dahin gerichtet geweſen, die Tarife möglichſt niedrig zu halten. Die Erfahrung hat gelehrt, daß dies Beſtreben ein richtiges war. Die Straßenbahn⸗ geſellſchaften haben trotz aller neu entſtandenen ſonſtigen Verkehrsmittel eine immer größere Frequenzziffer aufzuweiſen. Anderſeits haben Tariferhöhungen, z. B. für Berlin bei den Omnibus⸗ geſellſchaften bewieſen, wie wenig die breite Maſſe des Publikums, die allein für den Verkehr aus⸗ ſchlaggebend iſt, geneigt iſt, eine Tariferhöhung zu tragen. Insbeſondere lehren die Kraftomnibuſſe, daß durch die Höhe der Beförderungspreiſe das Verkehrsmittel ſeine wirtſchaftliche und verkehr⸗ liche Bedeutung verliert. Nun beantragen die Straßenbahngeſellſchaften wegen einer im Mittel⸗ punkt von Berlin vorzunehmenden angeblichen Verkehrsverbeſſerung eine ſolche Erhöhung der Tarife, die die Zweckmäßigkeit eines weſentlich durch ſeine Billigkeit berechtigten Schienenbetriebes in Frage ſtellen. Es ſind etwa dieſelben Tarife, welche für die Kraftomnibuſſe gelten! Danach ſoll für eine Strecke von nur 4 km ein Fahrpreis von 10 9, für eine Strecke bis zu 8 km ein ſolcher von 15 und über 8 km ein Preis von 20 5, zu entrichten ſein. Dieſer Preis ſoll für das geſamte Verkehrsgebiet gelten, obſchon es Verkehrsrichtungen gibt, die von dem neuen Unternehmen der Tunnel⸗ bauten auch nicht den allermindeſten Vorteil haben. Es ſoll z. B. die ganze Verkehrsrichtung vom Weſten und Südweſten nach Oſten und Südoſten, welche die Tunnelbauten gar nicht berührt, für die im Zentrum liegende angebliche Verbeſſerung bei⸗ tragen. Noch ſchroffer tritt die Wirkung des Tarif⸗ oorſchlages für das Charlottenburger Gemeinde⸗ gebiet in die Erſcheinung. Für dieſes würde der Erfolg der ſein, daß ſelbſt für den auf das Char⸗ lottenburger Gemeindegebiet beſchränkten Verkehr der 15 ⸗Tarif die Regel ſein würde. Die Bewohner von Weſtend und der Gegend am Lietzenſee, des Stadtteils nördlich der Spree würden für die Regel dem 15 ⸗Tarif unterworfen ſein. Ein Bewohner von Weſtend müßte z. B. ſchon für eine Fahrt bis zum Steinplatz oder Zoologiſchen Garten 15 = bezahlen. Dieſe Belaſtung des inneren Char⸗ lottenburger Verkehrs, insbeſondere ſoweit er im Betriebe der Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahn liegt, iſt durchaus ungerecht. Wir werden hierauf, ſoweit der Antrag auf Zuſtimmungsergänzung gegen die Stadt Charlottenburg von der Berlin⸗ Charlottenburger Straßenbahn ausgeht, noch be⸗ ſonders hinweiſen. Ganz allgemein wird dadurch, daß der Verkehr nach Berlin ſelbſt ſo erheblich ver⸗ teuert wird, den Vororten das Waſſer für eine gedeihliche Entwicklung abgegraben. Die Menſchen⸗ anſammlung im Innern Berlins wird aller Voraus⸗ ſicht nach wieder ſtärker werden und es werden dort Verhältniſſe eintreten, die wahrſcheinlich ungünſtiger liegen werden, als ſie vor Eintritt der Abwanderung der Bevölkerung in die Vororte lagen. Alle dieſe Gründe ſprechen vom Standpunkt der Vorortgemeinden gegen die beantragte Zu⸗ ſtimmung. Wir vertrauen deshalb, daß Eure Exzellenz oder die ſonſt zur Entſcheidung berufenen Inſtanzen anerkennen werden, daß kein aus⸗ reichender Grund vorliegt, gegen unſere berechtigten Intereſſen in unſer Verfügungsrecht durch eine Zuſtimmungsergänzung einzugreifen, ſelbſt wenn ſich erweiſen laſſen ſollte, daß die Tunnelprojekte der Straßenbahn an ſich durchführbar ſind und eine gewiſſe Verkehrsverbeſſerung nach ſich ziehen werden. 2. Wir erachten überdies die Tunnelprojekte der Straßenbahngeſellſchaften nicht für eine Ver⸗ kehrsverbeſſerung, für welche Opfer zu bringen ſind. Wir ſind vielmehr der Überzeugung, die wir auf Grund eines eingehenden Studiums der Pro⸗ jekte und der ſich an dieſe anknüpfenden Erörterungen der Fachliteratur gewonnen haben, daß ſich die Tunnelprojekte in der beabſichtigten Form nicht ohne erhebliche Gefahren erbauen laſſen und daß nach ihrer Fertigſtellung eine Verſchlechterung der Verkehrslage eintreten wird. Obſchon es Sache der Stadt Berlin ſein muß, als der allein gemäß § 6 Kleinbahngeſetzes bei den Tunnelprojekten beteiligten Gemeinde, auf die aus der Erbauung der Tunnelanlagen ſich ergebenden Gefahren und Nachteile hinzuweiſen, halten wir uns für legiti⸗ miert, auch zu dieſem Punkte unſere Anſicht zu äußern, denn mit der Hinfälligkeit der Tunnel⸗ projekte entfallen auch die gegen Charlottenburg geltend gemachten Forderungen. a) Der Bau der Tunnelanlagen. %9 Die beiden Tunnel, nämlich der Nord⸗ tunnel in der Straße Unter den Linden und Char⸗ lottenburger Chauſſee und der Südtunnel in der Potsdamer und Leipziger Straße liegen verhältnis⸗ mäßig tief im Grundwaſſer. Die Eintauchtiefe beträgt, abgeſehen von den Rampen, welche zum Straßenniveau führen, und von den Rampen, in denen das eine Gleis das andre unterfährt und der Landwehrkanal gekreuzt wird, bei dem Nord⸗ tunnel 4,0—4,5 m, bei dem Südtunnel in der Potsdamer Straße 8,0 m und in der Leipziger Straße 6,0—7,5 m. Die Eintauchtiefe ſteigt aber an den Rampen, welche den Landwehrkanal oder andre Geleiſe unterfahren, bis zu 13,0 m. Dabei iſt ein Grundwaſſerſtand zugrunde gelegt, der während der Sommer⸗ und Herbſtzeit vorhanden zu ſein pflegt. Im Frühjahr ſteigt der Grund⸗ waſſerſtand um etwa 2 m und mit ihm wächſt die Eintauchtiefe entſprechend. Aus dem vorgelegten Entwurf iſt nicht zu entnehmen, welcher Art der Untergrund iſt, welcher von den Tunnelbauwerken durchſchnitten werden ſoll. Nach den geologiſchen Karten und nach unſeren Erfahrungen hat man ausſchließlich feinen Sand, ſtellenweiſe von dünnen lehmigen Schichten durch⸗ ſetzt, zu erwarten. In ſolchem Untergrunde ſind bisher nur drei Baumethoden zur Überwindung der Grundwaſſerſchwierigkeiten bekannt geworden, nämlich 2) die pneumatiſche Fundierung, b) das Gefrierverfahren, c) die Grundwaſſerabſenkung. Das Verfahren zu a kommt nur für Bauwerke von geringer Flächenausdehnung in Frage und muß für den vorliegenden Zweck völlig ausſcheiden. Das Verfahren zu b kann im Grunde auch nur für Bauwerke von geringer Flächenausdehnung in Frage kommen, iſt übrigens in der Nähe bewohnter Gebäude mit Rückſicht auf die durch den Froſt erzeugte Ausdehnung des Untergrundes und die dadurch herbeigeführte Gefährdung der Gebäude⸗ fundamente, ſowie mit Rückſicht auf das Ein⸗ frieren der in den Straßen befindlichen Ver⸗ ſorgungsnetze nicht anwendbar, ſcheidet aber mit Rückſicht auf die unverhältnismäßig hohen Koſten für den vorliegenden Fall gleichfalls aus. Was nun das Verfahren « mittels des Abſenkens des Grundwaſſers anbetrifft, ſo kann man wohl nach