Standpunkt der wirtſchaftlichen Angemeſſenheit der geſtellten Anträge auf Verlängerung der Zu⸗ ſtimmungsdauer iſt es natürlich von entſcheidender Bedeutung, das Anteilsverhältnis der Untergrund⸗ bahn an den Tunnelprojekten kennen zu lernen. Erſt nachdem dieſes Anteilsverhältnis klar geſtellt iſt, iſt die Belaſtung der Straßenbahnen durch das neue Unternehmen zu erkennen. Gegen den ge⸗ planten Einbau einer Schnellbahn in der Pots⸗ damer und Leipziger Straße müſſen wir uns über⸗ dies ausſprechen, und zwar mit Rückſicht darauf, daß dieſe Schnellbahn der beſtehenden Untergrund⸗ bahn Abbruch tut, weil ſie innerhalb der Stadt⸗ gemeinde Berlin nur in einem ganz geringen Ab⸗ ſtande mit dieſer parallel läuft. Ein Bedürfnis, in Berlin unmittelbar nebeneinander 2 Schnell⸗ bahnen herzuſtellen, kann nicht anerkannt werden. Es muß zunächſt dafür geſorgt werden, daß die vorhandenen Schnellbahnen ihre Exiſtenz haben und man darf dieſe Exiſtenz nicht untergraben durch Herſtellung von Konkurrenzlinien, ſonſt könnte es geſchehen, daß beide Geſellſchaften, nämlich die vor⸗ handene und die neue Schnellbahn, nicht rentabel würden. Hierdurch würde der Verkehr leiden. 6. Die von den Straßenbahngeſellſchaften auf⸗ geſtellte Rentabilitätsberechnung zum Nachweis der Notwendigkeit der verlangten Zuſtimmungsver⸗ längerung iſt unzureichend. Um den Nachweis der finanziellen Notwendigkeit einer Zuſtimmungs⸗ verlängerung zu erbringen, iſt es erforderlich, den geſamten Vermögensſtand der Geſellſchaften kennen zu lernen. Hierzu iſt vor allem ein Inventar des geſamten unbeweglichen und beweglichen Eigen⸗ tums und der Fonds nötig. Dieſes Inventar muß nicht die Anſchaffungspreiſe enthalten, ſondern die Taxwerte der Gegenwart auf Grund von Taxen Sachverſtändiger, die gerichtlich vereidigt ſind. Für die vorhandenen Grundſtückswerte iſt dies von beſonderer Bedeutung, wie ein Beiſpiel veranſchaulicht. Nach dem letzten Geſchäftsbericht ſtehen z. B. die vorhandenen Bahnhöfe und Hoch⸗ bauten der Großen Berliner Straßenbahn mit 20 964 700 ℳ zu Buche. Dieſer Buchwert hält ſich weit unter dem wahren Wert. Der Geſamt⸗ umfang des Grund und Bodens jener Bahnhöfe und Hochbauten beträgt 266 911 qm. Der Wert des Bodens iſt bei Zugrundelegung der Selbſtkoſten auf nur 8 406 000 ℳ angegeben. Dieſer Wert beträgt dagegen, wenn man die wahren Werte nach der Müller'ſchen Grundſtückskarte zugrunde legt, gemäß anliegender Nachweiſung 22510425 ℳ. Dieſe Werte werden jedoch, namentlich ſoweit die Vororte in Betracht kommen, in einigen Jahren ſich erheblich ſteigern. Die Einſtellungen der Grund⸗ ſtücke nach dem Anſchaffungspreis entſprechen zwar dem § 261 H. G. B. Die handelsrechtlichen Bilanz⸗ vorſchriften ſind jedoch keine Beſchränkungen, die bei Prüfung der finanziellen Gründe einer beantragten Zuſtimmungsverlängerung zu beachten ſind. Von der Beachtung dieſer Vorſchriften wird deshalb auch bei Ermittlung der in den Fonds angelegten Werte abzuſehen ſein. Erſt nachdem die zu 5 hervorgehobene Ausein⸗ anderſetzung des Untergrund⸗(Schnell⸗)bahnunter⸗ nehmens mit dem Straßenbahnunternehmen ſtatt⸗ gefunden hat und ein klarer Überblick über den wirklichen (nicht bilanzmäßigen) Vermögensſtand mit allen ſtillen Reſerven gegeben iſt, kann in die grundſätzliche Erörterung der Frage eingetreten werden, welche finanziellen Rückſichten auf den 486 —— gegen wärtigen Ertragsſtand bei Bemeſſung einer Zuſtimmungsdauer genommen werden dürfen. Die Geſellſchaften unterſtellen anſcheinend, daß ſie berechtigt ſeien, für die inveſtierten Aktienkapitalien eine dauernde § bzw. 6 prozentige Verzinſung zu fordern, ebenſo ſcheinen ſie als ſelbſtverſtänd⸗ lich anzuſehen, daß die neu aufzunehmenden Obligationen dem 4½ prozentigen Typus ange⸗ hören müſſen. Wir beſtreiten ſchon jetzt beides und werden dieſen Standpunkt ſpäter näher begründen. Ferner weiſen wir ſchon jetzt darauf hin, daß durch eine ſelbſtändige Tilgungsoperation in Anſehung des inveſtierten Aktienkapitals und der Prioritäten die Anſammlung eines beſonderen Bahntörper⸗ amortiſationsfonds überflüſſig iſt. Die für das Aktienkapital und die Prioritäten vorgeſehene Tilgung ſchließt deshalb in dieſem Umfange eine beſondere Abſchreibung nach Maßgabe der Ab⸗ nutzung aus. Ferner wird eine Abſchreibung inſo⸗ weit auszuſchließen ſein, als die von der Großen Berliner Straßenbahn aufgeſtellte Ertragsbe⸗ rechnung neben letzterer für den laufenden Betrieb d. h. zur Beſtreitung der während der Konzeſſions⸗ dauer vorzunehmenden Erneuerungen von Unter⸗ bau, Pflaſter, Schienen, Schwellen, Kleineiſenzeug und Weichen einen beſonderen Erneuerungsfonds vorſieht. Inwieweit neben dieſer Tilgungs⸗ operation für das Aktienkapital und die Prioritäten und neben dem Erneuerungsfonds eine Abſchreibung auf Grundſtücke⸗, Gebäude⸗, Oberbau⸗, Wagen⸗, Maſchinen⸗ und Mobilienkonto nötig oder zuläſſig iſt, muß von den Straßenbahngeſellſchaften im einzelnen dargetan werden. Die ſummariſche Überſicht der überreichten Aufſtellung gibt keinen genügenden Aufſchluß. 7. Betrifft Berlin⸗Charlotten⸗ burger Straßenbahn. Der Antrag der Berlin⸗ Charlottenburger Straßenbahn iſt bereits in den bisherigen Er⸗ örterungen, die für beide Straßenbahngeſellſchaften zutreffen, behandelt. Im beſonderen bleibt jedoch noch hervorzuheben, daß die Berlin⸗Charlotten⸗ burger Straßenbahn an den Tunnelprojekten über⸗ haupt nicht als beteiligt angeſehen werden kann. Die Große Berliner Straßenbahn hat dieſe Tatſache auch dadurch anerkannt, daß ſie in die von ihr auf⸗ gemachte Rentabilitätsberechnung die Verzinſung und Tilgung der geſamten Bauſumme allein zu Laſten der Großen Berliner Straßenbahn einſtellt und hierdurch zugeſteht, daß neben der für die Große Berliner Straßenbahn beantragten Anderung der beſtehenden Zuſtimmungsverträge und der be⸗ ſtehenden Tarife eine Vergünſtigung auch noch für die Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahn unge⸗ rechtfertigt iſt. Die Berlin⸗ Charlottenburger Straßenbahn befährt zurzeit weder die Straße Unter den Linden noch die Leipziger Straße. Es beſteht auch gar kein Bedürfnis, Linien dieſer Straßenbahn durch dieſe Straßen zu führen. Die in Ausſicht genommene künftige Führung der P⸗ und K⸗Linie (einer ſich zu einem 7½ Minuten⸗ verkehr ergänzenden Doppellinie) durch die Leip⸗ ziger Straße wird nicht als eine Verbeſſerung des gegenwärtigen Zuſtandes anzuſehen ſein. Die P⸗ und R-Linie wird gegenwärtig durch die Prinz⸗ Albrecht⸗ und Zimmerſtraße nach dem Dönhoffplatz geführt und hat Vertehrsbeziehungen geſchaffen, welche durch die neue Linienführung verloren gehen. Die Verbindung mit der Leipziger Straße wird für die von der P⸗ und R⸗Linie durchlaufenen