— —— vaorlagen für die Ktadtverordneten-Berſammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 380. Mitteilung betr. Anträge der Großen Berliner Straßenbahn und der Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahn auf Ergänzung der kleinbahn⸗ geſetzlichen Zuſtimmung gegen die Stadt Char⸗ lottenburg. Die Große Berliner Straßenbahn und die Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahn haben den abſchriftlich beigefügten Antrag auf Ergänzung der kleinbahngeſetzlichen Zuſtimmung gegen die Stadt Charlottenburg an den Herrn Oberpräſidenten in Potsdam gerichtet. Wir haben beſchloſſen, die Zurückweiſung der Anträge zu beantragen. Eine Abſchrift unſerer Erwiderung fügen wir zur gefälligen Kenntnis bei. Charlottenburg, den 3. Oktober 1908. Der Magiſtrat. Schuſt ehrus. Bredtſchneider. Dr Maier. INa. 1248. An die Stadtverordneten⸗Verſammlung hier. Anträge. Große Berliner Straßenbahn. Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahn. Berlin den 17. Juni 1908. G. Nr. I1. 2600. 08. Betrifft Anträge der Großen Berliner Straßenbahn und der Berlin⸗ Charlottenburger Straßenbahn auf Ergänzung der kleinbahngeſetz⸗ lichen Zuſtimmung der Gemeinden Berlin, Charlottenburg, Schöne⸗ berg, Rixdorf, Wilmersdorf, Tegel, empelhof, Reinickendorf, Britz, itte nau, Mariendorf, Lichten⸗ berg, Treptow, Weißenſee, Fried⸗ ichsfelde und Pankow mit Rück⸗ icht auf die geplanten unter⸗ tunnelungsanlagen. Mit Rückſicht auf die von Jahr zu Jahr wachſenden Verkehrsſchwierigkeiten in dem nörd⸗ lichen Teil der Potsdamer Straße, auf dem Pots⸗ damer Platz und Leipziger Platz und in der Leipziger Straße zu Berlin in Verbindung mit den durch die teilweiſe unterirdiſche Stromzuführung geſchaffenen Verkehrshinderniſſen haben — wie Euer Exzellenz bekannt — auf Veranlaſſung des damaligen Herrn Miniſters der öffentlichen Arbeiten im Jahre 1905 die unterzeichneten Geſellſchaften die Bereitwillig⸗ keit erklärt, durch Herſtellung eines eigenen Bahn⸗ körpers unter dem Niveau der bezeichneten Straßen⸗ ſtrecken, ſowie unter der Straße Unter den Linden und einem Teile der Berlin⸗Charlottenburger Chauſſee die bezeichneten Übelſtände, ſoweit ſie durch den Straßenbahnbetrieb verurſacht werden, durchgreifend abzuſtellen und gleichzeitig dadurch die Möglichkeit einer erheblichen Vermehrung und Beſchleunigung des durch das Stadtinnere führenden Straßenbahnverkehrs zu ſchaffen. Unter dem 27. September 1905 legten die Geſellſchaften entſprechende Pläne dem Königlichen Polizeipräſidenten zu Berlin und der Königlichen Eiſenbahndirektion ebendaſelbſt zu Erteilung der gemäß § 2 des Geſetzes vom 28. Juli 1892 über Kleinbahnen und Privatanſchlußbahnen erforder⸗ lichen Genehmigungen vor. Da eine Aufbringung der damals auf mindeſtens 60 Millionen Mark be⸗ rechneten Herſtellungskoſten ſich nur als möglich erwies, wenn den Geſellſchaften eine Lebensdauer für einen Zeitraum von 90 Jahren ſeit Übernahme der Bauverpflichtung gewährleiſtet würde, ſo mußte der Antrag gleichzeitig darauf gerichtet werden, die Dauer der den Geſellſchaften erteilten ſtaat⸗ lichen Genehmigung auf den gedachten Zeitraum auszudehnen. Unter dem gleichen Datum beantragten die Geſellſchaften bei ſämtlichen für ihr Unternehmen in Betracht kommenden Wegeunterhaltungspflichti⸗ gen nach öffentlichem Rechte die Erteilung der kleinbahngeſetzlichen Zuſtimmung für die geplante Umgeſtaltung der Unternehmungen und mit Rück⸗ ſicht auf dieſe Umgeſtaltung die Ausdehnung der bereits erteilten kleinbahngeſetzlichen Zuſtimmung zur Benutzung von Straßen und Plätzen auf die Zeitdauer von neunzig Jahren. In Verfolg des Genehmigungsantrages leitete der Herr Polizeipräſident zu Berlin im Ein⸗ vernehmen mit der Königlichen Eiſenbahndirektion hierſelbſt Verhandlungen unter Hinzuziehung der ſtädtiſchen Behörden von Berlin über die techniſche Geſtaltung des Projekts ein, die ihren Abſchluß in der auch von Vertretern Euer Erzellenz beſchickten, vom Herrn Miniſter der öffentlichen Arbeiten ein⸗ berufenen Konferenz vom 9. April d. J. fanden.