——— 420 Druckſache Nr. 376. Vorlage betr. Bewertung des Straßenlandes des früher Tietz' ſchen Grundſtücks. Urſchriftlich mit Akten Heft 425 Bd. 1 und 2, ſowie Heft der Stelle III betr. die zur Er⸗ richtung des Schillertheaters gewährten Darlehne an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zur Ausgleichung der Ausgaben, die aus dem Ankauf des vormals Tietz'ſchen Terrains zwiſchen Bismarck⸗, Grolman⸗ und Schiller⸗ ſtraße entſtanden ſind, wird der Wert des von der Stadtgemeinde für die Verbreiterung der Bismarckſtraße, die Anlegung der Grolman⸗ und Schillerſtraße in Anſpruch genommenen Straßenlandes auf 511 113,96 ℳ feſtgeſetzt. Dieſer Betrag iſt endgültig dem Sonderetat VII — Verbreiterung der Bismarckſtraße — zur Laſt zu legen. Der Magiſtrat hatte mittels ſeiner Vorlage vom 30. Mai 1904 den Erwerb des zwiſchen Bismarck⸗, Grolman⸗ und Schillerſtraße belegenen Geländes, den Tietz'ſchen Erben gehörig, für den Fall in Antrag gebracht, daß dieſes Gelände für die Errichtung des Schillertheaters durch die Gemeindekörperſchaften beſtimmt werden ſollte. Dem Antrage entſprach die Stadtverordneten⸗Verſammlung, und es wurde der Erwerb des Tietz'ſchen Grundſtücks für die Errichtung des Schillertheaters mit der Maßgabe beſchloſſen, daß die zur Errichtung des Schiller⸗ theaters nicht benötigten Flächen alsbald wieder veräußert werden ſollten. Die zum Erwerbe er⸗ forderlichen Mittel waren nach dem Gemeinde⸗ beſchluß, vorbehaltlich der Beſchlußfaſſung über die endgültige Verrechnung, vorſchußweiſe dem Bis⸗ marckſtraßenkonto zu entnehmen. Bei Aufnahme der Anleihe für den Bau des Schillertheaters wurden zur Deckung der für den eigentlichen Zweck des Theaters und des Volksunterhaltungsſaales er⸗ forderlichen Grundflächen die Mittel lediglich nach dem Einheitspreis eingeſtellt, für welche die Schiller⸗ theateraktiengeſellſchaft durch Zahlung des Pacht⸗ zinſes die Verzinſung übernommen hat. Dieſer der Schillertheateraktiengeſellſchaft in Rechnung ge⸗ ſtellte und bei der Aufnahme der Anleihe für das Schillertheater berückſichtigte Kaufpreis für das den Theaterzwecken unmittelbar dienende Gelände hält ſich erheblich unter dem Durchſchnittsſelbſttoſten⸗ preis. Dieſe Ermäßigung des Preiſes gegenüber der Geſellſchaft hoffte man durch Erzielung ent⸗ ſprechend höherer Preiſe aus der Veräußerung der verfügbaren Baulandflächen, wenn auch nicht ganz, ſo doch teilweis auszugleichen. Nachdem dieſe ver⸗ fügbaren Baulandflächen in vollem Umfange ver⸗ äußert ſind, iſt der Zeitpunkt für einen Ausgleich des eröffneten Vorſchußkontos gekommen. Zur völligen Überſicht über den notwendigen Umfang des Ausgleichs iſt die Bewertung des für die Bismarck⸗, Grolman⸗ und Schillerſtraße abgetretenen Geländes erforderlich. Bei der Bewertung haben wir den Geſichtspunkt verfolgt, daß ein etwa er⸗ forderlicher Ausgleich des offenen Vorſchuſſes durch die für das Straßenland zu bewilligenden Mittel zu erfolgen habe, wenn ſich objektiv eine Wertfeſt⸗ ſetzung in der erforderlichen Höhe überhaupt recht⸗ fertigen läßt. Wir ſind zu dem Ergebnis gelangt, daß bei einer Wertfeſtſetzung von 511 113,96 ℳ für das Straßenland der geſamte aus dem Erwerbe des ganzen Tietz'ſchen Grundſtücks ſich ergebende Vor⸗ ſchuß ſich decken läßt und ſind ferner mit der Tiefbau⸗ deputation der Überzeugung, daß eine ſolche Wert⸗ feſtſetzung nach den Ergebniſſen der Grunderwerbs⸗ verhandlungen und Enteignungen an der Bismarck⸗ ſtraße vertretbar iſt. Die Ausgaben, deren Ausgleich erforderlich iſt, ſind teilweis bei dem Bismarck⸗ ſtraßenkonto ſelbſt verrechnet, teilweis bei dem Schillertheaterkonto in Vorſchuß gebucht. Materiell ſind dieſe aus verſchiedenen Konten geleiſteten Ausgaben Vorſchüſſe, die aus dem Erwerb des ganzen Tietz'ſchen Grundſtücks herrühren. Bei dem Bismarckſtraßenkonto ſind unmittelbar verbucht der Kaufpreis für den Erwerb des ganzen Grundſtücks und die aus der Veräußerung der verfügbaren Reſt⸗ grundſtücke entſtandenen Unkoſten, ebenſo die für die verfügbaren Reſtgrundſtücke entſtandenen Un⸗ koſten an Straßenregulierungskoſten, Grundſteuer und Kanaliſationsbeiträge. Dagegen ſind die Ausgaben der für den eigentlichen Theaterzweck reſervierten Grundſtücksteile bei dem Schiller⸗ theaterkonto verbucht. Bei dem letzteren Konto ſind auch Zinſen verausgabt. Dieſe Zinſen betreffen diejenigen Kaufpreiſe, welche aus Anleihemitteln für das Schillertheater bewilligt ſind. Sie ſind für die Zeit bis zur Erſtattung der aus Anleihemitteln bewilligten Beträge dem Bismarckſtraßenkonto zu⸗ geführt. Soweit alſo für dieſen Poſten ein Ausgleich ſtattfindet, bedeutet er lediglich die Erſtattung empfangener Beträge. Bei Berückſichtigung vor⸗ ſtehender Erläuterung geſtaltet ſich der auszu⸗ gleichende Ausgabebetrag wie folgt: A) Ausgaben beim Bis⸗ marckſt raßenkonto: 2a) Kaufpreis des ganzen Tietz'⸗ ſchen Grundſtücks b) Verkaufsproviſion, Straßen⸗ regulierungskoſten, Gemeinde⸗ grundſteuer, Kanaliſations⸗ beiträge der wiederveräußer⸗ ten Grundſtücksteile B) Ausgaben beim Schillertheater⸗ konto: a) Zinſen, die für das der Schil⸗ lertheatergeſellſchaft über⸗ laſſene Gelände an das Konto zu A gezahlt ſind 2 10. Straßenregulierungsunkoſten und Kanaliſationsbeiträge, die auf das zu Ba bezeichnete Grundſtück entfallen . . xd. Stempelkoſten für den Kauf⸗ vertrag und Koſten der Auf⸗ kaſſung.. rd. Grundſteuer für den zu B a bezeichneten Grundſtücksteil, Koſten der Kataſtermateri⸗ alien und andere kleinere Koſten 1 818 000,— 22 449,64 57 000 — ℳ b) 53 000— 10 000,— ℳ 7 382,32 zuſammen 1 577 SzI, qc. Dieſem Ausgabebetrag ſtehen Einnahmen ge⸗ genüber, die ſämtlich unmittelbar dem Bismarck⸗ ſtraßenkonto, neben den obligationsmäßigen Zinſen geſtundeter Kaufpreiſe zugefloſſen ſind: a) Erlös aus der Veräußerung verfügbaren Baulandes . 607 208,— / b) die aus der Anleihe für das Schillertheater bewilligten —. — Grunderwerbskoſten . . 849 510,— 1 zuſammen 1 75) 1,—.