, ——— 1329 — Dorlagen für die Stadtverordneten-Verſammlung zu Charlottenburg. In nichtöffentlicher Sitzung. Druckſache Nr. 420. Vorlage betr. Erwerb eines Grundſtücks für Zwecke der Tiefbauverwaltung. Urſchriftliſch mit den Akten Fach 16 Nr. 11 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Dem Ankauf des Grundſtücks Band 76 Blatt Nr. 2939 des Grundbuchs nach Maßgabe des Urkundsvertrages vom 14. September 1908 — Nr. 1017 des Urkundsverzeichniſſes wird zugeſtimmt. . Der Erwerbspreis und die Nebenkoſten ſind dem Grundſtückserwerbsfonds zu entnehmen. Das Gelände nördlich des Bahnhofs Fürſten⸗ brunn liegt infolge ſeiner Einſchließung durch die Eiſenbahn im Süden und die Spree im Norden derartig iſoliert im Weichbilde Charlottenburgs, daß es ſich in den Bebauungsplan für das noch auf⸗ zuſchließende Gebiet nördlich der Spandauer Chauſſee nicht einbeziehen laſſen wird. Nach Maßgabe ſeiner örtlichen Lage würde eytl. nur eine Ausgeſtaltung des ganzen Terrains als Platz oder zu gärtneriſchen und Parkanlagen in Frage kommen. Obwohl der Bebauungsplan für das Gebiet von Nordweſtend z. Z3t. noch nicht aus⸗ gearbeitet iſt, ſchien es uns doch geboten, ſchon jetzt vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, damit das Gelände zwiſchen Bahn und Spree bei ſeiner günſtigen Waſſerlage nicht einer Bebauung mit Fabriketabliſſements und dergl. anheimfällt, die den Intereſſen von Nordweſtend zuwiderlaufen würde. Aus dieſer Rückſicht haben wir bereits im Vorjahre die am gegenüberliegenden Spreeufer gelegenen Grundſtücke der Neuen Bodengeſellſchaft und der Deutſchen Treuhand⸗Geſellſchaft erworben. (Druckſache Nr. 145 von 1907.) In Überein⸗ ſtimmung mit der Tiefbaudeputation glaubten wir 1 daher unſer Augenmerk zunächſt auf den Erwerb der Ufergrundſtücke richten zu müſſen und haben den unten abgedruckten Urkundsvertrag über das den Oppermann'ſchen Erben gehörige, auf dem zu dem Vertrage gehefteten Plane erſichtliche Grundſtück abgeſchloſſen, zumal der Beſitz des Uferſtreifens durch die Stadtgemeinde auch aus dem Geſichtspunkte der beſonderen Haushalts⸗ intereſſen unbedingt erwünſcht erſcheint. Die Zuwegung zu dem örtlich getrennt lie⸗ genden weſtlichen Teil des Kaufgrundſtücks erfolgt durch einen rezeßmäßigen Separationsweg, wäh⸗ rend die Zufahrt zu dem öſtlichen Grundſtücksteil auf einem örtlich vorhandenen, in der Kataſterkarte ausgewieſenen Wege ſtattfindet. Der nördliche Teil des letzteren Weges iſt im Kataſter als öffent⸗ licher Weg, der ſüdliche Teil jedoch als dem Eiſen⸗ bahnfiskus gehörig bezeichnet. Von dem Vertreter der Verkäufer iſt mitgeteilt worden, daß der Eiſen⸗ bahnfiskus verpflichtet iſt, die Überfahrt zu ge⸗ ſtatten. Die Belegung des Kaufpreiſes iſt aus dem § 2 des Vertrages erſichtlich. Der Preis von 350 ℳ für die Quadratrute iſt zwar erheblich, aber im Hinblick auf die Waſſerlage und auf den Einfluß bei der Wertbemeſſung der für den ſpäteren Erwerb durch die Stadtgemeinde in Frage kommenden, dahinter liegenden, vom Waſſer abgeſchnittenen (Grundſtücke noch als angemeſſen zu erachten. Eine Herabſetzung des Kaufpreiſes war nicht zu erreichen. Charlottenburg, den 29. Oktober 1908. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Bredtſchneider. r Maier. IN A. 1301. Nummer 1017 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den 14. September des Jahres eintauſendneunhundert und acht. Vor mir, dem unterzeichneten Stadtſyndikus Dr Adolf Maier aus Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürger⸗ lichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg und Dritten zu be⸗ urkunden, durch die ſich der eine Teil zur Über⸗ tragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grundſtücke verpflichtet, erſchienen heute: 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig der Magi⸗ ſtratsſekretär Otto Brabant von hier unter Berufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 29. März 1901. 4 Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Er⸗ klärungen nur unter Vorbehalt der Ge⸗ nehmigung durch den Magiſtrat und die Stadtverordnetenverſammlung abgebe. 2. Herr Direktor Alfred Schrobsdorff, wohnhaft Charlottenburg, Klaus Grothſtraße 11, handelnd als Generalbevollmächtigter der Joachim Oppermann'ſchen Erben. Der Erſchienene zu 2 iſt geſchäftsfähig und von Perſon bekannt.