—— 519 Dor!1 für agen die Stadtverordneten-Verſammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 410. Mitteilung betr. Vertragsabſchluß über den Be⸗ trieb der Milchhäuschen. urſchriftlich nebſt den Akten Fach 17 Nr. 20 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, von dem abgedruckten Vertragsentwurfe mit dem Verein für Kaffeeſtuben und Erfriſchungs⸗ karren e. V. in Berlin über den Betrieb der hieſigen Milchhäuschen Kenntnis nehmen zu wollen. Unterm 22. Januar d. J. hat die Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung die Errichtung von 3 Milchhäuschen auf dem Wittenbergplatz, dem Stuttgarter Platz und dem Friedrich⸗Karl⸗Platz beſchloſſen. Die Häuschen ſind jetzt fertiggeſtellt und ſollen dem Betriebe übergeben werden. Wie wir bereits unterm 19. Juni 1907 — IIIa 780 — (Druckſache Nr. 312) mitgeteilt haben, ſind wir wegen des Betriebes der Milchhäuschen nicht mit Unternehmern, ſondern mit dem Verein für Kaffeeſtuben und Erfriſchungskarren in Ver⸗ bindung getreten, da wir eine reine Wohlfahrts⸗ einrichtung ſchaffen wollten. Auf Grund der mit dieſem Verein gepflogenen Verhandlungen iſt der unten abgedruckte Vertragsentwurf zuſtande ge⸗ kommen, der auch die Zuſtimmung der Deputation für Geſundheitspflege gefunden hat. Die von der Stadtverordnetenverſammlung unterm 22. Januar d. I. gewünſchte Kontrolle über die Beſchaffenheit der Getränke und des Betriebes wird durch die §§ 1 und 5 des Vertrages geſichert. Die im § 3 des Vertrages bezeichneten Preiſe für die zu verkaufenden Waren ſind ſo mäßig gehalten, daß ſie die von uns gedachten volks⸗ hygieniſchen 3wecke zu fördern geeignet ſind. Alles Weitere bitten wir aus dem Vertrags⸗ entwurfe entnehmen zu wollen. Die Häuschen ſollen möglichſt ſchon am 1. No⸗ vember d. J. dem Betriebe übergeben werden. Wir erſuchen daher, die Angelegenheit noch in der Sitzung am 28. d. M. erledigen zu wollen. Charlottenburg, den 22. Oktober 1908. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Gottſtein. IIIa. 1410. Entwurf. Vertrag zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg, ver⸗ treten durch den Magiſtrat, und dem Verein für Kaffeeſtuben und Erfriſchungskarren E. V. in Berlin, vertreten durch ſeinen Vorſtand, iſt nach⸗ folgender Vertrag geſchloſſen worden. § 1 Die Stadtgemeinde errichtet: a) am Wittenbergplatz, b) am Stuttgarter Platz, c) am Friedrich⸗Karl⸗Platz je ein Milchhäuschen und überläßt dieſe Häuschen von ihrer Fertigſtellung ab biskzum 30. September 1913 dem vorbezeichneten Verein unentgeltlich mit der Maßgabe, daß der Verein in den errichteten Häuschen nur alkoholfreie Getränke ſowie trockene und geſtrichene Brötchen und Kuchen verkaufen darf. Der Verein verpflichtet ſich während der Vertragsdauer die erwärmten Getränke und Speiſen an jedermann zu verkaufen und auf Ver⸗ langen des Magiſtrats zu den in dieſem Vertrage aufgeſtellten Bedingungen auch den Geſchäfts⸗ betrieb in ſolchen Milchhäuschen zu übernehmen, welche die Stadtgemeinde ſpäter erbaut. Der Verein rerpflichtet ſich ferner, die hin⸗ ſichtlich des Geſchäftsbetriebes ſeitens des Magiſtrats ergehenden Anordnungen zu befolgen und erlennt an, daß die Anordnungen des Magiſtrats mit der Zuſtellung an den Vereinsvorſtand Beſtandteile dieſes Vertrages werden. Der Verein hat die zum Ausſchank erforder⸗ liche Konzeſſion ſelbſt zu beantragen und dafür zu ſorgen, daß im Betriebe ſämtliche polizeilichen und geſetzlichen Vorſchriften beachtet werden. § 3. Die Preiſe der Getränke und Zuſpeiſen werden vom Magiſtrat feſtgeſetzt. Bis auf weiteres ſind 1½ 1 Moumuch⸗ dit 5 87 0,3 1 Magermilch 0,3⸗1 Buttermich ½ 1 Kaffee 1 Katas⸗ 2i 1 Tee % 1 Bouillon 8h401 Selterwaſſer , 1% 1 Naturlimonade 3%e 1 Limonadenbrauſe. „ 10 „ 2 1 alkoholfreier Punſch