nahme der Verwaltung im ſtädtiſchen Ehrenamt einverſtanden erklärt haben. Wir machen hiervon gemäß § 43 des Spar⸗ kaſſenſtatuts Mitteilung. Charlottenburg, den 27. Auguſt 1908. Der Magiſrat. Matting. Sp. K. 1540. Druckſache Nr. 340. Vorlage betr. Anſtellung eines ſtädtiſchen Beamten auf Lebenszeit (Aſſiſtenten). Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Anſtellung des Aſſiſtenten Pietzſch als ſtädtiſchen Beamten (Klaſſe B IVa des Normalbeſoldungsetats) auf Lebenszeit wird zugeſtimmt. Pietzſch iſt am 24. April 1871 geboren und hat ſonach die im § 2 des Ortsſtatuts betr. die An⸗ ſtellung der Beamten vom 16./31. März 1900 vor⸗ geſchriebene Altersgrenze von 37 Jahren bereits überſchritten. Er befindet ſich ſeit dem 6. Juli 1905 im ſtädtiſchen Dienſt und iſt ſeit dem 1. Februar 1906 als Aſſiſtent auf Kündigung angeſtellt. Gegen dieſe Anſtellung ſind ſeinerzeit ſeitens der Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung Einwendungen nicht er⸗ hoben worden (Beſchluß vom 22. Februar 1906 — Bl. 44 der Akten). Seine Leiſtungen und ſeine Führung waren ſeitdem zufriedenſtellend. Wir haben deshalb ſeine lebenslängliche An⸗ ſtellung als ſtädtiſchen Beamten der Gehalts⸗ klaſſe B IVa des Normalbeſoldungsetats beſchloſſen. Charlottenburg, den 21. Juli 1908. Der Magiſtrat. I. V. Boll. Seydel. I. 1164. Druckſache Nr. 341. Vorlage betr. Anſtellung eines ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Boten). Uurſchriftlich mit dem Perſonalheft P Nr. 107 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Militäranwärters Pantermehl als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Boten — B v1 des Normal⸗ beſoldungsetats) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären. Der Genannte iſt 34 Jahre alt und befindet ſich ſeit dem 16. März d. J. auf Probe in einer im Stadthaushaltsplan vorgeſehenen offenen Boten⸗ ſtelle. Leiſtungen und Führung waren zufrieden⸗ ſtellend; nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 13. Auguſt d. I. iſt er geſund und dienſt⸗ brauchbar. Wir haben deshalb ſeine Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung beſchloſſen. Charlottenburg, den 22. Auguſt 1908. Der Magiſtrat. Matting. I. 199. 384 ——— Druckſache Nr. 342. Vorlage betr. Anſtellung eines ſtädtiſchen Beamten auf Lebenszeit (Stadtbauingenieur). Urſchriftlich mit dem Perſonalheft an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Regierungsbau⸗ meiſters Eugen Feuchtmann als ſtädtiſchen Beamten auf Lebenszeit (Stadtbauingenieur — Klaſſe F Ib des Normalbeſoldungsetats) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären. Der Genannte iſt 30 Jahre alt und wird ſeit dem 2. Mai 1907 auf Privatdienſtvertrag in unſerer Verwaltung beſchäftigt. Leiſtungen und Führung waren gut; nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 13. Juli d. I. iſt er geſund und dienſtbrauchbar. Wir haben deshalb beſchloſſen, ihn nach Neu⸗ ſchaffung der durch unſere Vorlage vom heutigen Tage — 1I. 1586 — beantragten Stelle für die Tiefbau⸗Inſpektion I1 als Stadtbauingenieur anzu⸗ ſtellen. Das Weitere iſt aus ſeinem Perſonalheft erſichtlich. Charlottenburg, den 26. Auguſt 1908. Der Magiſtrat. Matting. 1. 1525. Druckſache N. 343. Vorlage betr. Anſtellung eines ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Techniter der Gasanſtalten). Urſchriftlich mit den Perſonalakten Wa/ſm Nr. 58 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Maſchinen⸗ technikers Alfred Weiſe als ſtädtiſchen Be⸗ amten auf Kündigung (Techniker der Gas⸗ anſtalten — G 111 des Normalbeſoldungs⸗ etats) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären. Der Genannte iſt 27 Jahre alt und befindet ſich ſeit dem 1. Auguſt 1906 im Dienſte der Stadt Char⸗ lottenburg. Leiſtungen und Führung waren zu⸗ friedenſtellend; nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 28. Juli d. I. iſt er geſund und dienſt⸗ brauchbar. Wir haben deshalb ſeine Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung beſchloſſen. Charlottenburg, den 1. Auguſt 1908. Der Magiſtrat. I. V Bo1i. Samter. I. 1173. 2 Druckſache Nr. 344. Vorlage betr. Anſtellung eines ſtädtiſchen Be⸗ amten zu vorübergehenden Dienſtleiſtungen (Hilfsſtellvertreter der Standesbeamten). Urſchriftlich nebſt Perſonalheft an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Majors a. D. von Treuenfeld als ſtädtiſchen Beamten zu vorübergehenden Dienſtleiſtungen (Hilfs⸗ ſtellvertreter der Standesbeamten) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären.