—— 336 — Mit unſerm Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Schuldeputation. Charlottenburg, den 5. November 1908. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Neufert. VII A2 798. Druckſache Nr. 424. Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel III1—1—9 für 1908. Urſchriftlich mit den Akten Fach 7 Nr. 3, 11 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Ausgabenummer 9 Abſchnitt 1 Kapitel 111 des Ordinariums für 1908 — zum Ausgleiche von Beſoldungsunterſchieden gegenüber den Etatsſätzen — wird um 839,67 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds verſtärkt. Die vorbezeichnete Ausgabenummer hat den Zweck, die durch die feſte Anſtellung einſtweilig angeſtellter Lehrerinnen oder durch die Einſtellung älterer Lehrer entſtehenden Mehrkoſten zu decken. Bei dieſer Poſition ſind in den Etat für 1908 4500,00 ℳ eingeſtellt. Verausgabt ſind bis jetzt bereits .. 4600,83 ℳ gebraucht werden nach der Nachweiſung Blatt 112der Akten bis zum Jahres⸗ ſchluß vorausſichtlich noch 738,84 ℳ ſo daß eine Überſchreitung von eintreten wird. Die Überſchreitung iſt darauf zurückzuführen, daß durch Verfügungen der Königlichen Regierung vom 30. April und 15. Mai 1908 2 Lehrerinnen noch nachträglich vom 1. Oktober 1907 und 1. Januar 1908 endgültig angeſtellt worden ſind. Hierdurch wurden zuſammen 687,50 ℳ gebraucht, während der anteilige Betrag beim vorjährigen Etat erſpart wurde. Dann war infolge der Wahl eines unſerer Gemeindeſchullehrer mit einem hohen Dienſtalter als Hilfsſchullehrer eine Ausgabe von 625 ℳ bei der genannten Poſition nötig, während bei der Poſition, aus welcher der Lehrer bisher beſoldet wurde, infolge des Eintritts einer jüngeren Lehr⸗ kraft entſprechende Erſparniſſe gemacht wurden. Miʃit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Schuldeputation. Charlottenburg, den 5. November 1908. Der Magiſtrat. Schuſt ehrus. Neufert. vII A 2 799. 5339,67 „ §55,7 I Druckſache Nr. 425. Vorlage betr. Berbreiterung der Niebuhrſtraße. Urſchriftlich mit den Akten Fach 7 Nr. 149 Bd. III, Fach 4 Nr. 13 Bd. vII und Fach L 1 Nr. 102 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Von der Verbreiterung der Niebuhrſtraße zwiſchen Leibniz⸗ und Wilmersdorfer Straße nach Maßgabe des Entwurfs vom 27. Ok⸗ tober 1907 wird Abſtand genommen. Für die Niebuhrſtraße zwiſchen Leibniz⸗ und Wilmersdorfer Straße war im Bebauungsplan urſprünglich eine Breite von 19 m vorgeſehen. Mit Rückſicht auf den Bau der Markthalle wurde von den Gemeindekörperſchaften im Jahre 1905 eine Verbreiterung dieſes Straßenteils von 19 m auf 22 m beſchloſſen (Druckſache 183 von 1905). Nach dem aufgeſtellten Entwurf ſollte der ganze zwiſchen der Leibniz⸗ und Wilmersdorfer Straße belegene Teil der Niebuhrſtraße um 3 m verbreitert werden, um den zu erwartenden Verkehr von und zur Markthalle bewältigen zu können. Gegen den Entwurf erhob der Eigentümer des an der Nordſeite Ecke Wilmersdorfer Straße belegenen, von der neuen Baufluchtlinie betroffenen Grund⸗ ſtücks Einſpruch. Dieſer Einſpruch wurde von dem Miniſterium der öffentlichen Arbeiten als begründet angeſehen und ſomit eine Durchführung des Entwurfs zunächſt unmöglich gemacht. Die Ge⸗ meindekörperſchaften beſchloſſen deshalb unterm 26. S September 1907, den Entwurf fallen zu laſſen 13. November und die Niebuhrſtraße nach dem neu aufgeſtellten Entwurf vom 27. Oktober 1907 zu verbreitern (Druckſache 466 von 1907) in der Erwartung, daß gegen dieſen Plan Einwendungen nicht erhoben werden würden, nachdem bei der erſten Plan⸗ feſtſtellung dieſer Teil der Verbreiterung von keinem der Beteiligten beanſtandet iſt. Während nämlich nach dem alten Entwurf die Verbreiterung ſich auf den ganzen Straßenteil erſtreckte, wurden nach dem neuen Entwurf nur die unbebauten Teile der Straße von der Verbreiterung betroffen. Nun⸗ mehr haben jedoch gegen dieſen Entwurf mehrere von der Verbreiterung betroffene Anlieger Ein⸗ ſpruch erhoben. Dieſe Einſprüche haben ſich im Wege der mündlichen Verhandlung nicht beſeitigen laſſen. Es muß deshalb darüber entſchieden werden, ob ihnen von Gemeindewegen ſtattgegeben werden ſoll. Dieſe Entſcheidung erhält dadurch beſondere Bedeutung, daß der Ratsmaurermeiſter Baeſell wegen Verſagung der wiederholt für ſein an der Ecke der Leibniz⸗ und Niebuhrſtraße belegenes Grundſtück nachgeſuchten Bauerlaubnis Entſchädi⸗ gungsanſprüche an die Stadtgemeinde geltend macht. Dieſe Anſprüche werden darauf geſtützt, daß die Erlaubnis zur Bebauung des von ſeinem Grundſtück in das Verbreiterungsprojekt fallenden Geländes verſagt werden mußte. Die Anſprüche würden zur Entſtehung gelangen, wenn das Ver⸗ breiterungsprojekt von den Beſchlußbehörden ver⸗ worfen würde. Da mit dieſer Möglichkeit zu rechnen iſt, anderſeits die von Baeſell geltend ge⸗ machten Anſprüche, wenn er alsbald Bauerlaubnis erlangt, auf einen beſtimmten Zeitraum begrenzt werden, während ſie bei Durchführung der Flucht⸗ linienfeſtſetzung wahrſcheinlich eine weitere Aus⸗ dehnung erfahren, empfiehlt es ſich, von der Ver⸗ breiterung der Niebuhrſtraße Abſtand zu nehmen. Die Markthallenbau⸗Deputation hat ſich dahin aus⸗ geſprochen, daß unabhängig davon, ob die hieſige Zentralmarkthalle gebaut wird oder nicht, die in Ausſicht genommene Verbreiterung der Niebuhr⸗ ſtraße nach Süden zu nicht mehr erforderlich iſt. Mit unſerem Antrage befinden wir uns in Übereinſtimmung mit der Tiefbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 6. November 1908. Der Magiſt rat. Schuſt ehr u s. Bredtſ Dr M IX. D 1327. chneider. A1 er. 73