—— 375 am Montag, den 5. und Dienstag, den 6. Oktober 1908 nach Königsberg i. Pr., in den großen Saal der Börſe ergebenſt einzuladen. Nach der Geſchäftsanweiſung iſt die dortige Stadtgemeinde zur Entſendung von 4 Vertretern zum Städtetag berechtigt. Zur Feſtſtellung der Zahl und der Namen der ſtimmberechtigten Vertreter werden am Eingang zum Sitzungsſaal Liſten zur Eintragung bereit liegen. Wir erſuchen, vor Beginn der Sitzung die Eintragung durch die dazu beauftragten Beamten bewirken zu laſſen. Die Tagesordnung liegt bei. Kirſchner Oberbürgermeiſter. Vorſitzender. 4 Anlagen. Tagesordnung für den am 5. und 6. Oktober 1908 in Königsberg i. Pr. ſtattfindenden 6. Preußiſchen Städtetag. 1. Am 5. Oktober mittags 12 Uhr: Feſtſitzung. Die Entwicklung der preußiſchen Städte ſeit dem Erlaß der Städteordnung von 1808. a) Verfaſſung: Herr Stadtverordneter Prof. Dr Preuß⸗Berlin; b) Verwaltung: Herr Oberbürgermeiſter Dr Rive⸗Halle. II. Am 6. Oktober vormittags 11 Uhr: 1. Stadterweiterungen durch Eingemein⸗ dungen. Herr Dr Haſſe⸗ Referent: Breslau. Korreferent: Herr Oberbürgermeiſter Dr Ackermann⸗Stettin. 2. Städtiſche Wohlfahrtspolizei. Referent: Herr Stadtrat Dr Gradenwitz⸗ Stettin. Korreferent: Herr Oberbürgermeiſter Wallraf⸗Cöln. III. Neuwahl des Vorſtandes. Stadtrat Druckſache Nr. 327. Borlage betr. Gewährung einer Bergütung an den von dem verſtorbenen Fräulein Schwimmer beſtellten Teſtamentsvollſtrecker. Mit Heft an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich damit einverſtanden erklären zu wollen, daß dem von Fräulein Schwimmer in ihrem Teſtament beſtellten Teſtamentsvollſtrecker 11 eine Vergütung von 2000 ℳ gewährt wird. In dem Teſtament des Fräulein Schwimmer, die, wie bekannt, die Stadtgemeinde Charlottenburg zur Univerſalerbin eingeſetzt hat, iſt der Kaufmann Paul Reckzey zum Teſtamentsvollſtrecker ernannt. Er hat das Amt angenommen und das zur Erfüllung des letzten Willens der Erblaſſerin Erforderliche ausgeführt. In der Rechnung, die er jetzt gelegt hat, hat er als Vergütung für ſich einen Betrag von 2000 ℳ liquidiert. Nach § 2221 BG B. kann der Teſtamentsvollſtrecker für die Führung ſeines Amtes eine angemeſſene Vergütung verlangen, ſofern nicht der Erblaſſer etwas anderes beſtimmt hat. Im vorliegenden Falle hat die Erblaſſerin dem Teſtamentsvollſtrecker ein Legat von 6000 ℳ hinterlaſſen und ihm dabei ihren Dank für die ihr und den Ihrigen erwieſene Freundſchaft un d für die von ihm noch aufzuwenden⸗ den Bemühungen als Teſtaments⸗ vollſtrecker ausgeſprochen. Ob durch dieſes Legat zugleich die Vergütung für die Tätigkeit als Teſtamentsvollſtrecker abgegolten ſein ſoll, iſt zweifelhaft und reine Auslegungsfrage. Mit Rück⸗ ſicht darauf, daß Herr Reckzey glaubhaft verſichert, ihm ſei das Legat bereits von dem vorverſtorbenen Bruder der Erblaſſerin zugeſichert worden, mit Rückſicht darauf ferner, daß die Erblaſſerin ſelbſt im Teſtament ausdrücklich den Fall vorſieht, daß Herr Reckzey die Annahme des Amtes als Teſta⸗ mentsvollſtrecker ablehnt, wobei er das Legat in jedem Falle behalten haben würde, haben wir aus Billigkeitsgründen geglaubt, ihm die liquidierte Vergütung nicht verſagen und einen Prozeß darüber vermeiden zu ſollen. Der Betrag von 2000 ℳ erſcheint an ſich für die Tätigkeit angemeſſen. Wir erſuchen daher, unſerem Beſchluß zuzuſtimmen. Charlottenburg, den 25. Auguſt 1908. Der Magiſtrat. Matting. Samter. VIIIa. G1. 1622. Druckſache Nr. 328. BVorlage betr. Mehrkoſten für Beſeitigung der Brandſchäden bei dem Elektrizitätswerk. Urſchriftliſch mit einem Heft „Maß⸗ nahmen zur Erhöhung der Feuerſicherheit des Elektrizitätswerks“ an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrag, zu beſchließen: Die Mehrkoſten für die Beſeitigung der Brandſchäden bei dem ſtädtiſchen Elektrizitäts⸗ werk im Betrage von 6247,01 ℳ werden aus Anleihemitteln bewilligt und zu dem Anlage⸗ kapital des Elektrizitätswerks geſchlagen. Die Beſeitigung der durch den Brand im ſtädtiſchen Elektrizitätswerk am 9. Juli 1906 ver⸗ urſachten Schäden uſw. hat einen Koſtenaufwand von insgeſamt 39 677,80 / erfordert. Erſtattet haben: die Feuerverſicherungs⸗ Geſellſchaften. .. 29 398,40 ℳ die Pächterin des Elek⸗ trizitätswerks 3 472,— 1 und für alte Materialien ſmnd 560,39 vereinnahmt worden, zuſammen alſo 33 430,79 Es verbleibt demnach ein ungedeckter Vorſchuß von 6 247,01 . Bei Beſeitigung der Brandſchäden wurde in eine Prüfung der Frage eingetreten, inwieweit eine größere Feuerſicherheit des Elektrizitätswerks, namentlich auch durch den Einbau feuerſicherer, gautſchinierter Teile der Decken uſw., zu erzielen ſei. Die zwiſchen den einzelnen Verwaltungen geführten Verhandlungen nahmen einen längeren Zeitraum in Anſpruch. Bis zur Erreichung eines allſeitigen Einverſtändniſſes mußten ſowohl die zum Schutze der Maſchinen aufgeſtellten Rüſtungen als auch die Arbeitsrüſtungen beibehalten werden. Hierdurch