20 — Reviſionen ſtets eine Anzahl geeigneter Kräfte zur die Genehmigungsurkunde vom 12. Juni 1908 — Verfügung ſteht. Um dieſem Übelſtande abzuhelfen, haben wir u. a. auch erwogen, beſondere ſtädtiſche Beamte mit den Reviſionen zu betrauen. Wir ſind jedoch hier⸗ von abgekommen, weil wir annehmen, daß auch die Stadtverordneten⸗ Verſammlung ein großes Intereſſe an der ſtädtiſchen Kaſſenführung hat und weil es uns beſonders erwünſcht erſcheint, daß die Stadtverordneten⸗Verſammlung von dem ihr zu⸗ ſtehenden Kontrollrecht hinſichtlich des Kaſſen⸗ weſens ausgiebigen Gebrauch macht. Wir bitten daher eine Anzahl von Mitgliedern behufs Heranziehung zu den Reviſionen abzuordnen. Zu den Reviſionen wird dieſen Herren in jedem Falle eine beſondere Einladung zugehen. Wir halten die Zahl von 5 Mitgliedern für ausreichend. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Kaſſen⸗ und Finanz⸗Deputation. Charlottenburg, den 12. Januar 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Sſch ol tz. V. 1687/08. Druckſache Nr. 14. Borlage betr. Deckung von Überſchreitungen bei Anleihefonds. urſchriftlich mit den Akten betr. Vor⸗ bereitung einer neuen Anleihe 1908 Fach 37 Nr. 1 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zur Deckung folgender Überſchreitungen bei Anleihebaufonds uſw. und „war 2) Bau der Höheren Mäd⸗ chenſchule II mit b) Bau der Kaiſer⸗Friedrich⸗ Schule mit c) Bau des Direktorwohn⸗ hauſes Wormſer Str. 11 uüt: d) Neubau der Südfeuer⸗ wache mit Ausſtattung des Momm⸗ ſen⸗Gymnaſiums, der Re⸗ alſchule und der höheren Mädchenſchule 11 mit Unterrichtsmitteln mit 17 587,16 ℳm 23 098,85 ℳ 22 493,09 zuſammen 63 179,10 „ werden insgeſamt 115 512,57 aus dem Dispoſitionsfonds und, ſoweit dieſer nicht ausreicht, aus laufenden Mitteln des Rechnungsjahres 1908 bewilligt. Die Mittel für die obigen Bauten und Aus⸗ ſtattungen waren zum Teil in der 1899 er, zum Teil in der 1902 er und 1905 er Anleihe enthalten. Bei der Ausführung hat ſich die Unzulänglichkeit der in den betreffenden Anleiheprivilegien hierfür vorgeſehenen Beträge herausgeſtellt. Die Anleihe⸗ mittel ſind — wie oben angegeben —überſchritten worden. 7 In unſerer Vorlage betreffend die Aufnahme einer neuen Anleihe vom 25. April 1907 — 1371 — (Bl. 121) hatten wir die Deckungsmittel für die uberſchreitungen zu a bis ⸗und e unter 1 4, g, h, i und Ck in abgerundeten Beträgen von zuſammen 109 784 ℳ eingeſtellt. Sie ſind uns indes, wie 14 903,18 14 430,29 „ 1110,— „ 3 400— „ e) Bl. 202—204 — erſehen läßt, von den Herren Miniſtern des Innern und der Finanzen geſtrichen worden, weil es gerechtfertigt ſei, die verhältnis⸗ mäßig geringfügigen Beträge aus laufenden Etats⸗ mitteln zu beſtreiten. Die Ergänzung der Mittel für den Neubau der Südfeuerwache zu d um 5400 ℳ hat ſich erſt ſpäter als notwendig heraus⸗ geſtellt. Wir haben beſchloſſen, die oben auf insgeſamt 115 012,57 ℳ berechneten Überſchreitungen aus dem Dispoſitionsfonds und, ſoweit dieſer nicht ausreicht, aus den laufenden Mitteln des Rechnungs⸗ jahres 1908 zu decken. Die Übernahme auf das Rechnungsjahr 1908 iſt deswegen angängig, weil wir bereits im Etat für 1908 unter Kap. XIV Abſchn. 2 Nr. 1 „Beitrag der Stadtgemeinde zu den Koſten der hieſigen Königlichen Polizeiverwal⸗ tung“ mit der vorausſichtlichen Erhöhung des Beitrages infolge des zurzeit der Etatsaufſtellung dem Landtage eingereichten Polizeikoſten⸗Geſetz⸗ entwurfes gerechnet hatten. Da die Verabſchiedung des Geſetzentwurfes ſich verzögert hat, und die Erhöhung des Beitrages für die Gemeinden erſt vom 1. April 1909 ab eintritt, wird die hierfür vorgeſehene Summe von 120 000 ℳ nicht veraus⸗ gabt. Eine Überſchreitung des Dispoſitionsfonds bis zu dieſer Höhe iſt daher unbedenklich. Anderer⸗ ſeits iſt es uns dringend erwünſcht, den Etat des Jahres 1909 zu entlaſten. Wir bitten unſerem Beſchluſſe zuzuſtimmen. Charlottenburg, den 14. Januar 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Schol tz. V. 1685/8. Druckſache Nr. 15. Vorlage betr. Berwendung der Mittel der Freiherr vom Stein⸗Stiftung. urſchriftliſch mit den Hauptakten Fach 9 Nr. 4 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Magiſtrat wird ermächtigt, aus den Zinſen der Freiherr vom Stein⸗Stiftung an Perſonen, die im Ehrendienſte der Stadt tätig geweſen ſind oder an deren Hinter⸗ bliebene bei nachgewieſener Bedürftigkeit und Würdigkeit Unterſtützungen bis zum Höchſt⸗ betrage von 500 ℳ für das Jahr im Einzelfalle zu gewähren. Durch Gemeindebeſchluß vom 29. Oktober / 11./12. November 1908 iſt die Errichtung der Frei⸗ herr vom Stein⸗Stiftung beſchloſſen worden vgl. Druckſachen Nr. 417 und 427 für 1908. Wir halten es für wünſchenswert, daß die Ver⸗ waltung der Stiftung und die Bewilligung der Unterſtützungen in derſelben Weiſe wie bei der Fritſche⸗Stiftung geregelt wird. Dementſprechend haben wir für die Stiftung die unten abgedruckte Satzung aufgeſtellt, aus der wir das Nähere über die Verwaltung der Stiftung und Verwendung der Mittel zu entnehmen bitten. Wir erſuchen unſerem Antrage zuzuſtimmen. Charlottenburg, den 13. Januar 1909. Der Magiſtrat. Sſch u ſt e hrus. Seydel. IIIb. 2343.