Witwe und nicht in der Lage ſie zu unterſtützen. Fräulein Hendeß iſt nicht imſtande, die ihr durch ihre Krankheit entſtandenen Koſten aus eigenen Mitteln zu beſtreiten; ſie hat ſich daher an uns mit der Bitte um Unterſtützung gewandt. In Übereinſtimmung mit der Schuldeputation haben wir beſchloſſen, der Genannten eine ein⸗ malige Unterſtützung von 150 ℳ zu gewähren. Charlottenburg, den 16. Juli 1908. Der Magiſtrat. I. V. Boll. VIIA2. 355. Neufert. Druckſache Nr. 351. Vorlage betr. Gewährung einer Unterſtützung an die Witwe eines Heizers der Waſſerwerke. Urſchriftlich mit Akten Fach 7 Nr. 5 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: ———— 387 Der Witwe des Heizers Deter wird aus Mitteln der Waſſerwerke eine widerrufliche Unterſtützung von 250 ℳ jährlich bewilligt. Der Heizer Deter der Waſſerwerke iſt am 8§. Mai d. I. geſtorben und hat eine Witwe mit zwei Kindern im Alter von 5 und 2 Jahren hinterlaſſen. Deter befand ſich ſeit 9. März 1899 bei den Waſſerwerken. Die für die Gewährung von Ruhelohn bzw. Witwen⸗ und Waiſengeld erforderliche zehnjährige Dienſtzeit im Dienſte der Stadt iſt nicht erfüllt. Wir haben jedoch beſchloſſen, der Witwe in Anbetracht der bedürftigen Lage, in der ſie ſich befindet, eine widerrufliche Unterſtützung von jährlich 250 ℳ zu gewähren. Die Zahlung erfolgt aus Mitteln der Waſſerwerke. Wir erſuchen, unſerem Antrage zu entſprechen. Charlottenburg, den 25. Auguſt 1908. Der Magiſtrat. 82 I. V. Matting. Bredtſchneider. III14. 1192. Charlottenburg, den 4. September 1908. Der Stadtverordneten⸗Borſteher. Kaufmann. Druck von Adolf Gertz G. m. b. H., Charlottenburg.