Straßen Charlottenburgs hinreichend durch die gegenwärtige Berührung der Linie mit dem Pots⸗ damer bahn hergeſtellt. Ebenſowenig wie eine Führung von Linien bahn durch die Leipziger Straße iſt ſie durch die Straße Unter den Linden nötig. Die gegenwärtige Führung der wenigen Linien (N, I, 0) nach dem Kupfergraben durch die in keiner Weiſe überlaſtete Dorotheenſtraße entſpricht dem Verkehrsbedürfnis vollauf. Die Dorotheenſtraße iſt überdies in der Lage, in weiterem Umfange den Verkehr der Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahn aufzu⸗ nehmen. Selbſt wenn auch ein Bedürfnis für die veränderte Linienführung anzuerkennen wäre, ſo könnte dieſe Linienführung die geſtellten Anträge nicht rechtfertigen. Der Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahn wird nach dem Linienplan ein Mit⸗ benutzungsrecht an der Leipziger Straße und der Straße Unter den Linden gar nicht eingeräumt. Es handelt ſich lediglich um einen ſogenannten Anſchlußbetrieb. Das eigentliche Benutzungsrecht würde alſo wie bisher der Großen Berliner Straßen⸗ bahn allein zuſtehen. Dieſe Regelung iſt die natür⸗ Verkehrsgebiet der Großen Berliner Straßenbahn. Eine Zuſtimmungsverlängerung zugunſten der Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahn iſt alſo aus der Tunnelanlage in der Leipziger Straße und in der Straße Unter den Linden jedenfalls nicht zu begründen. Nun fällt allerdings, worauf noch ein⸗ zugehen iſt, ein Stück des vor dem Brandenburger Tor anzulegenden Tunnels in das Zuſtimmungs⸗ gebiet der Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahn, nämlichſoweit dies Tunnelſtück die Berlin⸗Charlotten⸗ burger Chauſſee berührt. Hieraus kann jedoch auch kein Anſpruch der Berlin⸗Charlottenburger Straßen⸗ bahn auf Zuſtimmungsverlängerung abgeleitet werden, weil dieſe Geſellſchaft des Tunnelſtücks für ihren Verkehr nicht bedarf. Dies Tunnelſtück würde ausſchließlich aus den Verkehrsintereſſen und dem Verkehr der Großen Berliner Straßenbahn zu begründen ſein. könnte die Forderung der Freihaltung des Platzes vor dem Brandenburger Tor aufgeſtellt werden. Dies beweiſt ein Blick auf den Linienplan. Verlangt der Verkehr der Großen Berliner Straßenbahn Verkehrseinrichtungen bei der Berlin⸗Charlotten⸗ burger Straßenbahn, ſo iſt es gerechtfertigt, die Koſten der Großen Berliner Straßenbahn aufzu⸗ erlegen, indem dieſer als Vorausſetzung für ihre eigenen Anlagen die Schaffung entſprechender Anlage. Badſtraße 41 a Uferſtraße 7/8 Reinickendorf, Pankower Allee Brandenburgſtraße 76/77 Niederſchönhauſen, Kaiſer⸗Wilhelm⸗Straße Rirdorf, Canner Chauſſee Tempelhof, Kaiſerin⸗Auguſta⸗Straße 40 Tegel, Schloßſtraße 9/10 Ackerſtraße 3/4 Ofener Straße 1 . Manteuffelſtraße 79 und 83 Schöneberg, Belziger Straße 14/16 Charlottenburg, Huttenſtraße „ e . , Platz und durch die beſtehende Untergrund⸗ der Berlin⸗Charlottenburger Straßen⸗ liche; denn beide Straßen liegen im ausſchließlichen Denn nur für dieſen Verkehr 2 Anſchlußanlagen aufgegeben wird. Es iſt dann Sache der Großen Berliner Straßenbahn, die Zu⸗ ſtimmung der Stadt Berlin für dieſe Anſchluß⸗ anlagen zu erwirken. Für die Berlin⸗Charlotten⸗ burger Straßenbahn käme nur eine Mitbenutzung dieſer Anſchlußanlage in Betracht. Über die Mit⸗ benutzung würde die Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahn ſich mit der Großen Berliner Straßen⸗ bahn auseinanderzuſetzen haben. Aus einer etwa für die Mitbenutzung zu entrichtenden Abgabe iſt jedoch ein Anſpruch auf Zuſtimmungsverlängerung keinesfalls abzuleiten. Sollte jedoch der Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahn die Sorge für die Erbauung des in der Berlin⸗Charlottenburger Chauſſee projektierten Tunnelbruchſtücks überlaſſen bleiben müſſen, ſo bedürfte es eines Planes über die Abgrenzung des Tunnelſtücks und eines Nachweiſes darüber, welche Koſten für den Bau dieſes Stücks aufzuwenden ſind und welche Belaſtung die Berlin⸗Charlotten⸗ burger Straßenbahn hierdurch erfahren würde. Ein etwa aufzuſtellender Nachweis müßte auch genau angeben, in welchem Umfange der Großen Berliner Straßenbahn oder andern Straßenbahnen eine Mitbenutzung des Tunnelſtücks eingeräumt werden ſoll. Soweit Anſchlußbetriebe beabſichtigt ſind, bleibt zu prüfen, ob es ſich wirklich um ſolche und nicht um Mitbenutzungen handelt. Nach dem neuen Linienplan ſind offenbar Mitbenutzungen und Anſchlußbetriebe vorgeſehen. Die Frage der Zuſtimmungsverlängerung für die Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahn hängt ſchließlich auch noch davon ab, ob ſelbſt vom Stand⸗ punkt eines Anerkenntniſſes der Durchführbarkeit des kombinierten Oberflächen⸗ und Tunnelbetriebes ein Bedürfnis für die Tunnelanlage in der Berlin⸗ Charlottenburger Chauſſee und der Straße Unter den Linden überhaupt anzuerkennen iſt. Wir be⸗ ſtreiten dies Bedürfnis und ſind der Anſicht, daß die in dem Projekt des Stadtbaurats Krauſe vor⸗ geſehene Regelung des Verkehrs zu völlig be⸗ friedigenden Ergebniſſen führen wird. Unter keinen Umſtänden läßt ſich ſchließlich für das Verkehrsgebiet der Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahn eine Tariferhöhung rechtfertigen. Das Verkehrsgebiet iſt ein ſelbſtändiges. Seine Be⸗ dienung iſt unabhängig von den Tunnelprojekten, wie auch die Tunnelprojekte nicht in Rückſicht auf die Verkehrsintereſſen der Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahn aufgeſtellt ſind und verfolgt werden. (Unterſchrift.) 1 780 460 8 093 qm à 220 ℳ ⸗ 15 993 „ à 90 „ 1 439 370 „ 11517 „ 3 15 „ 172 783 „ 3 621 „ à 250 „ — 905 250 „ , 25 495 „ 3 6 „— 134 170 „ 26 220 „ à 11 „— 288 420 „ 6 780 „ 3 65 „— 440 700 „ — . 9 179 „ à 22 „— 201 938 „ 3 360 „ à 250 „ 840 000 „ 10.930 „ 3 40 „ 437 200 „ , 10 176 „ à 220 „ 2 238 720 „ 7 15 779 „ à 107 „ 1 688 353 „ — 20 377 „ à 50 „ 1 018 850 Seite 167 720 am 11 606 186 ℳ