Einrichtungsſtücke erforderlich. Die Ausſtattung ſoll im Einverſtändnis mit der Hochbau⸗Deputation in gleicher Weiſe wie für die übrigen Magiſtrats⸗ Aſſeſſoren erfolgen. Die Koſten betragen nach dem beiliegenden Anſchlage 1100 ℳ., ſie können aus laufenden Mitteln des Rechnungsjahres 1908 nicht beſtritten werden. Charlottenburg, den 24. November 1908. Der Magiſtrat. S chu ſt e hrus. Seeling. X 1. 403. Druckſache Nr. 442. Vorlage betr. Ehrenpreis für die große inter⸗ nationale Gartenbauausſtellung 1909. Urſchrift lich mit den Akten Fach 12 Nr. 12 Bd. II1 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zur Beſchaffung von Ehrenpreiſen für die von dem Verein zur Beförderung de⸗ Gartenbaues in den Königlich Preußiſchen Staaten im April 1909 in den Ausſtellungs⸗ hallen am Zoologiſchen Garten zu veran⸗ ſtaltende „Große Internationale Gartenbau⸗ ausſtellung“ wird der Betrag von 300 aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt. Der Verein zur Beförderung des Gartenbaues in den Königlich Preußiſchen Staaten zu Berlin beabſichtigt, in der Zeit vom 2. bis 13. April n. I. zur Förderung des Gartenbaues in den Aus⸗ ſtellungshallen am Zoologiſchen Garten eine Große Internationale Gartenbau⸗Ausſtellung zu veran⸗ ſtalten, über deren Einteilung wir das Nähere aus dem beiliegenden Programm zu entnehmen bitten. Nach Mitteilung des Vereins iſt hierzu eine reiche Beteiligung des In⸗ und Auslandes zu erwarten, zumal in faſt 20 Jahren hier ein ſolcher gärtneriſcher Wettbewerb im großen nicht ſtattgefunden hat. Das Ehrenpräſidium hat der Herr Landwirtſchafts⸗ miniſter übernommen, durch den auch für die Preis⸗ bewertung Staatsmedaillen bewilligt worden ſind. Der Verein ſelbſt hat an Preiſen die Summe von 70 000 ℳ ausgeworfen und die Stadt Berlin hat zu Ehrenpreiſen 6000 ℳ zur Verfügung geſtellt. Der Verein iſt auch bei uns um Gewährung eines Beitrages zur Beſchaffung von Ehrenpreiſen vorſtellig geworden. Wir haben mit Rückſicht auf die Gemeinnützigkeit des Unternehmens beſchloſſen, dem Erſuchen zu entſprechen und 300 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds zu bewilligen. Wir erſuchen um Zuſtimmung. Charlottenburg, den 25. November 1908. Der Magiſtrat. Schuſt e hr u s. Seydel. III b. 1808. Druckſache 443. Vorlage betr. Übernahme der Koſten der Jugend⸗ gerichtshilfe. Miit den Vorgängen an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 554 1. Der Vereinigung der Wohtätigkeits⸗ beſtrebungen wird zur Deckung der Koſten der Jugendgerichtshilfe für das Etatsjahr 1908 ein Betrag von 1 500 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt. 2. Für 1909 ſind zu dem gleichen Zweck 3000 ℳ in den Etat einzuſtellen. Seit Anfang Juli d. I. beſteht in Charlotten⸗ burg ein Jugendgericht. Seine Errichtung iſt auch von den ſtädtiſchen Körperſchaften warm befür⸗ wortet worden. Um ſeine Aufgabe wirkſam löſen zu können, bedarf das Gericht der ſtändigen Unter⸗ ſtützung durch Organe, die vor der Verhandlung eingehende Ermittlungen über die Verhältniſſe der Jugendlichen anſtellen und dem Gericht das Milieu, in dem ſie aufgewachſen ſind und leben, und die Urſachen, die zur Begehung der ſtrafbaren Handlung geführt haben, vor Augen führen — und weiter vor der Verhandlung, vor allem aber nach der Verhandlung, wo es nötig iſt, auch eine pflege⸗ riſche Fürſorge für einzelne Jugendliche, Verur⸗ teilte und Freigeſprochene, übernehmen. Es handelt ſich dabei um zeitraubende umfangreiche Ermittlungen an den verſchiedenſten Stellen, die zudem meiſt in wenigen Tagen vorgenommen werden müſſen; ausführliche Berichte ſind zu er⸗ ſtatten, und namentlich die pflegeriſche Tätigkeit fordert ſehr erhebliche Arbeit und Zeitaufwendung. Von ehrenamtlich tätigen Perſonen kann eine ſolche Arbeit nicht gut verlangt, jedenfalls aber auf die Dauer ſchwerlich geleiſtet werden, wenn * es auch hier und da verſuchsweiſe zunächſt geſchehen? iſt. Wie an Stelle des Einzelvormundes heute mehr und mehr der Berufsvormund tritt, erſcheint auch die Anſtellung von Berufspflegern für die Hilfeleiſtung beim Jugendgericht als das Gegebene. Auch auf der letzten Berufsvormünder⸗Verſamm⸗ lung in Straßburg iſt dies betont worden. Eine Angliederung an die ſtädtiſche Berufsvormund⸗ ſchaft, die vielleicht erwogen werden könnte, iſt ausgeſchloſſen, da der ſtädtiſche Waiſeninſpektor ſchon durch ſein eigenes Amt vollauf in Anſpruch genommen wird. Auf Erſuchen unſeres Dezernenten hat deshalb, da ſofort etwas geſchehen mußte, die Vereinigung der Wohltätigkeitsbeſtrebungen ebenſo, wie das in Frankfurt a. M. die dortige Zentrale für private Fürſorge getan hat, für Charlottenburg die Jugendgerichtshilfe übernommen. Sie hat zur Durchführung der Sache einen Herrn und eine Dame als Berufs⸗Jugendgerichtshelfer angeſtellt, die ſeit Ende Juli eine umfangreiche Tätigkeit bereits ausgeübt haben und weiter ausüben. Da die Vereinigung Mittel zur Deckung der Koſten dieſer neu übernommenen Aufgaben nicht beſitzt, hat ſie gebeten, dieſe Koſten auf die Stadt zu über⸗ nehmen. Erforderlich ſind für 1908 1 500 ℳ, für 1909 3 000 ℳ,; hiervon entfallen 2 500 ℳ auf die Gehälter und 500 ℳ auf allgemeine Unkoſten (Porti, Fahrkoſten, Bureaubedarf uſw.). Wir haben zunächſt ein Gutachten der Armendirektion und der Deputation für die Waiſenpflege eingefordert, ob es ſich empfiehlt, dem Geſuch zu entſprechen, und ob nicht vielleicht vorzuziehen iſt, die Jugend⸗ gerichtshilfe, deren Notwendigkeit auch wir an⸗ erkennen, auf die Stadt direkt zu übernehmen. Die beiden Deputationen haben ſich in gemeinſamer Sitzung einſtimmig dahin ausgeſprochen, daß es ſich niſcht empfiehlt, zunächſt die Jugendgerichts⸗ hilfe ſelbſt in die Hand zu nehmen, daß vielmehr die getroffene Organiſation als zweckmäßig anzu⸗