—— 523 —— § 10 Zuſatz Zeile 2 iſt zu ſtreichen: „eheliche“ Zeile 4 iſt ſtreichen. Schlußbeſtimmung bleibt unverändert. „(Gnadenvierteljahr)““ zu Der Stadtverordneten⸗Verſammlung wird hier⸗ nach folgende Beſchlußfaſſung empfohlen: a) Dem Nachtrag 1 zu den Grundſätzen für die Bewilligung von Ruhelohn und Hinter⸗ bliebenen⸗Verſorgung für ſtädtiſche Arbeiter und Angeſtellte wird zugeſtimmt mit folgender Anderung: Der § 10 Abſ. 2 erhält folgende Faſſung: Hinterläßt ein Ruhelohnempfänger bei ſeinem Tode eine Witwe oder eheliche bzw. legitimierte Kinder, ſo wird der Ruhelohn noch für die auf den Sterbemonat folgenden drei Monate gezahlt. Ebenſo erhalten Kinder einer Ruhelohnempfängerin (§ 60) den Ruhelohn der Mutter für die auf den Sterbemonat folgenden drei Monate. Die Zahlung erfolgt im voraus in einer Summe. b) Dem Nachtrag II zur Ordnung betr. das Ruhe⸗ gehalt der Feuerwehrmannſchaften und die Fürſorge für die Witwen und Waiſen der bei Ausübung ihres Berufes verunglückten Feuer⸗ wehrmannſchaften wird zugeſtimmt mit folgen⸗ den Anderungen: § 5 Zeile 2 iſt hinter „eheliche“ einzuſchalten: „bzw. legitimierte“ Zeile 5 iſt „(Gnadenvierteljahr)“ zu ſtreichen. 2 c) Dem Nachtrag 1 zu den Beſtimmungen für die Anſtellung ſtädtiſcher Schweſtern im Kranken⸗ pflegedienſt wird zugeſtimmt mit folgenden Anderungen: § 10 letzter Abſatz iſt zu ſtreichen: Zeile 2 „eheliche“ Zeile 4 „(Gnadenvierteljahr)“ d) Der Magiſtrat wird erſucht, für die Be⸗ amtinnen ähnliche Beſtimmungen zu treffen wie für die Schweſtern. Berichterſtatter: Stad t v. Hirſch. v. 2 g.. u. Dr Hubatſch, Meyer, Dr Stadthagen, Aug. Gebert, Hirſch, Bollmann. St. V. 850. Druckſache Nr. 414. Vorlage betr. Erweiterung der Filteranlage des Waſſerwerks Fungfernheide. Urſchriftliſch mit Akten Fach 16 Nr. 4 nebſt 2 Blatt Zeichnungen an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 2) Der Erweiterung der Filteranlage des Waſſer⸗ werks Jungfernheide nach dem vorgelegten Bauentwurf nebſt Koſtenanſchlag wird zu⸗ geſtimmt. b) Die Koſten im Betrage von 270 000 ℳ ſind aus Anleihemitteln zu entnehmen. Die auf dem Werk Jungfernheide vorhandenen Filter von zuſammen 2026 qm Fläche reichen nicht mehr aus, um in den Monaten des höchſten Waſſer⸗ verbrauches eiſenfreies Waſſer zu liefern. Er⸗ fahrungsgemäß vermag 1 qm Filterfläche 1d. 15 chm Waſſer pro Tag zu reinigen; die vor⸗ handenen 2026 qm würden alſo einer Waſſermenge von rd. 30 400 chm täglich entſprechen. Im letzten Sommer mußte jedoch das Werk Jungfernheide zeitweiſe ſchon 36 000 chm pro Tag liefern, ſo daß es alsdann nicht möglich war, das Waſſer hin⸗ reichend von Eiſen zu befreien. Die größte Leiſtungs⸗ fähigteit des Werkes Jungfernheide nach ſeinem vollen Ausbau wird vorausſichtlich 80 000 bis 90 000 chm pro Tag betragen. Hierfür ſind nach obiger Rechnung ungefähr noch 3 700 qm Filter⸗ fläche erforderlich. Wie eine genaue Berechnung der Baukoſten ergeben hat, ſtellen ſich ſowohl das aufzuwendende Baukapital als auch die zu deſſen Verzinſung und Tilgung aufzubringenden Summen bei weitem am niedrigſten, wenn die noch erforderlichen Filter⸗ flächen in zwei gleichen Teilen und in zwei durch einen Zeitraum von ca. § Jahren getrennten Bau⸗ perioden aufgeführt werden. Die bei der Auf⸗ führung in mehreren kleineren Abſchnitten ſich ergebende Verteuerung iſt auf die dann erforderlich werdende größere Zahl der maſſiven Seitenwände zurückzuführen. Dazu wird bemertt, daß es techniſch ausgeſchloſſen iſt, nachträglich an beſtehende Filter unter Benutzung von deren Seitenwänden neue Filter anzubauen, da die Erfahrung gelehrt hat, daß infolge verſchiedenen „Setzens“ des alten und neuen Gebäudes die Anſchlußfuge dauernd undicht, alſo für Waſſer durchläſſig bleibt. Wir haben deshalb auf Vorſchlag der Deputation für die Waſſerwerke beſchloſſen, das wirtſchaftlich günſtigſte Projekt zu wählen und demgemäß jetzt die Hälfte, das ſind 1850 qm der Filterfläche zu bauen. Die auf 270 000 ℳ veranſchlagten Koſten ſollen aus den in der 1908 er Anleihe für die Erweiterung der Waſſer⸗ werke vorgeſehenen Mitteln gedeckt werden. Wir erſuchen um Zuſtimmung. Charlottenburg, den 22. Oktober 1908. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Seydel. III c. 2021. Druckſache Nr. 415. Vorlage betr. Nachbewilligungen im Armenetat für 1908. Mit Akten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die nachſtehenden Etatsnummern des Armenetats Ordinarium für 1908 werden um die bei den einzelnen Nummern an⸗ gegebenen Beträge aus dem Dispoſitions⸗ fonds verſtärktt 4. —1—1a — Bare Unter⸗ ſtützungen — um 50 000 ℳ. 2. V—1—2a—e — Pflegegelder — um 22 000 „ 3. V—3—3 — Geburtshilfe — um 2 500 „ 4. V—3—5a—e — Heilmittel — n „ 3 000 „ 5. v—3—10b — Unterbringung von Perſonen in nichtſtädtiſchen Krankenanſtalten — um 8 000 „ 6. v—3—100 — unterbringung von Perſonen in Heilanſtalten — Hm 10 000 „ zuſammen 95 500