— 2 — Erſatze dieſes großen und ſchweren Verluſtes, der nicht nur den genialen Erfinder, ſondern das Vater⸗ land betroffen hat, herbeizuſchaffen. Unter dem Ehrenpräſidium Sr. Kaiferlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen Wilhelm hat ſich alsbald ein „Deutſches Reichskomitee“ zur Aufbringung einer Ehrengabe gebildet. In vielen Städten ſind beſondere Sammelkomitees entſtanden, an ſämt⸗ lichen Poſtkaſſen und den meiſten Banken ſind Zahl⸗ ſtellen für eine Nationalſpende eröffnet und faſt alle größeren Zeitungen nehmen Beitragszahlungen hierzu in Empfang. Daneben haben große und kleine Stadtgemeinden aus Gemeindemitteln be⸗ trächtliche Summen zur Verfügung geſtellt. Der Graf Zeppelin hat in einer öffentlichen Erklärung die Spende ausdrücklich für den Bau neuer Luft⸗ ſchiffe beſtimmt und um Einzahlung derſelben an die „Allgemeine Rentenanſtalt in Stuttgart“ ge⸗ beten. Mit dieſer Maßgabe ſtehen die dort ein⸗ gehenden Gelder „zur freien Verfügung“ des Grafen Zeppelin. Wir billigen dieſes Verfahren durchaus und betrachten die Beteiligung an dieſer Spende als eine Ehrenpflicht der Stadt Charlotten⸗ burg, der wir durch die Darbietung eines Beitrages von 6000 ℳ gerecht zu werden glauben. Indem wir bitten, unſerem Beſchluſſe zuzuſtimmen, be⸗ merken wir ſchließlich, daß wir im Hinblick auf die bereits ſo vielfach gebotenen Gelegenheiten für die Beteiligung an der Sammlung aus den Kreiſen der Bürgerſchaft von der Bildung eines beſonderen Sammel⸗Komitees ſowie von der Eröffnung von Sammelſtellen in den ſtädtiſchen Kaſſen geglaubt haben Abſtand nehmen zu ſollen. Charlottenburg, den 29. Auguſt 1908. Der Magiſtrat. I. V. Matting. Samter. IIIb. 1070. Druckſache Nr. 325. Vorlage betr. unterſtützung der Abgebrannten in Donaueſchingen. Urſchriftliſch mit Vorgängen an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zur Unterſtützung der durch eine Brand⸗ kataſtrophe in Not geratenen Bewohner von Donaueſchingen werden 2000 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt. Die Stadt Donaueſchingen wurde am 5. d. M. von einem verheerenden Brande heimgeſucht, dem insgeſamt 125 Wohnhäuſer — darunter das Rat⸗ haus, Amtsgefängnis und die Sparkaſſe — ſowie 168 Nebengebäude zum Opfer gefallen ſind. 221 Familien mit über 700 Köpfen ſind durch dieſe Kataſtrophe obdachlos und des größten Teiles ihrer Habe beraubt worden. Gleich den Gebäuden iſt auch das Inventar der Beteiligten nahezu völlig verbrannt. Hiervon iſt ein großer Teil nicht ver⸗ ſichert; dies iſt, wie ausdrücklich hervorgehoben wird, zum Teil darauf zurückzuführen, daß die Be⸗ troffenen in ſo ärmlichen Verhältniſſen leben, daß auch eine Prämie von wenigen Mark den not⸗ wendigſten Lebensunterhalt beeinträchtigt hätte. Die Notlage der Obdachloſen, die vorläufig in öffentlichen Gebäuden und bei Privatperſonen untergebracht ſind, iſt groß. Die eingehenden Hilfs⸗ mittel müſſen zum Teil zur Beſchaffung von Baracken verwandt werden, da die neuen Gebäude mit Rückſicht auf die vorgeſchrittene Jahreszeit vor Eintritt des Winters nicht mehr zum Bewohnen fertiggeſtellt werden können. Auch der Hand⸗ werkerſtand iſt durch den Verluſt der Werkſtätten und Maſchinen uſw. in ſeinem Erwerbe ſchwer geſchädigt. Zur Linderung der Not haben wir beſchloſſen, auch unſererſeits einen Betrag von 2000 ℳ zu be⸗ willigen und erſuchen, unſerem Antrage zuzu⸗ ſtimmen. Die Zahlung ſoll unmittelbar an das Großherzogliche Bezirksamt in Donaueſchingen erfolgen. Charlottenburg, den 29. Auguſt 1908. Der Magiſtrat. I. V. Matting. Samter. IIIb. 1113. Druckſache Nr. 326. Vorlage betr. den 6. Preußiſchen Städtetag. Urſchriftlich der Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Erſuchen überſandt, 2 Mitglieder der Stadtverordneten⸗Verſammlung als Vertreter be⸗ ſtimmen zu wollen. Die Stadt Charlottenburg iſt zur Entſendung von 4 Vertretern berechtigt. Wir haben beſchloſſen, ſeitens des Magiſtrats 2 Vertreter zu entſenden. 2 Tagesordnungen liegen bei. Charlottenburg, den 27. Auguſt 1908. Der Magiſtrat. Matting. I. 1575. Königsberg i. Pr., den 17. Auguſt 1908. 5 Anlagen. Anliegend überſenden wir ergebenſt die amt⸗ liche Einladung des Herrn Vorſitzenden des Vor⸗ ſtandes des Preußiſchen Städtetages zu dem am 5. un d 6. Oktober er. hier ſtattfindenden 6. Preußiſchen Städtetage. Indem wir uns dieſer Einladung freundlichſt anſchließen, bitten wir ergebenſt, die Namen der von der dortigen Verwaltung zu dieſer Tagung zu entſendenden Herren Vertreter uns gütigſt bis zum 1. September er. mitteilen zu wollen. Ferner bitten wir um gefl. Angabe, ob und in welcher Zahl auf eine Teilnahme von Damen ge⸗ rechnet werden darf. Über die weiteren Veranſtaltungen wird ein Feſtpyrogramm in der erſten Hälfte des Monats September überſandt werden. Magiſtrat Königlicher Haupt⸗ und Reſidenzſtadt. Körte. Tießen. An den Magiſtrat in Charlottenburg. 9 ecn a des reußiſchen Städtetages. I.⸗Nr. 270 G. B. 2/08. Die Mitglieder des Preußiſchen Städtetages beehren wir uns zum 5 6. Preußiſchen Städtetag Berlin C. 2., den 30. Juli 1908.