Druckſache Nr. 11. Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Berkauf des Grundſtücks Spreeſtraße 10, Ecke Schulſt raße 12 (Druckſache Nr. 1). Verhandelt Charlottenburg, den 12. Januar 1909. Anweſend: Stadtv. Gredy, Haack, Harniſch, Jolenberg, Klau, Klick, Rackwitz, Schmidt, Dr Stadt⸗ hagen, Wilk. Seitens des Magiſtrats: Kämmerer Scholtz. Entſchuldigt: Stadtv. Schwaß. Der Ausſchuß bildet ſich wie folgt: Vorſitzender iſt der Stadtv. Rackwitz. Schrift⸗ führer ein Beamter der Geſchäftsſtelle. Der Antrag des Magiſtrats vom 28. Dezember 1908 — 327 — lautet wie folgt: 2) Dem Verkauf des Spreeſtraße 10, Ecke Schulſtraße 12 gelegenen ſtädtiſchen Grund⸗ ſtücks — zu Band 69 Blatt Nr. 2732 des Grundbuchs gehörig — nach Maßgabe des abgedruckten Kaufvertrages vom 12. No⸗ vember 1908 wird zugeſtimmt. b) Der Verkaufserlös mit ungefähr 193 414 ℳ iſt für den Neubau eines ſtädtiſchen Bürger⸗ hoſpitals bereit zu halten. c) Dem Makler Karl Kuſſel in Wilmersdorf wird 1% des Kaufpreiſes als Vermittler⸗ proviſion bewilligt. Dieſe iſt aus dem Ver⸗ kaufserlös zu beſtreiten. 1K 1K 70 Der Ausſchuß hat die Vorlage eingehend be⸗ raten und beſchließt mit 8 gegen 2 Stimmen, der Stadtverordneten⸗Verſammlung die An⸗ nahme der Magiſtrats⸗Vorlage zu empfehlen. Berichter ſt. Stadtv. Har niſch. v. g. u. Rackwitz, (. Schmidt, O. Harniſch, Klick, Klau, Gredy, Jolenberg. St. V. 1094. Druckſache Nr 12. Vorlage betr. ubernahme von fiskaliſchen Straßen und Brücken. Urſchriftlich mit den Akten Fach 8 Nr. 34 Band 1 und 11 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit dem Preußiſchen Fiskus wegen der Ubernahme des Habsburger Ufers, der Straßen 8, 12 und 24, der Seeſtraße und der an der Straße 12 und Seeſtraße befindlichen Ladeſtraße, ſowie der beiden fiskaliſchen Brücken über den Ver⸗ bindungskanal im Zuge der Kaiſerin⸗Auguſta⸗ Allee und der Sickingenſtraße einen Ver⸗ trag auf der Grundlage des abgedruckten Ent⸗ wurfs abzuſchließen. Die von dem Preußiſchen Fiskus zu zahlende Barentſchädigung von 250 000 , ſowie die Beträge, weiche für das fiskaliſche Straßen⸗ land des Habsburger Ufers und der Straßen §, 12, und 24 im Falle der Bebauung der an⸗ —%415 —— eingezogen werden können, ſind zu einem Fonds für die Erneuerung der beiden fis⸗ kaliſchen Brücken über den Verbindungskanal anzuſammeln. Bei der Umlegung der Regulierungskoſten des Habsburger Ufers und der Straßen 12, 8§ und 24 ſind als Ausgaben für den Grund⸗ erwerb in Rechnung zu ſtellen a) für das Habsburger Ufer und die Straße 12 ein Betrag von 6 — ſechs — ℳ, b) für die Straßen 8 und 24 ein Betrag von 12 — zwölf — ℳ, für je 1 qm der vom Fiskus erworbenen be⸗ bauungsplanmäßigen Straßenflächen. Zu beiden Seiten des Verbindungskanals zwiſchen der Spree und dem Berlin⸗Spandauer Schiffahrtskanal ſind aus Anlaß des Baues des Kanals Uferſtraßen ausgewieſen worden, auf der Weſtſeite des Kanals das Habsburger Ufer und die Straße 12, auf der Oſtſeite des Kanals die Straßen 8 und 24. Dieſe Straßen ſind teilweiſe als Erſatz für die durch den Kanal unterbrochenen Wege⸗ verbindungen im Jahre 1872 in den Bebauungs⸗ plan aufgenommen worden; ihre Lage iſt aus den den Akten Band I1 vorgehefteten Plänen erſichtlich. Das bebauungsplanmäßige Straßenland dieſer Straßen gehört faſt in vollem Umfange dem Fiskus, der es beim Bau des Kanals miterworben hat. Das Habsburger Ufer und die Straße 12 ſind für den Verkehr bereits freigelegt und befeſtigt, aber für den Anbau noch nicht fertiggeſtellt. Die Straßen § und 24 ſind unbefeſtigt und vom Fiskus teilweiſe als Lagerplatz vermietet. Die Unter⸗ haltung des Habsburger Ufers und der Straße 12 liegt dem Fiskus ob. Die beiden Brücken im Zuge der Kaiſerin⸗Auguſta⸗Allee und der Sickingenſtraße ſind vom Fiskus erbaut und werden von ihm unter⸗ halten. Schon ſeit dem Jahre 1889, als ſich die Bautätigteit in jener Gegend zu regen begann, ſind wir bemüht, das fiskaliſche Straßenland der Uferſtraßen in Vorbereitung der ſpäteren Regulie⸗ rung und anbaufähigen Herſtellung der Straßen in unſer Eigentum und unſere Unterhaltung zu bringen. Die darüber mit der Miniſterial⸗Baukommiſſion gepflogenen Verhandlungen verliefen aber ergeb⸗ nislos, da der Fiskus zur Überlaſſung der fiska⸗ liſchen Uferſtraßen in das Eigentum und die Unterhaltung der Stadtgemeinde nur unter der Bedingung bereit war, daß auch die beiden fiska⸗ liſchen Brücken über den Verbindungskanal im Zuge der Kaiſerin⸗Auguſta⸗Allee und der Sickingenſtraße von der Stadtgemeinde ohne weitere Entſchädigung übernommen würden. Dieſe Bedingung war aber für die Stadtgemeinde auf Grund der an⸗ geſtellten Berechnungen unannehmbar. Die Ver⸗ handlungen wurden deshalb unſererſeits im Jahre 1892 abgebrochen. Auf Anregung der Miniſterial⸗ baukommiſſion wurden im Jahre 1897 die Ver⸗ bandlungen wieder aufgenommen. Aber auch die weiteren jahrelangen Verhandlungen zeitigten kein für die Stadtgemeinde annehmbares Ergebnis. Als dann im Jahre 1905 von Unternehmern bei der Stadt die Regulierung und anbaufähige Her⸗ ſtellung eines Teiles der Straße 24 beantragt wurde, wurde die Frage des Erwerbes der Uferſtraßen von unmittelbarer Bedeutung. Wir traten deshalb erneut mit dem Fiskus in Verbindung. Zunächſt hatten die Verhandlungen keinen Erfolg; die grenzenden Grundſtücke von den Anliegern Forderungen des Fiskus gingen vielmehr dahin, daß die Straßen nur gegen Übernahme der Brücken⸗