381 —— — c) Sämtliche Kläger willigen in die Auszahlung Anſprüche auf einen Teil des Nachlaſſes erheben der bei der Kaſſe der Königlichen Miniſterial⸗ Baukommiſſion hinterlegten Summe von 3115,76 ℳ nebſt den aufgelaufenen Hinter⸗ legungszinſen an die Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg. Zu a und c. Die Herbeiführung der Zuſtimmung etwaiger Realberechtigter iſt Sache der Kläger. Zutreffendenfalls über⸗ nehmen die Kläger die Gewähr, daß Real⸗ berechtigte oder Anſprüche ſolcher auf die hinterlegte Summe nicht vorhanden ſind. Die Kläger nehmen die Klage gegen den Eiſenbahnfistus zurück und erkennen an, daß ſie durch die Vergleichsſumme für alle An⸗ ſprüche aus der Enteignung entſchädigt und auch verpflichtet ſind, etwaige Entſchädigungs⸗ forderungen Nebenberechtigter ſelbſt zu be⸗ friedigen. Druckſache Nr. 333. Vorlage betr. Annahme einer Erbſchaft. Urſchriftlich mit dem Attenheft Nr. 15 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, 1 4 Kenntnis zu nehmen, daß die Eheleute uls a) Johann, Friedrich, Moritz Puls, ver⸗ ſtorben am 21. Juni 1895, p) Caroline, Elfriede, Dorothea Puls, ge⸗ 1 Hartmann, verſtorben am 13. Juli 1908, in ihrem am 21. Juli 1908 eröffneten Teſta⸗ ment die Stadt Charlottenburg zur Erbin mit der Maßgabe eingeſetzt haben, daß aus dem Nachlaß eine „Altersverſorgungsanſtalt für arbeitsunfähige Perſonen des Arbeiter⸗ und Kleinbürgerſtandes, Ehepaare oder ein⸗ zelne, männliche auch weibliche Perſonen“ zu errichten iſt, uns zu ermächtigen, die Königliche Genehmi⸗ gung zur Annahme der Erbſchaft nachzu⸗ ſuchen. Nach Mitteilung des Herrn Juſtizrats Guth, der einer der Teſtamentsvollſtrecker des Puls ſchen Nachlaſſes iſt, dürfte der Nachlaß einſchließlich der Nachlaßgrundſtücke Hardenbergſtraße Nr. 3 und Schillerſtraße Nr. 124, 125, 126, mindeſtens 4 800 000 ℳ betragen, darunter etwa 3½ Millionen Mark Effekten. Hiervon gehen allerdings die im Teſtament ausgeſetzten Vermächtniſſe im unge⸗ fähren Betrage von 1 741 000 ℳ und, da ſie ſteuer⸗ frei zu zahlen ſind, die auf ſie entfallende Erb⸗ ſchaftsſteuer ab. Die zu errichtende Anſtalt ſoll nach dem Teſtament ſpäteſtens zwei Jahre nach dem Ableben der Erblaſſer eröffnet werden. Die Anſtalt ſoll entweder auf dem zum Nachlaß gehörigen Grund⸗ ſtück Schillerſtraße 124/126, oder, falls dieſes als zu wertvoll befunden wird, auf einem anzukaufen⸗ den, geräumigen Grundſtück von etwa 500 Qua⸗ dratruten Größe erbaut werden. (Vgl. im übrigen Seite 47/48 des dem Aktenheft vorgehefteten Teſtaments.) 4 Wie Herr Juſtizrat Guth, der die Verhältniſſe genau kennt, mitgeteilt hat, haben die Erblaſſer ſeines Wiſſens außer den im Teſtament bedachten Perſonen keine Verwandte hinterlaſſen, die etwa könnten. Es haben ſich zwar einige Erbſchafts⸗ anwärter namens Puls gemeldet. Eine Prüfung ihrer etwaigen Anſprüche wird noch erfolgen. Da aber nach Mitteilung des Juſtizrats Guth nach den ihm darüber vorliegenden Urkunden der Erblaſſer urſprünglich gar nicht Puls geheißen, ſondern dieſen Namen des erſten Ehemannes ſeiner Mutter nur auf Grund einer Königlichen Genehmigung nach⸗ träglich angenommen hat, dürften Perſonen, die den Namen Puls führen, Anſprüche überhaupt nicht zuſtehen. Gegen die Annahme der Erbſchaft liegen daher keinerlei Bedenken vor, und es darf erwartet werden, daß die zur Annahme erforderliche König⸗ liche Genehmigung erteilt werden wird. Wir erſuchen, uns zur Nachſuchung dieſer Ge⸗ nehmigung zu ermächtigen. Charlottenburg, den 31. Auguſt 1908. Der Magiſtrat. Matting. Samter. VIII a. G. 1. Lit. Druckſache Nr. 334. Vorlage betr. Anmietung von Schulräumen. Urſchriftlich mit den Akten Fach 6 Nr. 14, 1 Heft, 1 Grundrißſkizze, 1 Erläuterungs⸗ bericht und 1 Koſtenanſchlag an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Das auf dem Grundſtück Wallſtraße 80 be⸗ legene Quergebäude und der anſchließende Seitenflügel bis zur Treppe nebſt Garten und Hof ſind nach Maßgabe des Angebots vom 1./15. Auguſt d. JI. vom 1. April 1909 ab auf 5 Jahre zu einem jährlichen Miets⸗ preis von 10 200 ℳ für Schulzwecke anzu⸗ mieten. Der Mietszins für das nächſte Rechnungsjahr iſt in den Stadthaushaltsplan für 1909 ein⸗ zuſtellen. c) Für die zweckentſprechende Herrichtung der zu ermietenden Räume werden 14 000 aus den beim Ord. Kapitel vII Abſchnitt 10 für 1908 zur Beſchaffung von Gemeinde⸗ ſchulklaſſen bereitſtehenden Mitteln bewilligt. Zur Entlaſtung der Gemeindeſchulen in der inneren Stadt iſt zum 1. April 1909 die Beſchaffung von 10—12 neuen Klaſſen erforderlich. Da deren Einrichtung in den ſtädtiſchen Gebäuden nicht möglich iſt, ſo haben wir eine öffentliche Ausſchrei⸗ bung vorgenommen. Von den daraufhin ange⸗ botenen Räumen waren nur die im Tenor be⸗ zeichneten brauchbar und preiswert. In ihnen waren bereits in der Zeit vom 1. Oktober 1894 bis Ende September 1900 Gemeindeſchulklaſſen untergebracht. Die Königliche Regierung hatte damals indeſſen die Genehmigung zur Benutzung nur unter der Bedingung erteilt, daß kein dauernder Zuſtand geſchaffen werden dürfe, weil die Licht⸗ verhältniſſe und die Größe des Hofes den Vor⸗ ſchriften für Gemeindeſchulen nicht vollkommen b) genügten. Um deshalb etwaigen Schwierigkeiten in dieſer Beziehung aus dem Wege zu gehen, haben wir im Einverſtändnis mit der Schuldepu⸗ tation in Ausſicht genommen, die neuen Gemeinde⸗ ſchulklaſſen in dem den Anforderungen der Schulauf⸗