Für diejenigen Kinder, deren Eltern dazu in der Lage ſind, ſoll ein Verpflegungsbeitrag von 5 oder 10 erhoben werden. Nach den bisherigen Feſtſtellungen wird dieſer Beitrag von etwa 10% der Kopfzahl eingehen, ſo daß mit einer jährlichen Rückeinnahme von 600 bis 700 ℳ gerechnet werden kann, die wir in dem betr. Jahre auf die Ausgaben für die Schulſpeiſung in Anrechnung bringen werden. Die Einziehung der Beiträge erfolgt durch den Verein „Jugendheim“ auf Grund einer Marken⸗ kontrolle, die einen Unterſchied zwiſchen zahlenden und nicht zahlenden Kindern möglichſt wenig in die Erſcheinung treten läßt. Um die ordnungsmäßige Erledigung aller mit der Schulſpeiſung in Zuſammenhang ſtehenden Arbeiten zu gewährleiſten, hat der Verein „Jugend⸗ heim“ eine ſtändige Hilfskraft einſtellen müſſen. Wir haben beſchloſſen, dem Verein die Ent⸗ ſchädigung für dieſe Hilfskraft mit 1800 ℳ jährlich vom 1. Dezember d. I. ab zu erſtatten und haben dafür dem Verein, wie bereits erwähnt iſt, die Ver⸗ pflichtung auferlegt, die Beköſtigung entſprechend jenem Betrage zu verbeſſern. Im Laufe des Sommers ſind die Erkundi⸗ gungen über alle vorgeſchlagenen Kinder aus⸗ geführt worden. Die Zahl der daraufhin in die Speiſung endgültig aufgenommenen Kinder war Ende September bereits auf 340 geſtiegen, von denen rund 300 täglich zum Eſſen erſchienen. Von weiteren ca. 160 Kindern ſteht es feſt, daß ſie der Speiſung bedürfen. Dieſe ſollen im Laufe des November allmählich in die Speiſung auf⸗ genommen werden, ſo daß Anfang Dezember die ſämtlichen 500 Kinder, welche durch die Re⸗ cherchen ermittelt wurden, berückſichtigt ſein werden. Es entſpricht nun aber der bisherigen Erfahrung, daß nicht alle in die Speiſung aufgenommenen Kinder ſich regelmäßig zum Eſſen einfinden, daß vielmehr täglich ein wechſelnder Teil der Kinder, und zwar etwa bis % der Kopfzahl, fehlt. Es iſt daher damit zu rechnen, daß von den dem⸗ nächſt aufgenommenen 500 Kindern höchſtens 450 täglich erſcheinen werden. Das Ausbleiben iſt zumeiſt in zufälligen häuslichen Urſachen begründet; ſei es, daß die Kinder durch eigene Krankheit oder Krankheit in der Familie behindert, oder daß ſie gelegentlich anderwärts geſpeiſt werden, u. ä. m. Bei längerem Ausbleiben werden Ermittlungen in der Familie angeſtellt, um die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Überhaupt ſind Nach⸗ prüfungen der häuslichen Verhältniſſe von Zeit zu Zeit allgemein in Ausſicht genommen, damit etwaigen Veränderungen Rechnung getragen werden kann. Die Herſtellung der Speiſen erfolgt in der dem Verein „Jugendheim“ zur Verfügung geſtellten Küche in dem ſtädtiſchen Gebäude Peſtalozzi⸗ ſtraße 40. Für die Kinder aus den Nordbezirken der Stadt iſt ſeit dem 12. Oktober d. I. eine Neben⸗ ſtelle in dem ſtädtiſchen Gebäude Lützower Straße 3 eingerichtet; dorthin werden die Speiſen im fertigem Zuſtande geſchafft. Weitere Nebenſtellen werden bei vorhandenem Bedürfnis eingerichtet werden. Eine Prüfung der bei dieſer Gelegenheit auf⸗ geworfenen Frage, ob es wirtſchaftlicher ſei, in den verſchiedenen Stadtbezirken beſondere Küchen zu betreiben oder nur Neben ſtellen einzurichten, die von einer Zentralküche aus ver⸗ ſorgt werden, hat ergeben, daß einer Zentralküche mit Nebenſtellen vor mehreren Einzelküchen der 559. — —— der Vorzug zu geben iſt, weil der Betrieb im erſten Falle weſentlich billiger iſt, ohne daß dabei die Güte der Speiſen oder die Ordnung des Betriebes irgendwie beeinträchtigt würde. Bei dem Neubau von Gemeindeſchulen werden wir ferner erwägen, ob es ſich empfiehlt, zu dieſem Zwecke Speiſeräume im Schulgebäude vorzuſehen. Die einmaligen Ausgaben für die Vervoll⸗ ſtändigung der Kücheneinrichtung Peſtalozziſtr. 40, Aufſtellung eines größeren Kochkeſſels daſelbſt, Beſchaffung von Einrichtungsgegenſtänden für den Speiſeraum Lützowerſtraße 3 und Beſchaffung eines Karrens für den Transport der fertigen Speiſen nach der Nebenſtelle werden etwa 1 000 ℳ betragen, deren Bewilligung wir hiermit beſonders beantragen. Vom 1. April bis Ende Oktober d. I. ſind ins⸗ geſamt rund 50 800 Mittagsportionen ausgeteilt worden, die eine Ausgabe verurſacht haben von 7 728,— Bis Ende März 1909 werden voraus⸗ ſichtlich noch hinzukommen 63 690 Mittags⸗ portionen 9 553,50 fl Davon ab: Ver⸗ pfegungsbeiträge für 149 Tage à 1,60 238,40 . bleiben: 9 315,10 Da zu: Dem Verein „Jugendheim“ zu erſtatten: 2) Entſchädigung für die mit Bear⸗ beitung des Rechercheweſens und Leitungder Küche Peſtalozziſtr. 40 beſchäftigte Hilfskraft (jährlich 1 800 ℳ) vom 1. Dezember 1908 bis 31. März 1909 — 4 Monate je 1a/ „„ 600,— b) Desgl. für Leitung des Speiſe⸗ raumes Lützower Str. 3 (jährlich 600 ℳ) 4 % 50 ℳm 200,— ℳ 6) Desgl. für 1 Abwaſchmädchen da⸗ ſelbſt und für Bedienung des Spei⸗ ſentransportwagens monatlich je 10 ℳ 4 % 20 % 80,— 1 Geſamtbedarf für Mittageſſen 17 923,10 . Neben der Verſorgung mit Mittageſſen iſt die Verabreichung von F r ü h ſt üſck unter Ausdehnung auf die Sommermonate in der bis⸗ herigen Weiſe fortgeſetzt worden. Im verfloſſenen Sommer erhielten 416 Kinder der Gemeindeſchulen und ſtädtiſchen Kindergärten, welche regelmäßig kein warmes oder überhaupt kein erſtes Frühſtück erhalten oder ſchlecht genährt ſind, an allen Schultagen ein Frühſtück, beſtehend aus ¾ 1 abgekochter, warmer Milch und 1 Schrippe. Mit Beginn der Herbſtferien am 1. Oktober wurde die Verabreichung ausgeſetzt, und nachdem die Zahl der bedürftigen Kinder in den Schulen erneut feſtgeſtellt war, mit dem 9. November wieder auf⸗ genommen. Zurzeit empfangen täglich etwa 850 Kinder Frühſtück in der Schule. Die Zahl wird im Laufe des Winters vorausſichtlich noch weiter ſteigen. Die Lieferung des Frühſtücks hat der Vater⸗ ländiſche Frauen⸗Verein gegen Erſtattung der Selbſtkoſten von 7½ für die Portion übernommen. Das Abkochen der Milch und die Verausgabung des Frühſtücks an die Kinder erfolgt durch die Schuldiener, denen dafür eine Vergütung von