Mit unſerem Antrage befinden wir uns in Übereinſtimmung mit der (Grundeigentums⸗ Deputation. Charlottenburg, den 9. September 1908. Der Magiſtrat. Matting. Dr Maier. V. 777. Druckſache Nr. 360. Vorlage betr. Herrichtung des Hanſes Lützow 11 zu Geſchäftsränmen. Urſchriftlich mit 1 Heft und 1 Koſtenanſchlag an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Für die Herrichtung des Hauſes Lützow 11 zu Geſchäftsräumen werden 11 800ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt. Anfang Oktober d. I. ſollen die noch im Rathauſe und im Hauſe Berliner Str. 70 be⸗ findlichen Abteilungen der Geſchäftsſtelle X1 — Einkommenſteuer — nach den auf Grund des Gemeindebeſchluſſes vom 8./13. Februar 1907 (Druckſache Nr. 67 von 1907) für Verwaltungs⸗ zwecke angekauften Häuſern Lützow 11 und Lützower Straße 16 verlegt werden, ſo daß dann die geſamte Steuerverwaltung (Stellen XI und XII) in dieſen nebeneinander liegenden Häuſern untergebracht iſt. In dem Hauſe Lützow 11, das bisher größten⸗ teils noch zu Wohnzwecken vermietet war, ſind daher die in dem Koſtenanſchlage bezeichneten baulichen Anderungen erforderlich. Die Koſten ſind nach den Anſchlägen der Hochbaudeputation auf 11 800ℳ berechnet. Charlottenburg, den 16. September 1908. Der Ma giſtrat. Matting. Seeling. X. 1139. Druckſache Nr. 361. Bericht des Ausſchuſſes über die Borlage betr. Fuhrleiſtungen für die Straßenreinigung und Feuerwehr (Druckſache Nr. 302). Verhandelt Charlottenburg, den 16. September 1908. Anweſend: Stadtv. Gredy, Jacobi, Jolenberg, Kern, Klau, Protze, Dr Rothholz, Stein, Wenig, Wilk, Wöllmer. Seitens des Magiſtrats: Bürgermeiſter Matting, Stadträte Boll, Meyer, Stadtbauinſpektor Winterſtein, Brand⸗ direktor Bahrdt. Entſchuldigt: Stadtv. Gebert, Zietſch. Der Ausſchuß bildet ſich wie folgt: Vorſitzender iſt der Stadtv. Protze. Schriftführer ein Beamter der Geſchäftsſtelle. Der Antrag des Magiſtrats vom 28. Juli 1908 — XIVa 828 — lautet wie folgt: a) Von der Übernahme der Fuhrleiſtungen für die Straßenreinigung und Feuerwehr in eigene Regie vom 1. April 1910 ab wird zur⸗ zeit Abſtand genommen. 488 — b) Die Fuhrleiſtungen für die Straßenreinigung und Feuerwehr ſind für einen 3jährigen Zeitraum — vom 1. April 1910 bis 31. März 1913 — nach vorheriger Ausſchreibung einem Unternehmer mit der Maßgabe zu übertragen, daß letzterer nur die Pferde und Kutſcher zu ſtellen und die Kehrichtabladeplätze zu be⸗ ſchaffen hat, während die Stadtgemeinde die erforderlichen Stallungen, Remiſen, Werk⸗ ſtätten und Wagen vorzuhalten hat. c) Auf dem noch verfügbaren Teile des ſtädt⸗ tiſchen — früher Luckmannſchen Grundſtückes — an der Straße 18 ſind die erforderlichen Stallungen, Remiſen und Wertſtätten in dem Umfange zu errichten, daß ſie eventuell ſpäter für die eigene Regie verwendbar und aus⸗ reichend ſind. Die Genehmigung des Pro⸗ jekts und die Bewilligung der Koſten bleiben ſpäterer Beſchlußfaſſung vorbehalten. 4 Der Ausſchuß beſchließt mit 6 gegen 5 Stimmen, der Stadtverordneten⸗Verſammlung die Annahme der Magiſtrats⸗Vorlage zu empfehlen. Be richterſtatter: Stad t v. Jolenberg. v. g. u. Protze, Wöllmer, Klau, Jolenberg, Wenig, Wilk. St. V. 680. Druckſache Nr. 362. Vorlage betr. Vereinbarung mit dem Verein Süänglingsheim. Urſchriftlich nebſt den Akten Fach 12 Nr. 53 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Dem abgedruckten Entwurf einer Verein⸗ barung mit dem Verein Säuglingsheim wird zugeſtimmt. b) Die für das Rechnungsjahr 1908 nach § 2 der Vereinbarung erforderliche Summe von 3300 ℳ iſt dem Dispoſitionsfonds zu ent⸗ nehmen. Der Zweck des Vereins Säuglingsheim iſt, Säuglings⸗ und Mütterheime zu gründen, um in dieſen bedürftigen unehelichen Müttern, ſowie auch eheverlaſſenen Frauen mit ihren Säuglingen für die erſten Monate nach der Entbindung unentgeltlich Unterkunft und Pflege zu gewähren. Dieſem Zwecke liegt die vortreffliche Abſicht des Vereins zugrunde, zumal den unehelichen Müttern das unter normalen Verhältniſſen undurchführbare Zu⸗ ſammenleben mit ihren Kindern nach der Geburt zu ermöglichen, und damit einerſeits dieſen Kindern, die ihnen in den allermeiſten Fällen nicht zuteil⸗ werdende ordnungsmäßige Ernährung, insbeſondere die natürliche Ernährung durch die Mutterbruſt, zu ſichern, anderſeits — in ethiſcher Hinſicht — zwiſchen der unehelichen Mutter und ihrem Kinde das Band der Mutter⸗ und Kindesliebe feſter zu knüpfen, als es die ſozialen Verhältniſſe leider zumeiſt zulaſſen, zumal dadurch, daß die unehelichen Mütter durch Betätigung ihrer mütterlichen Pflich⸗ ten— durch freundlichen Zuſpruch und durch den Segen der Arbeit in moraliſcher Hinſicht geſtärkt und aufgerichtet und ſo zu freudigen Erzieherinnen ihrer Kinder erzogen werden. Das ſchöne Ziel, das der Verein ſich damit geſteckt hat, iſt alſo die Rettung der Mütter und der Kinder, denen beiden