7 Dor!1 für a gen die Stadtverordneten-Verſammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 460. Vorlage betr. Erwerb zweier Straßenparzellen der Spandauer Chaunſſee. Urſchriftlich mit Akten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Dem Ankauf zweier dem Forſtfiskus gehöriger Straßenparzellen der Spandauer Chauſſee nach Maßgabe des abgedruckten Vertrags⸗ entwurfs wird zugeſtimmt. 2. Der Kaufpreis im Betrage von 2300 , ſowie die Nebenkoſten ſind vorſchußweiſe zu zahlen. Wie nachträglich feſtgeſtellt worden iſt, gehören zu den ſogenannten Birkenſtreifen an der Span⸗ dauer Chauſſee, die die Stadt durch Gemeinde⸗ beſchluß vom 7. Februar/13. November 1907 (Druckſache Nr. 469) käuflich erworben hat, noch zwei fiskaliſche Parzellen. Es ſind dies die auf dem Plan Blatt 80 der Akten erſichtlichen Parzellen —4. und — Kartenblatt 1 von 152 qm und 266 285 4 423 qm Größe. Beide fallen in das bebauungs⸗ planmäßige Straßenland. der Spandauer Chauſſee und liegen örtlich frei. Ihr Erwerb durch die Stadt iſt erforderlich. Als Kaufpreis hat die Königliche Regierung mit Ermächtigung des Herrn Landwirtſchafts⸗ miniſters 4 ℳ für das qm gefordert. Dieſer Preis iſt annehmbar. Wir beantragen daher, dem Kaufe nach Maß⸗ gabe des unten abgedruckten Vertragsentwurfs zuzuſtimmen und folgen damit einem Beſchluſſe der Tiefbau⸗Deputation. Der Kaufpreis und die Nebenkoſten ſind in Übereinſtimmung mit dem oben angeführten Gemeindebeſchluſſe vorläufig vorſchußweiſe zu zahlen und gelegentlich der ſpäteren Regulierung der Spandauer Chauſſee zu decken. Charlottenburg, den 30. November 1908. Der Magiſtrat. Schuſte hrus. Bredtſchneider. Dr Maier. IX E. 1544. Kaufvertrag. Zwiſchen der Königlichen Regierung, Abteilung für dirette Steuern, Domänen und Forſten E zu Potsdam namens des Königlichen Forſtfiskus als Verkäufer einerſeits und dem Magiſtrat der Stadt Charlottenburg als Vertreter der Stadt Charlottenburg als Käufer andererſeits wird auf Grund des in beglaubigter Abſchrift angehefteten Miniſterialerlaſſes vom 27. Oktober 1908 — III 12 198 — nachſtehender Kaufvertrag geſchloſſen. § 1 § 1. Es verkauft die unterzeichnete Regierung, Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forſten B an den Magiſtrat der Stadt Charlotten⸗ 6 die St ell 1241 8 1313 8 urg die Straßenparzellen 266 und 285 er Gemarkung Charlottenburg Kartenblatt 1 von 0,0152 ha und 0,0423 ha zuſammen von 0,0575 ha Flächengröße. § 2. Die Übergabe des Grundſtücks erfolgt mit der Auflaſſung. § 3. Das Kaufgeld wird auf 4 ℳ für ein Quadrat⸗ meter, überhaupt auf 2300 ℳ, buchſtäblich: „Zwei⸗ tauſenddreihundert Mart“ feſtgeſetzt. Käufer hat dieſe Summe vor der Auflaſſung an die Regierungs⸗ hauptkaſſe in Potsdam zu zahlen. 5 4 Im übrigen gelten für dieſen Vertrag die in einer Ausfertigung angehefteten, von beiden Ver⸗ tragſchließenden vollzogenen allgemeinen Bedin⸗ gungen zum Verkaufe von Domänen⸗ und Forſt⸗ grundſtücken als ebenſo maßgebend, als wenn ſie Wort für Wort in dieſen Vertrag mit aufgenommen wären. Wo jedoch in dieſem Vertrage etwas anderes geſagt iſt, als die allgemeinen Bedingungen beſagen, ſo ſollen die beſonderen Vertragsbedin⸗ gungen gültig ſein. . Käufer trägt ſämtliche Koſten des Geſchäfts einſchließlich der Übergabe allein. 6 Der Kaufvertrag ſoll dreimal, und zwar 4) einmal als Hauptausfertigung für den Fiskus, b) einmal als Nebenausfertigung für den Ma⸗ giſtrat, c) einmal als Nebenausfertigung zur Vorlegung bei dem zuſtändigen Amtsgericht ausgefertigt werden. Cyartottenburg, den Der Magiſtrat. Potsdam, den 6. November 1908. (L. S.) Königliche Regierung, Abteilung für direkte Steuern, Forſten B. (Unterſchriften) Domänen und F. 824/11.