Zu b. Bei der öffentlichen Ausbietung des Rechts zur Erhebung des Stättegeldes auf den Wochen⸗ und Krammärkten haben wir den vor⸗ ſtehend zu a geſchilderten Verhältniſſen inſofern Rechnung getragen, als wir die Ausbietung mit und ohne den Sonnabend⸗Nachmittagmarkt bewirkt haben. Bei dem letzteren Angebot iſt der Kaufmann Karl Grewolds hier mit der Summe von 52 500 Beſtbietender geblieben. Die gegenwärtige Pacht⸗ ſumme — ohne den mehrerwähnten Sonnabend⸗ Nachmittagmarkt — beträgt 42 000 . Kaufmann Grewolds iſt unſer Mitbürger und hat die verlangte Sicherheit bereits hinterlegt. Die Pachtbedingungen ſind dieſelben wie bisher. Charlottenburg, den 1. Dezember 1908. Der Magiſtrat. Matting Boll. A. 1. V. VIA. 375. Druckſache Nr. 471. Vorlage betr. Anderung der Fluchtlinien der Doveſtraße zwiſchen Helmholtzſtraße und Land⸗ wehrkanal. Urſchriftlich mit Heft 109 und einer Mappe, enthaltend einen Überſichtsplan, einen Fluchlinienplan und einen Erläuterungsbericht an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Dem vorgelegten Projekt der Anderung der Fluchtlinien der Doveſtraße zwiſchen Helm⸗ holtzſtraße und Landwehrkanal wird zuge⸗ ſtimmt. b) Die mit den Anliegern der Doveſtraße ge⸗ ſchloſſenen Verträge — Nr. 902, 924, 984 und 1 026 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg — werden genehmigt. Aus Anlaß des bevorſtehenden Neubaues der Dovebrücke ſollen die Fluchtlinien der Doveſtraße ſo geändert werden, daß die gegenwärtig be⸗ bauungsplanmäßig vorhandenen beſonderen Straßenfluchtlinien, welche Vorgärten in der Dove⸗ ſtraße vorſehen, fortfallen. Gleichzeitig ſoll die nordweſtliche Baufluchtlinie, die bisher nicht bis zum Landwehrkanal feſtgeſetzt iſt, bis zu dieſem verlängert werden. — Vgl. den unten abgedruckten Erläuterungsbericht —. Dieſe Anderung hat die wünſchenswerte Verbreiterung der Doveſtraße von 19 m auf 26 m zur Folge. Die Anlieger haben der Anderung zugeſtimmt, ſich zur unentgeltlichen Straßenlandauflaſſung verpflichtet und ferner ver⸗ pflichtet, keine Entſchädigung dafür zu beanſpruchen, daß ihre teilweiſe die Bauflucht überſchreitenden Baulichkeiten im Falle eines Neubaues beſeitigt werden müſſen (Verträge Blatt 28, 44, 66 und 95 der Akten). Es ſtehen daher dem Fluchtlinien⸗ projekt Bedenken nicht entgegen, zumal auch von fremder Seite Einſprüche bei der öffentlichen Aus⸗ legung des Projekts nicht zu erwarten ſind. Wir erſuchen daher unſern Anträgen ſtattzu⸗ geben. Wir folgen damit einem Beſchluſſe der Tief⸗ baudeputation. Charlottenburg, den 10. Dezember 1908. Der Magiſtr a t. Schuſtehrus. Bredtſchneider. Dr M arer. IX E 1 651. 5589 —— Erläuterungsbericht betreffend die Anderung der Fluchtlinien der Doveſtraße zwiſchen Helmholtzſtraße und Land⸗ wehrkanal. Abteilung V Sektion 2 des Bebauungsplanes von den Umgebungen Berlins. (Charlottenburg). Nachtrag zum Erläuterungsbericht vom 12. April 1885. Die im Zuge der Cauer⸗ und Doveſtraße befindliche vorläufige Brücke über den Landwehr⸗ kanal ſoll im Laufe des Jahres 1909 durch eine endgültige Brücke erſetzt werden. Bei Ge⸗ legenheit der Bearbeitung des Brückenentwurfs ſtellte ſich die Notwendigkeit heraus, einige Ande⸗ rungen an den Fluchtlinien der Doveſtraße vor⸗ zunehmen, zu welchem Zwecke der vorliegende Entwurf aufgeſtellt wurde. Nach dem für die Doveſtraße feſtgeſetzten Fluchtlinienplan vom 6. April 1887 beſtehen auf der Strecke zwiſchen Helmholtzſtraße und Salzufer außer den Baufluchtlinien, noch beſondere Straßenfluchtlinien, ſo daß für den eigentlichen Straßenkörper nur eine Breite von 19,0 m verfügbar bleibt. Bei dem außerordentlich leb⸗ haften Verkehr, den die Doveſtraße heute ſchon beſitzt, und der mit dem Neubau der Brücke, ſowie dem Ausbau des Stadtteils zu beiden Seiten der Helmholtzſtraße wie mit der Erſchließung des Char⸗ lottenburger Ufers weſtlich der Galvaniſtraße ſicher eine weitere Steigerung erfahren wird, muß die Breite von 19 m als durchaus unzulänglich betrachtet werden, ſo daß die Aufhebung der nach dem ge⸗ nannten Fluchtlinienplan vorgeſehenen je 3,5 m tiefen Vorgärten im öffentlichen Intereſſe geboten erſcheint. Durch die Aufhebung der Vorgärten wird daher die volle Straßenbreite von 26,0 m für den Verkehr ausnutzbar. Zu beachten iſt zwar hierbei, daß die beiderſeitigen Vorgartenflächen noch zu erheblichen Teilen von den dort vorhandenen Fabrikgebäuden eingenommen werden, aber die Beſitzer haben ſich der Stadtgemeinde gegenüber urkundlich verpflichtet, gegen die geplante Flucht⸗ linienänderung Widerſpruch nicht zu erheben, und das erforderliche Straßenland unentgeltlich an die Stadtgemeinde abzutreten. Außer der Aufhebung der Straßenfluchtlinien ſieht der vorliegende Entwurf noch eine Anderung der nordweſtlichen Baufluchtlinie vor, die nach dem beſtehenden Fluchtlinienplan nur bis zur Oberkante der früheren, jetzt örtlich verſchwundenen Kanalböſchung reicht. Nach dem vorliegenden Entwurf ſoll dieſe Fluchtlinie ſüdweſtlich bis zur Eigentumsgrenze verlängert werden. Die Lage der neuen Dovebrücke iſt⸗ in dem Fluchtlinienplan durch rot punktierte Linien dargeſtellt worden. Der Entwurf beſteht aus einem Fluchtlinien⸗ plan 1: 500 und einem Überſichtsplan 1: 6250. (Umdruck). An den Entwäſſerungsverhältniſſen wird durch den Entwurf nichts geändert. Charlottenburg, den 3. Dezember 1908. Der Stadtbaurat Bredtſchneider. Der Vermeſſungsinſpektor. Wick.