—— 521 — § 13. Die Stempelkoſten für dieſen Vertrag trägt allein der Verein. Charlottenburg, den Der Verein für Kaffeeſtuben und Erfriſchungskarren. 1908. Der Magiſtrat. Druckſache Nr. 411. Vorlage betr. Verſtärkung der Mittel für Her⸗ ſtellung einer Entwäſſerungsleitung am Nonnen⸗ damm. Urſchriftliſch mit den Akten N5 Nr. 2 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zur Verſtärkung der Etatsnummer Sonder⸗ Etat Nr. 1 Extraordinarium Ausgabe⸗Ab⸗ ſchnitt 1 Nr. 23 für das Rechnungsjahr 1907 — Herſtellung einer Entwäſſerungsleitung auf der Südſeite des Nonnendamms zwiſchen dem ſtädtiſchen Pumpwerk und der Weſt⸗ grenze des Grundſtückes der Gebrüder Ulrich — werden 1003,59 ℳd aus Anleihemitteln bewilligt. Zur Herſtellung der im Antrage bezeichneten Ent⸗ wäſſerungsleitung ſind durch Gemeindebeſchluß vom 88 11.07 (Druckſache Nr. 459 und 478) 3800 4 aus Anleihemitteln bewilligt und im Sonderetat Nr. 1 Extraordinarium Abſchnitt 1 für 1907 unter Nummer 23 zum Soll geſtellt. Dabei war vor⸗ ausgeſetzt, daß dieſer Betrag vor Beginn der Bau⸗ arbeiten von den Beſitzern des anliegenden Grund⸗ ſtücks, den Gebrüdern Ulrich, erſtattet und an die Stadthauptkaſſe bar gezahlt würde. Das iſt ge⸗ ſchehen. Der erſtattete Betrag iſt beim Sonder⸗ Etat Nr. 1 Extraordinarium Abſchnitt I Nr. 10 für 1907 vereinnahmt. Die tatſächlichen Koſten der Ausführung haben jedoch die veranſchlagte Summe überſchritten; ſie betragen 4803,59 ℳ. Der Grund für die Überſchreitung iſt darin zu ſuchen, daß die Bodenverhältniſſe unvorhergeſehene Schwierig⸗ keiten bei der Abſenkung des Grundwaſſers boten, und daß bei der urſprünglichen Veranſchlagung angenommen war, die Ausführung könne bei normalem Grundwaſſerſtand erfolgen, während die Leitung zur Zeit des Frühjahrshochwaſſers hat ausgeführt werden müſſen. Von dem Mehr⸗Betrage von 1003,59 haben die Gebrüder Ulrich 500 ℳ freiwillig über⸗ nommen und vor Beginn der Bauausführung an die Stadthauptkaſſe abgeführt. Und zwar haben ſie ſich zur Übernahme der Koſten bereit erklärt aus folgendem Grunde: Der Betrag von 3800 ℳ, von deſſen Erſtattung der Beginn der Bauarbeiten abhängig gemacht worden war, war von den Ge⸗ brüdern Ulrich nicht rechtzeitig hinterlegt worden, ſo daß es nicht möglich war, die Bauausführung vor Beginn des hohen Waſſerſtandes im Winter zu bewerkſtelligen. Anderſeits legten aber die Ge⸗ brüder Ulrich Wert darauf, die Leitung bis zum 1. April 1908 betriebsfertig zu haben. Wir haben infolgedeſſen dieſem Wunſche nur entſprochen unter der Bedingung, daß die Mehrkoſten, die durch die Höhe des Grundwaſſerſtandes bedingt waren, von den Antragſtellern getragen würden. Dabei war der Feſtſetzung der Höhe der Koſten ein Reviſionskoſtenanſchlag zugrunde gelegt, der mit 4300 ℳ abſchloß. Wenn bei der tatſächlichen Aus⸗ führung auch dieſe Koſten noch um 503,59 überſchritten worden ſind, ſo iſt dies dadurch zu erklären, daß die Abſenkung des Grundwaſſers infolge der beſonderen Art der Bodenverhältniſſe Schwierigkeiten bot, die nicht vorausgeſehen werden konnten. Was nun die Erſtattung des ungedeckten Be⸗ trages von 503,59 ℳ anlangt, ſo ſind die Gebrüder Ulrich nach Lage des Vertrages dazu nicht ver⸗ pflichtet. Außerdem iſt zu berückſichtigen, daß die Firma bereits erheblich mehr gezahlt hat, als ſie nach dem Ortsſtatut zu tragen verpflichtet geweſen wäre: ſie hätte zu den Koſten der Herſtellung der Kanaliſation auf Grund des Ortsſtatuts nach Maßgabe der Grundſtücksſtraßenfront nur einen Beitrag von 2275 ℳ zu bezahlen gehabt. Hiernach wäre es unbillig, mit weiteren Forderungen an die Gebrüder Ulrich heranzutreten. Wir haben des⸗ halb beſchloſſen, den fehlenden Betrag aus Anleihe⸗ mitteln zu decken. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Kanaliſationsdeputation. Charlottenburg, den 22. Oktober 1908. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Bredtſchneider. IX A. 1456. Druckſache Nr. 412. Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummern Ord. Kapitel 1—8—1 und 1—13—4 für 1908. Urſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Folgende Ausgabenummern beim Kapitel I (Allgemeine Verwaltung) im Ordinarium des Hauptetats für 1908 werden aus dem Dispoſitionsfonds verſtärkt: a) 1—8—1 (Reiſekoſten, Tagegelder und Fuhrkoſten uſw.) um 6500 ℳ, b) I—13—4 (Koſten für die Beſchickung von Kongreſſen) um 3000 ℳ. Bei den für die oben genannten Zwecke zur Verfügung geſtellten Mitteln tritt ein Mehrbedarf ein, der ſich wie folgt berechnet: ents. ſa pas 222. 222 meder Etats⸗ ] bis 22 28 225 8 4 nummer ſoll ſ1. 10. 08 32 22 S 22 Venatf K . 22 1. 4 1. 22 % 1—8—1 22 16 000] 14 318] 10 000] 24 318ſ 8 318 1—8—2ſ22] 3450% 1 28%C 102 1 450/— 2 0% zuſammen J19 450 15 60 10 162 25 768] 6 318 rd. 6 500 1—13—4 ] 5 000] 5 592 2 408] 8 000— 3 000 zu a. Der Mehrbedarf iſt auf folgende größere Reiſen zurückzuführen, deren Not⸗ wendigkeit und Umfang ſich bei der Aufſtellung des Etats nicht vorausſehen ließ: Entſendung von 4 Magiſtratsmitgliedern und 4 Stadtverordneten nach Frank⸗ furt a. M., Baden⸗Baden, Heidelberg,