lichen Durchberatung unterzogen. Eine Reihe von Einzelheiten, insbeſondere der rechtliche Auf⸗ bau des zu gründenden Verkehrsverbandes, wur⸗ den eingehend durchgeſprochen. Aber trotz ein⸗ zelner Bedenken, die erhoben wurden, ſtellte ſich der Ausſchuß auf den Standpunkt, nicht ohne Not Anderungen an einer Arbeit vorzunehmen, die noch der Zuſtimmung einer großen Anzahl von Gemeinden unterliegen muß. Man war — damals in der Hoffnung, die abſchließende Konſtituierung des Verkehrsverbandes werde nur noch ein Werk weniger Wochen ſein — der Anſicht, lieber einzelne Bedenken zurückzuſtellen und unweſentliche An⸗ derungen zu meiden, ſofern man mit dem Ganzen einverſtanden ſei, ſofern man die Grundlinien und die Hauptgedanken, auf denen die Vorlage auf⸗ gebaut iſt, billige. Man wollte vermeiden, daß andernfalls die von unſerer Gemeinde erſtrebten Veränderungen der urſprünglichen Vereinbarungen auch die übrigen Beteiligten zu etwaiger Betonung ihrer Sonder⸗ wünſche in einem Maße veranlaſſen könnte, die die endgültige Faſſung eines allen genehmen Statuts auf unüberſehbare Zeit hinausſchieben würden. Daß dies aber vor allem vermieden werden müßte, daß auf eine ſchnelle Durchführung des Planes in erſter Linie hingearbeitet werden mußte, darüber war und iſt ſich der Ausſchuß einig. Von dieſem Geſichtspunkte aus wäre der Ausſchuß wahrſcheinlich bereits am 5. Februar zu dem Reſultat gekommen, die Magiſtratsvorlage zur unveränderten Annahme zu empfehlen, wenn er ſich nicht geſagt hätte, es ſei richtiger, daß unſere Verſammlung einen Beſchluß erſt dann faſſe, wenn die Berliner Stadtverordneten⸗Verſammlung ihre Zuſtimmung zu der dort eingebrachten Magiſtrats⸗ vorlage erteilt habe. Hierfür war die Erwägung leitend, daß die Stellung Berlins von entſcheiden⸗ der Bedeutung und etwa dort beſchloſſene Ab⸗ änderungen auf jeden Fall Gegenſtand der Be⸗ ratungen und der Beſchlußfaſſung der Charlotten⸗ burger Gemeindebehörden ſein würde. Der Aus⸗ ſchuß faßte deshalb den Beſchluß, nicht die Be⸗ ratungen zu vertagen, ſondern in eine zweite Leſung einzutreten, die ſtattfinden ſollte, ſobald das Er⸗ gebnis der Beratungen der Berliner Stadtver⸗ ordneten⸗Verſammlung vorliege in der Annahme, daß erſtens dieſe Verſammlung in allernächſter Zeit einen Beſchluß faſſen würde, zweitens daß dieſer weſentliche Anderungen an der Magiſtrats⸗ vorlage nicht bringen werde. Daß man zu dieſer Meinung einiges Recht hatte, wird jeder zugeben müſſen, dem die erſten Verhandlungen im Plenum des Berliner Stadtverordnetenkollegiums gegen⸗ wärtig ſind. Von ſämtlichen Rednern wurde da⸗ mals die Magiſtratsvorlage mit einem derartigen Wohlwollen beſprochen, ſo einig war man in der Billigung derſelben, daß ein Mitglied der Ver⸗ ſammlung ſeine Ausführungen mit den Worten beginnen konnte: „Sind denn gar keine Gegner da.“ Von verſchiedenen Seiten wurde die Bereit⸗ willigkeit ausgeſprochen, auch ohne Ausſchuß⸗ beratung die Magiſtratsvorlage anzunehmen, von allen Seiten betont, der Ausſchuß werde nur zwecks gründlicher Kenntnisnahme, nicht behufs Anderung der Magiſtratsvorlage eingeſetzt. Der Vorausſetzung, auf Grund welcher unſer Ausſchuß ſeinen oben mitgeteilten Beſchluß gefaßt hatte, entſprach der Gang der Ereigniſſe nicht. 1 584 — Weder führten die Verhandlungen des Berliner Ausſchuſſes ſchnell zu einem Reſultat, noch ſah ſich derſelbe in der Lage, die Magiſtratsvorlage zu unveränderter Annahme zu empfehlen. Erſt am 7. Mai erſtattete der Ausſchuß erſtmalig Bericht, und erſt am 11. Mai erfolgte die Annahme der Vorlage nach langen Diskuſſionen gemäß der Vorſchläge des Ausſchuſſes, welchen der Berliner Magiſtrat bisher noch nicht beigetreten iſt. Dieſer Beſchluß der Plenar⸗Verſammlung hat Anderungen der urſprünglichen Vorlage herbeigeführt, von denen diejenigen, die die §§ 1 und 2 ſowie 12 betreffen, von beſonderer Bedeutung ſind. Die Berichterſtattung gibt deshalb von dieſen Anderungen Kenntnis. Zu dieſem Behufe ſind die §§ 1 und 2 in der alten und neuen Faſſung am Schluſſe dieſes Berichts wiedergegeben. Die Anderung des § 12 beſteht darin, daß durch eine Einfügung auch für alle Beſchlüſſe, welche eine Aufwendung von mehr als 3 Millionen bedingen, eine Majorität von mehr als ¾ der Stimmen erforderlich ſein ſoll. Da der Stadt Berlin ⅝ ſämtlicher Stimmen garantiert iſt, kann alſo gegen dieſe Berliner Stimmen kein Beſchluß zuſtande kommen, bei dem das Objekt mehr als die obengenannte Summe beträgt. Eine ſolche Summe wird aber faſt ſtets erreicht werden, falls es ſich um Übernahme von Linien, ſei es auf Grund der beſtehenden Verträge, ſei es außerhalb der Verträge, handelt. Es leuchtet ein, daß die von Berlin geforderten Veränderungen für die Vororte von großer prak⸗ tiſcher Bedeutung ſind und daß deshalb zur Er⸗ zielung eines Einvernehmens zunächſt durch Dele⸗ gierte unſeres Magiſtrats mit Berlin über die Grundſätzlichkeit der gewünſchten Anderungen ver⸗ handelt werden mußte, um die volle Tragweite der Berliner Beſchlüſſe zu beleuchten. Dieſe Verhandlungen ſind aber, da ſie mit Erfolg nur gemeinſam mit den Vertretern der anderen beteiligten Körperſchaften geführt werden konnten, erſt a m 23. November 1908 eröffnet worden, nachdem der Verſuch, noch vor den Sommerferien die Verhandlungen zu beginnen, infolge der verſchiedenſten Behinderungsgründe ohne Erfolg geblieben iſt. Noch am gleichen Tage, alſo unmittelbar nach den Berliner Verhandlungen, hat der hier ein⸗ geſetzte Ausſchuß getagt. In den nunmehr eröffneten Verhandlungen zu Berlin hat man ſich nicht darauf beſchränkt, die Anderungen des Entwurfes, welche die Berliner Stadtverordneten⸗Verſammlung beſchloſſen hat, zum Gegenſtande der Erörterung zu machen, ſondern hat dieſelben auch auf die Abänderungs⸗ wünſche der vereinigten Landgemeinden der Kreiſe Nieder⸗Barnim und Teltow erſtreckt. Es kommen ſomit gegenwärtig nur drei große Gruppen in Betracht, die Stadt Berlin, die Vororte und die vereinigten Landgemeinden, ein Umſtand, der zur Förderung und Beſchleunigung der Verhandlungen nur beitragen kann. Über Einzelheiten dieſer Verhandlungen zu berichten, hält der Ausſchuß nicht für angezeigt, da, wie bereits geſagt, dieſelben erſt begonnen haben und zu einem abſchließenden Reſultat noch nicht gediehen ſind. Dingen gegenüber, die noch im Fluß ſind und deshalb jederzeit ihre Geſtalt und damit auch ihre Bedeutung für unſer Gemeinweſen ändern können, kann man zweckmäßig kaum eine