————437. —— Uorlngen für die Stadtverordneten-Verſammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 357. Mitteilung betr. Kaiſer⸗Friedrich⸗Denkmal. Die beſchädigte Apollofigur des Kaiſer⸗Friedrich⸗ Denkmals iſt durch eine neue erſetzt und von der Deputation für die Errichtung eines Kaiſer⸗Friedrich⸗ Denkmals abgenommen worden. Da das Denkmal nunmehr fertiggeſtellt iſt, hat die durch Gemeinde⸗ beſchluß vom 1. Februar /4. April 1900 — Druckſache Nr. 47 und 93 — eingeſetzte Deputation ihren Zweck erfüllt und ihre Tätigkeit beendet. Wir haben ſie deshalb aufgelöſt und die Verwaltung des Denkmals der Hochbau⸗Deputation übertragen. Charlottenburg, den 4. September 1908. Der Magiſtrat. Matting. Bredtſchneider. IX. T. B. H. 778. An die Stadtverordneten⸗Verſammlung i e r. Druckſache Nr. 358. Mitteilung betr. ſtädtiſche Arbeitsloſenfürſorge. Urſchriftl ich mit einem Heft an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit der Mitteilung, daß der Magiſtrat dem Beſchluſſe der Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung vom 17. Juni d. I. betr. Einſetzung einer gemiſchten Deputation zur Beratung über die auf dem Gebiete der ſtädtiſchen Arbeitsloſenfürſorge eventuell zu treffenden Maßnahmen beigetreten iſt. Wir nehmen an, daß die Deputation in der üblichen Zuſammenſetzung von 5 Magiſtratsmit⸗ gliedern und 10 Stadtverordneten gedacht iſt. Unter dem 12. Februar d. J. hat die Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung den Magiſtrat erſucht, in Erwägung zu ziehen, ob ſich die Verwendung ſtädtiſcher Mittel für die Zwecke der Arbeitsloſen⸗ verſicherung empfiehlt. Der Magiſtrat hat nach vorausgegangener allgemeiner Erörterung des Ge⸗ genſtandes einen Ausſchuß für dieſe Frage ein⸗ geſetzt, der ſeine Arbeiten noch nicht beendet hat. Da die Arbeitsloſenverſicherung emmen ſehr wichtigen Beſtandteil der Arbeitsloſenfürſorge bildet, über welche die gemiſchte Deputation beraten ſoll, ſo ſtellen wir anheim, mit der Zuſammenſetzung der Deputation zu warten, bis der Magiſtrat auf Grund der Arbeiten ſeines Ausſchuſſes in der Lage iſt, der Stadtverordneten⸗Verſammlung das Ergebnis ſeiner Beratungen über dieſen Einzelpunkt vor⸗ zulegen. Charlottenburg, den 5. September 1908. Der Magiſtrat. Mattin g. Dr I a ſt ro w. IV. 942. Druckſache Nr. 359. Vorlage betr. Zahlung eines Kanaliſations⸗ beitrages. Urſchriftlich nebſt Akten Fach 1 Nr. 70, Band I11 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Zahlung des auf das ſtädtiſche Grund⸗ ſtück Bismarckſtraße 22 — Band XvI Blatt 955 — entfallenden Kanaliſationsbeitrages von 474 ℳ aus dem Grundſtückserwerbsfonds wird bewilligt. In dem Hauſe Bismarckſtraße 22 iſt die Mädchen⸗Fortbildungsſchule II1, die Schulzahn⸗ klinik, die 3. Hilfsſchule und ein ſtädtiſcher Kinder⸗ garten untergebracht. Für dieſe Zwecke war die Errichtung eines beſonderen Abortgebäudes auf dem Hofe erforderlich. Nach § 2 der Kanaliſations⸗Ordnung vom 6./7. 5. 1896 wird für diejenigen Grundſtücke, vor welchen bereits vor dem 31. März 1895die Schwemm⸗ kanaliſation anſchlußfähig hergeſtellt worden iſt, der Kanaliſationsbeitrag fällig, ſobald mit der Er⸗ richtung emes Neubaues oder eines Anbaues auf dem Grundſtück begonnen wird. Er beträgt für das laufende Meter Grundſtücksſtraßenfront 50 ℳ, im vorliegenden Falle daher bei 18,96 m Straßenfront 948 Hierauf kommt in Anrechnung die auf Grund des Ortsſtatuts vom 20. Juni / 15. Auguſt 1885 betr. die Ausführung der Schwemmkanaliſation bereits gezahlte ein⸗ malige Kanaliſationsabgabe von ſo daß noch zu zahlen bleiben. Da das Grundſtück aus dem Grundſtücks⸗ erwerbsfonds bezahlt worden iſt, muß auch der Kanaliſationsbe itrag dieſem Fonds zur Laſt gelegt werden.