der Stadtverordneten⸗Verſammlung ent⸗ ſprechende Vorſchläge zu machen. Berichterſtatter: Stad t v. Dr Spiegel v. g. u. Dr Spiegel, Hirſch, Gredy, Gebert, Dr de Gruyter, Dr Frentzel, Wöllmer, Dr Stadthagen, Zander, Dr Flatau. St. V. 1012. Druckſache Nr. 469. Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Krankenverſicherung der Hausgewerbetreibenden (Druckſache Nr. 457). Verhandelt Charlottenburg, den 8. Dezember 1908. Anweſend: Stadtv. Dr Borchardt, Guttmann, Meyer, Dr Rothholz, Dr Stadthagen, Zander, Zietſch. 588 Seitens des Magiſtrats: Stadtrat Boll. Entſchuldigt: Stadtv. Dr Frentzel, Mosgau. Der Ausſchuß bildet ſich wie folgt: Vorſitzender iſt der Stadtv. Dr Borchardt. Schriftführer ein Beamter der Geſchäftsſtelle. Der Antrag des Magiſtrats vom 12. November 1908 — v1 D 808 — lautet wie folgt: Dem abgedruckten Entwurf eines Orts⸗ ſtatuts betreffend die Krankenverſicherung der Hausgewerbetreibenden wird zugeſtimmt. 44 44 Der Ausſchuß tritt in die Beratung des Ent⸗ wurfs des Ortsſtatuts ein. Artikel 1 bis 5 bleiben unverändert. Als neuer Artikel 6 iſt einzufügen: Die vorſtehenden Beſtimmungen für die Hausgewerbetreibenden finden auf die von ihnen beſchäftigten Perſonen entſprechende Anwendung, auch wenn ſie nicht ſelbſt Haus⸗ gewerbetreibende ſind. Artikel 6 erhält die Nr. 7. Der Stadtverordneten⸗Verſammlung wird hier⸗ nach folgende Beſchlußfaſſung empfohlen: 1. Dem abgedruckten Entwurf eines Ortsſtatuts betreffend die Krankenverſicherung der Haus⸗ gewerbetreibenden wird mit folgenden Anderungen zugeſtimmt: Als neuer Artikel 6 iſt einzufügen: Die vorſtehenden Beſtimmungen für die Hausgewerbetreibenden finden auf die von ihnen beſchäftigten Perſonen ent⸗ ſprechende Anwendung, auch wenn ſie nicht ſelbſt Hausgewerbetreibende ſind. Artikel 6 erhält die Nr. 7. II. Die Stadtverordneten⸗Verſammlung erſucht den Magiſtrat, bei der Reichsregierung die Ein⸗ beziehung der Hausgewerbetreibenden in das Krankenverſicherungsgeſetz zu beantragen. Berichterſtatter: Stadt v. Z3ietſch. v. g. u. Borchardt, Dr Stadthagen, F. Zietſch „ Dr Roth⸗ holz, Zander. St. V. 985. Truckſache Nr. 470. Vorlage betr. Wochenmarkt in der Sp am Sonnabend⸗Nach ſowie Berp des Rechts der Erhebung des Stättegeldes auf den Wochen⸗ und Krammärkten. Urſchriftlich mit den Akten Fach 4 Nr. 3, Band 4, an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Der Wiederaufhebung des mit Zuſtimmung der Gemeindebehörden vom 20./27. März 1907 durch Polizeiverordnung vom 17. Mai 1907 in der Spreeſtraße am Sonnabend⸗ Nachmittag eingerichteten Wochenmarktes zum 1. April 1909 wird zugeſtimmt. Dem Kaufmann Karl Grewolds hier, Grün⸗ ſtraße 6 wohnhaft, wird der Zuſchlag auf das Recht zur Erhebung des Stättegeldes auf den hieſigen Wochen⸗ und Krammärkten, ausgenommen den vorſtehend unter a be⸗ zeichneten Markt, während der Zeit vom 1. April 1909 bis 31. März 1912 für den jährlichen Pachtzins von 52 500 ℳ erteilt. Zu a. Der in der Spreeſtraße eingerichtete Sonnabend⸗Nachmittagmarkt veranlaßte ſchon bald b) nach der Beſchlußfaſſung durch die Gemeinde⸗ behörden einen erregten Einſpruch ſeitens der Hauseigentümer und Mieter der Spreeſtraße. Der Herr Polizeipräſident hier erachtete die Schilderung der in einer Sammeleingabe — Bl. 211/213 der Akten — bezeichneten Unzu⸗ träglichkeiten damals für erheblich übertrieben — vgl. Bl. 215 der Akten — und der Markt wurde durch den Bezirksausſchuß Berlin — Bl. 217 der Akten — feſtgeſetzt. Jetzt, nachdem infolge Ablaufes des Pachtvertrages, betreffend das Recht der Erhebung des Stättegeldes auf den Wochen⸗ und Krammärkten, die Neuverpachtung zur Ausſchreibung gelangte, erneuten ſich die Klagen teils mündlich, teils ſchriftlich. Die Beſchwerden, die auf eine Verlegung des Marktes aus der Spreeſtraße über⸗ haupt hinzielen, müſſen unberückſichtigt bleiben, weil ein anderer geeigneter Platz, der auch den Intereſſen des kaufenden Publikums entſpricht, nicht vorhanden iſt; eine andere Möglichkeit zur Beſeitigung der Klagen, deren Berechtigung dahin⸗ geſtellt bleiben mag, wäre die Beſeitigung der Raſen⸗ und Schmuckplätze in der Straßenmitte und Herrichtung des Marktes auf dieſer Straßen⸗ fläche. Hierdurch würde aber das gegenwärtige ſchöne Straßenbild zerſtört und, abgeſehen von den dadurch entſtehenden nicht unerheblichen Koſten — vgl. Bl. 243/244 der Akten —, den Wünſchen der Beſchwerdeführer ſicher nicht entſprochen. Um nun den ſeit der Einrichtung des Sonn⸗ abend⸗Nachmittagmarktes ſtändig fortgeſetzten Beſchwerden der Anwohner gerecht zu werden, haben wir uns zu der Wiederaufhebung desſelben entſchloſſen, um ſo mehr, als das Bedürfnis durch die benachbarten, in einigen Minuten erreichbaren Nachmittagsmärkte auf dem Karl⸗Auguſt⸗ und Friedrich⸗Karl⸗Platz gedeckt wird, welche ebenfalls an jedem Sonnabend ſtattfinden. Durch die Durchlegung der Seſenheimer Straße nach der Bis⸗ marckſtraße iſt ſeit der Einrichtung der Sonnabend⸗ Nachmittagsmärkte inzwiſchen für die Gegend der Spreeſtraße eine neue vorzügliche Verbindung geſchaffen „ſo daß ein dritter Markt zu denſelben Stunden entbehrlich erſcheinttt.