſtraße 98 ſ Wie vor; iſt Chambregarniſt. Prenzlow, Otto ] Schuhmachergeſ. Goetheſtraße 47. desgl. Zernikow, Max Arbeiter Schillerſtraße 93. ] War irrtümlich als Schlafſtellen⸗ 4 inhaber geführt; iſt verheiratet und Mieter. . Haak, Paul Zimmergeſelle Seſenheimerſtr. 36. ſ War als Schlafburſche geführt und vom 4./6. bis 4./9. 07 unbekannt verzogen. Er iſt Zimmermieter und war nur vorübergehend e abweſend. 2 4 Hamel, Auguſt Tiſchler Schillerſtraße 76. ] Iſt zweimal im letzten Jahre unterſtützt worden und bean⸗ tragt die Aufnahme in die Wählerliſte deshalb, weil er die Unterſtützung zurückgezahlt habe. — Siehe außerdem Auskunft j1 der Armendirektion. ] Bade, Hermann ] Schneider Goetheſtraße 43. ] War als Schlafſtelleninhaber ge⸗ 1 führt; iſt Zimmermieter.