Druckſache Nr. 6. Vorlage betr. Nachbewilligungen im Waſſerwerks⸗ etat für 1908. Urſchriftlich mit Akten Fach 2 Nr. 2 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Für das Ordinarium des Sonderetats Nr. 10 für 1908 werden aus laufenden Mitteln der Waſſerwerke 12 924,50 nachbewilligt und zwar: 4) 4 400— ℳ zur Verſtärkung der Mittel beim Abſchnitt 1 Nr. 2 — Löhne für die Heizer und Arbeiter der Werke Teufelsſee und Jungfernheide —, 5 500— ℳ zur Verſtärkung der Mittel beim Abſchnitt 4 Nr. 4— Unterhaltung der Grundſtücke, Gebäude, Filter und Brunnen, c) 3 024,50 ℳ Kanaliſationsbeitrag für die Waſſerwerksgrundſtücke Akazienallee33/35. Zu a) Für die Arbeiter der Waſſerwerke iſt am 1. April d. I. ein neuer Lohnplan in Kraft getreten. Auch finden auf die Waſſerwerksarbeiter von dieſem Zeitpunkt an die Grundſätze für die Lohn⸗ und Dienſtverhältniſſe der ſtädtiſchen Arbeiter Anwendung. Die im Ordinarium des Waſſerwerks⸗ etats bei Abſchnitt1 Nr.2für 1908 vorgeſehene Summe von 30 000 ℳ, welche ſich aus 27 400 Löhnen für ſtändige Arbeiter und 2 600 Löhnen für Hilfs⸗ träfte zuſammenſetzt, reicht nicht aus, da ihre Be⸗ meſſung nach den zur Zeit der Etatsauf⸗ ſt e llun g bei den Waſſerwerken gültig geweſenen Lohnſätzen erfolgt war und beſondere Mittel für Lohnzahlungen an erkrankte und beurlaubte Arbeiter nach den damals für die Waſſerwerksarbeiter geltenden Beſtimmungen nicht vorgeſehen waren. Auf dem Werk Jungfernheide muß ferner eine Hilfskraft mehr beſchäftigt werden, als bei der Etatsaufſtellung angenommen worden, war. Es entſtehen daher im Rechnungsjahre 1908 folgende Ausgaben an Löhnen: 1. für ſtändige Arbeiter bei den b) Pumpſtatoonen 29 400 2. für Hilfskräftee. 4 100 „ 3. für kranke und beurlaubte Ar⸗ beiter 900 „ zuſ. 34 400 Mithin gegen das Etatsſoll von 30 000 ℳ mehr 4 400 ℳ Die auf Grund des Gemeindebeſchluſſes vom 15. April /8. Mai d. Is. gezahlten Teuerungs⸗ zulagen ſind hierbei unberückſichtigt geblieben, da hierfür beſondere Mittel zur Verfügung ſtehen. Zu b) Am Stichkanal Jungfernheide mußten im Sommer d. Is. größere Inſtandſetzungsarbeiten vorgenommen werden, da das Bollwerksmaterial durchweg unbrauchbar geworden und der Hafen ſtark verſandet war. Bei der Etatsaufſtellung ließen ſich dieſe Arbeiten nicht vorausſehen, ihre Notwendigkeit trat vielmehr erſt im Laufe des Jahres bei einem beſonders niedrigen Waſſerſtande hervor; es waren deshalb für ſie Mittel in den Etat nicht eingeſtellt worden. Von einer gänzlichen Er⸗ neuerung des Bollwerks wurde der hohen, auf mindeſtens 25 000 ℳ veranſchlagten Koſten wegen Abſtand genommen. Es ſind vielmehr nur Inſtand⸗ ſetzungsarbeiten ausgeführt worden, die unauf⸗ ſchiebbar und erforderlich waren, um den Einſturz des Bollwerks und die vollſtändige Verſandung des Stichkanals zu verhindern. Die entſtandenen Koſten belaufen ſich auf 3500 . Durch die Umpackung faſt ſämtlicher Filter und die Ergänzung des Filterkieſes entſtehen ferner 8000 ℳ Koſten, für welche in dieſer Höhe Mittel nicht vorgeſehen ſind. Bei der Etatsaufſtellung war nur die Umpackung einzelner Filter mit einem Koſtenaufwande von 5000 ℳ als notwendig an⸗ genommen worden. Unvorhergeſehener Weiſe muß aber der Kies faſt ſämtlicher Filter gewaſchen und ergänzt werden, da die Filter infolge ihrer geringen Flächengröße im vergangenen Sommer übermäßig in Anſpruch genommen werden mußten und daher ſtark verſchlammt ſind. Von den Mehrkoſten können 1000 ℳ aus verfügbaren Mitteln beſtritten werden, ſodaß nur 2000 ℳ fehlen. Zu c) Infolge des im Laufe des Sommers er⸗ folgten Ausbaues der endgültigen Kanaliſation in der Akazienallee iſt nunmehr für die Waſſer⸗ werksgrundſtücke Akazienallee 33/35 der Kanali⸗ ſationsbeitrag nach einem Einheitsſatze von 50 für das laufende Meter kanaliſierte Grundſtücks⸗ ſtraßenfront fällig geworden. Für 120 m 87 em kanaliſierte Straßenfront der Grundſtücke beträgt der Beitrag 6 043,50 ℳ. Hierauf kommt der bereits früher bezahlte Betrag von 3 019 ℳ in Anrechnung. Es ſind daher jetzt noch 3 024,50 ℳ zu entrichten. Mittel hierfür ſtehen nicht zur Verfügung. Unſer Antrag entſpricht einem Beſchluſſe der Deputation für die Waſſerwerke. Charlottenburg, den 23. Dezember 1908. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Seydel. IIIc 2647. Druckſache Nr. 7. Vorlage betr. Erwerb von Straßenland. Urſchriftliſch mit dem Heft Nr. 106 und den Akten Fach 18 Nr. 1 Band 1. an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Dem Ankauf einer etwa 12,75 OR. großen Straßenlandfläche des Grundſtücks Galvani⸗ ſtraße 9 — Band 28 Blatt Nr. 1418 des Grundbuchs von der Stadt Charlottenburg — nach Maßgabe des Kaufvertrages vom 13. No⸗ vember 1908 — Nr. 1034 des Urkunden⸗ verzeichniſſes — wird zugeſtimmt. Der Kaufpreis iſt den durch Stadtverordneten⸗ beſchluß vom 20. Mai 1908 bereitgeſtellten Mitteln zu entnehmen. Aus Anlaß des von den Gemeindebehörden beſchloſſenen Neubaues der Dovebrücke ſollen von den Zufahrtsſtraßen zu der Brücke die Galvaniſtraße, das Charlottenburger Ufer, ſowie das Salzufer in den an die Brücke angrenzenden Teilen in be⸗ bauungsplanmäßiger Breite freigelegt und reguliert werden (vgl. die Stadtverordnetenvorlage vom 30. April 1908 — IX D 687 — Druckſache Nr. 220). Zu dieſem Zweck iſt unter anderem der Erwerb des zu dem Grundſtück des Gaſtwirts Auguſt John, Galvaniſtraße 9 — Band 28 Blatt Nr. 1418 — gehörenden Straßenlandes erforderlich. Die Lage des Grundſtücks iſt aus dem dem Heft 106 vor⸗ gehefteten Plan erſichtlich. Die zu erwerbende Straßenlandfläche wird als Vorgarten benutzt und iſt mit einer Einfriedigung