—— A4 — Dieſe Verhandlungen führten einerſeits zu einer Reihe von Abänderungen und weſentlichen Erweiterungen des urſprünglichen Projekts, ander⸗ ſeits zu dem Anerkenntnis ſeitens des Herrn Miniſters und der Genehmigungsbehörden, daß die Projekte — vorbehaltlich etwaiger auf das Planfeſtſtellungsverfahren zu verweiſender tech⸗ niſcher Abänderungen oder Ergänzungen — durch⸗ führbar und die baldige Ausführung im öffentlichen Verkehrsintereſſe wünſchenswert ſei. Die im Laufe der Verhandlungen namentlich auf Wunſch der Genehmigungsbehörden vor⸗ genommenen Erweiterungen des Projekts in Ver⸗ bindung mit der inzwiſchen eingetretenen all⸗ gemeinen Preisſteigerung brachten eine Erhöhung der für das urſprüngliche Herſtellungskoſten von ca. 60 000 000 ℳ auf etwa 88 000 000 ℳ mit ſich. Nach Abſchluß der Verhandlungen haben die Geſellſchaften in Ergänzung ihrer Anträge vom 27. September 1905 ſowohl den ſtaatlichen Ge⸗ nehmigungsbehörden wie auch den Wegeunter⸗ haltungspflichtigen, ſoweit ſie ſich eine endgültige Entſcheidung noch vorbehalten hatten, die Tunnel⸗ pläne in ihrer vervollkommneten Geſtalt, und zwar den Staatsbehörden unter dem 30. April d. I., den Wegeunterhaltungspflichtigen unter dem 4. Mai d. I. vorgelegt. Die Große Berliner Straßenbahn hat bisher die nachgeſuchte Zuſtimmung von den Gemeinden Berlin, Charlottenburg, Schöneberg, Rixdorf, Wil⸗ mersdorf, Tegel, Tempelhof, Reinickendorf, Britz, Wittenau, Mariendorf, Lichtenberg, Treptow, Weißenſee, Friedrichsfelde und Pankow nicht er⸗ halten. Der Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahn fehlt es an der Zuſtimmung der Gemeinden Berlin, Charlottenburg und Wilmersdorf. Eurer Erzellenz geſtatten wir uns in der Anlage 17 Pläne vorzulegen, aus denen ſich Trace und Geſtaltung der Tunnelprojekte und die in weiterer Folge dieſer Projekte notwendigen Um⸗ geſtaltungen und Ergänzungen unſeres im Straßen⸗ niveau belegenen Schienennetzes ergeben. Um die Ausführung der auch von den Ge⸗ nehmigungsbehörden als dringlich erkannten Pro⸗ jekte zu fördern, unterbreiten Eurer Exzellenz wir hierdurch gehorſamſt die Anträge: 2 a) die fehlende Zuſtimmung der Stadtgemeinde Berlin zur Herſtellung der aus den Plänen erſichtlichen Tunnelanlagen in der durch das ſpätere Planfeſtſtellungsverfahren feſtzu⸗ ſetzenden Geſtalt, und zwar auf der Berlin⸗ Charlottenburger Chauſſee für die Berlin⸗ Charlottenburger Straßenbahn, im übrigen für die Große Berliner Straßenbahn zu ergänzen, die Zuſtimmung der Stadtgemeinde Berlin zu den aus der Anlage Blatt 2 ſich ergebenden Anderungen und Erweiterungen der Niveau⸗ linien zu ergänzen, die Dauer der zu a und b zu erteilenden und der bereits für die im Betriebe befindlichen Strecken den unterzeichneten beiden Geſell⸗ ſchaften von der Stadtgemeinde Berlin er⸗ teilten kleinbahngeſetzlichen Zuſtimmungen auf 90 Jahre ſeit Erteilung der ſtaatlichen Genehmigung für die Untertunnelungs⸗ projekte feſtzuſetzen, d) die Dauer der von den Gemeinden Char⸗ lottenburg, Schöneberg, Rixdorf, Wilmers⸗ Proiekt berechneten dorf, Tegel, Tempelhof, Reinickendorf, Britz, Wittenau, Mariendorf, Lichtenberg, Treptow, Weißenſee, Friedrichsfelde und Pankow an die Große Berliner Straßenbahn und von den Gemeinden Charlottenburg und Wil⸗ mersdorf an die Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahn bereits erteilten Zuſtimmungen zur Benutzung von Straßen und Plätzen auf 90 Jahre ſeit Erteilung der ſtaatlichen Ge⸗ nehmigung für die Untertunnelungsprojekte auszudehnen, bei Feſtſetzung des Entgelts gemäß 9 7 Abſatz 2 des Geſetzes vom 28. Juli 1892 be⸗ züglich der Tarife den Geſellſchaften äußerſten⸗ falls die Verpflichtung aufzuerlegen, bei einer Fahrtlänge bis zu 4 km höchſtens 10 9,, von 4 bis 8 km höchſtens 15 , darüber höchſtens 20 § zu erheben, hierbei auch den Geſellſchaften das Recht vorzubehalten, in beſtimmten angemeſſenen Zeitabſchnitten eine Reviſion der Tarife nach Maßgabe der ver⸗ änderten Verhältniſſe zu fordern. Hinſichtlich des Antrages zu e geſtatten wir uns erläuternd folgendes hinzuzufügen. Bei dem urſprünglich den Genehmigungsbehörden und den Gemeinden vorgelegten Projekt, welches einen Koſtenaufwand von etwa 60 Millionen Mark erfordert hätte, erſchien, wie bereits bemerkt, die Geldbeſchaffung bei Gewährleiſtung einer Lebens⸗ dauer der Unternehmungen von 90 Jahren erreich⸗ bar, ohne daß — wenigſtens vorläufig — eine Anderung der übrigen maßgebenden wirtſchaft⸗ lichen Faktoren erforderlich würde. Als jedoch die von den Genehmigungsbehörden eingeleiteten Ver⸗ handlungen zu einer weſentlichen, mit einem Koſtenaufwande von etwa 28 Millionen Mark ver⸗ knüpften Erweiterungen der urſprünglichen Pläne führten, ergab ſich, daß eine Beſchaffung auch dieſes weiteren erheblichen Anlagekapitals bei Aufrecht⸗ erhaltung der bisher ſchon als notwendig erkannten Verlängerung der Genehmigungs⸗ und Zu⸗ ſtimmungsdauer von 90 Jahren nur möglich iſt, wenn außerdem den Geſellſchaften eine angemeſſene Erhöhung des ſchon jetzt mit den Fahrleiſtungen nicht im Einklang ſtehenden Tarifs gewährleiſtet wird. Für jede der in den Ergänzungsantrag ein⸗ bezogenen Gemeinden wird je eine Abſchrift des Antrages nebſt Anlagen gehorſamſt beigefügt. Die Direktionen. (Unterſchriften.) An den Königlichen Oberpräſidenten von Berlin Herrn von Trott zu Solz, Exzellenz Potsdam. Erwiderung. An Seine Erzellenz den Herrn Oberpräſidenten von Berlin, Potsdam. Charlottenburg, den 3. Oktober 1908. Der Magiſtrat. Tgb. Nr. IX A. 1248. Betrifft Antrag der Großen Berliner Straßenbahn und der Berlin⸗Char⸗ lottenburger Straßenbahn auf Er⸗