b) Die Koſten in Höhe von 212 000 ℳ werden aus Anleihemitteln für die dritte Druckrohr⸗ leitung entnommen. Die beiden vorhandenen Druckrohre der Ka⸗ naliſation kreuzen die Havel mittels Dükers und ver⸗ laufen jenſeits der Havel in einem Streifen, welchen die Stadtgemeinde für dieſe Zwecke erworben hat. Der Bau des neuen Haveldurchſtichs und die Her⸗ ſtellung eines Hafens durch die Stadt Spandau an der Stelle der verlegten Havel machen es not⸗ wendig, die Druckrohre umzulegen (vgl. Vorlage vom 20. Mai 1908 — Druckſache Nr. 233). Der Vertrag, der dieſer Vorlage im Entwurf beigefügt war, regelt auch dieſe Verhältniſſe und iſt mittler⸗ weile zum Abſchluß gekommen, ſo daß es nunmehr erforderlich iſt, die Umlegung der Druckrohre in Angriff zu nehmen. Die neue Spur der Druckrohre zweigt an der Kreuzung der Druckrohre mit dem Tiefwerder Wege ab und folgt dieſem Wege bis zu der von der Stadt Spandau anzulegenden neuen Straße im Zuge der neuen Havelbrücke; die Rohre werden weiterhin in dem zu ſchüttenden Damm über den alten Havel⸗ arm und die über den Haveldurchſtich zu erbauende Brücke verlegt und verlaufen jenſeits der Havel in der Götelſtraße, bis ſie die alte Spur der Druckrohre in dieſer Straße wieder erreichen. Für die Zwecke der Bauausführung iſt es erforderlich, eine provi⸗ ſoriſche Leitung zwiſchen dem weſtlichen Ende des alten Haveldükers und der neuen Brücke über den Haveldurchſtich herzuſtellen; denn der Damm durch die alte Havel, der für die endgültige Lage der Druckrohrleitungen benutzt wird, kann erſt herge⸗ ſtellt werden, wenn der neue Haveldurchſtich für die Schiffahrt frei iſt. Die Druckrohre an der Kreuzung mit dem neuen Haveldurchſtich müſſen infolgedeſſen herausgenommen, und eine neue Verbindung der Druckrohrleitungen zu beiden Seiten des Havel⸗ durchſtichs muß hergeſtellt werden, ehe der Damm durch die alte Havel geſchüttet wird, d. h. es muß eine proviſoriſche Leitung auf der Inſel zwiſchen der alten Havel und dem Haveldurchſtich verlegt werden. Das Nähere hierüber ſowie über den Bauvorgang geht aus den Zeichnungen und dem Erläuterungsbericht hervor. Die Geſamtkoſten für dieſe Umlegung betragen 212 000 ℳ. Darin ſind jedoch die Koſten für die Verlegung des dritten Druckrohres auf der neuen Havelbrücke mit einbegriffen. Es empfiehlt ſich, das dritte Druckrohr auf der Brücke gleichzeitig mit der Herſtellung derſelben einzubauen, da andern⸗ falls die Koſten für dieſe Verlegung nach der Fertigſtellung der Brücke erheblich höhere ſein würden. Die Koſten für die Umlegung der beiden Druckrohre ſind nach dem mit der Stadt Spandau abgeſchloſſenen Vertrage von der Stadtgemeinde Charlottenburg zu tragen und ſollen aus den in der Anleihe bereits vorgeſehenen Mitteln für Ver⸗ legung des dritten Druckrohres nach dem Rieſelfelde entnommen werden. Mit unſerm Antrage befinden wir uns in Übereinſtimmung mit der Kanaliſations⸗Deputation. Charlottenburg, den 2. September 1908. Der Magiſtrat. Bredtſchneider. Dr Maier. 2 Matting. IN A. 1231. 378 Druckſache Nr. 331. Vorlage betr. umlegung des vorhandenen 1. und 2. Druckrohres und Neuverlegung des 3. Druck⸗ rohres aus Anlaß der Tieferlegung der Chauſſee Spandau⸗Gatow. Urſchriftliſch mit den Akten Fach 15 Nr. 5 und 1 Mappe, enthaltend 2 Blatt Zeichnungen, 1 Erläuterungsbericht und 1 Koſtenanſchlag an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 2) Dem vorgelegten Entwurf für die Umlegung der vorhandenen Druckrohre und für die Neuverlegung des 3. Druckrohres in der Spandau⸗Gatower Chauſſee von der Kreu⸗ zung mit dem nördlichen Abfangegraben bis zum Rieſelfelde und in den anſchließenden Wegen des Rieſelfeldes wird zugeſtimmt. Die Koſten für die Umlegung der Druckrohre in Höhe von 32 700 ℳ und für die Neu⸗ verlegung des 3. Druckrohres in Höhe von 46 700 ℳ, zuſammen 79 400 ℳ, werden aus Anleihemitteln für die dritte Druckrohr⸗ leitung entnommen. Den abgedruckten Bedingungen für die Ver⸗ legung von Rohrleitungen der Stadt Char⸗ lottenburg in die vom Kreiſe Oſt⸗Havelland zu unterhaltende Strecke der Döberitzer Heer⸗ ſtraße innerhalb der Gemarkung Pichelsdorf zwiſchen Havel und Spandauer Gemarkungs⸗ grenze wird zugeſtimmt. Der Kreis Oſt⸗Havelland beabſichtigt die Chauſſee Spandau⸗Gatow auf der Strecke unmittel⸗ bar ſüdlich von der Kreuzung der Chauſſee mit dem nördlichen Abfangegraben tiefer zu legen, um die dort vorhandene ſtarke Steigung abzumildern und damit ein lange vorhandenes Verkehrshindernis zu beſeitigen. Im Zuſammenhang mit dieſer Tiefer⸗ legung müſſen der Seeburger Weg, der von der Chauſſee nach dem Rieſelfeld abzweigt und die Anſchlußwege desſelben tiefer gelegt werden. Weiter⸗ hin hat dieſe Veränderung der Höhenlage der Wege zur Folge, daß das erſte und zweite Druck⸗ rohr nebſt den Anſchlußleitungen auf den genannten Strecken tiefer gelegt werden muß. Die Ver⸗ handlungen, die mit dem Kreiſe über die Verteilung der Koſten für die Umänderung der ſtädtiſchen Anlagen (Wege auf dem Rieſelfeld, Druckrohr⸗ leitungen) gepflogen ſind, haben zu einer Einigung auf der Grundlage geführt, daß die Koſten etwa je zur Hälfte von der Stadtgemeinde und dem Kreiſe getragen werden, und zwar hat ſich der Kreis bereit erklärt, außer den Erdarbeiten und Chauſſierungsarbeiten für die Tieferlegung der Chauſſee auch die Erdarbeiten für die Tieferlegung der Wege auf dem Rieſelfelde auszuführen, während die Stadtgemeinde die Arbeiten für die Umlegung der Druckrohre in der Chauſſee und in den Wegen auf dem Rieſelfeld übernehmen ſoll. In dem Vertrage, welchen wir mit der Stadtgemeinde Spandau wegen unſerer Druckrohrleitungen ab⸗ geſchloſſen haben (vgl. Vorlage Druckſache Nr. 233 vom 20. Mai 1908) oder beſſer in den dem Vertrage angehängten Zeichnungen iſt die Tieferlegung der fraglichen Rohre innerhalb der Chauſſee bereits berückſichtigt und wir ſind demgemäß der Stadt⸗ gemeinde Spandau gegenüber verpflichtet, die Koſten der Tieferlegung zu tragen. Inſoweit ſind alſo die Abmachungen mit dem Kreiſe Oſt⸗ Havelland von keiner Bedeutung für uns. Wir 5)