21 Satz un g der Freiherr vom Stein⸗Stiftung. § 1. Aus Anlaß der Hundertjahrfeier der Städte⸗ ordnung haben die ſtädtiſchen Körperſchaften Char⸗ lottenburgs zum bleibenden Ausdruck der Dankbar⸗ keit für die unſterblichen Verdienſte des Freiherrn vom Stein um die preußiſchen Städte unterm 29. Oktober /11.-12. November 1908 die Errichtung einer „Freiherr vom Stein⸗Stiftung“ beſchloſſen. 2. Aus den Zinſen der Stiftung ſollen an Per⸗ ſonen, die im Ehrendienſte der Stadt tätig geweſen ſind und an deren Hinterbliebene bei nachgewieſener Bedürftigkeit und Würdigkeit Unterſtützungen ge⸗ währt werden. § 3. Das aus allgemeinen ſtädtiſchen Mitteln zur Verfügung geſtellte Kapital beträgt 100 000 ℳ; davon ſind 50 000 ℳ ſofort bereit geſtellt, während weitere 50 000 ℳ durch ratenweiſe Einſtellung in die Etats der nächſten 5 Jahre (1909—1913) zu decken ſind. § 4. Das Kapital wird nach den für Mündelgelder jeweilig geltenden geſetzlichen Vorſchriften verzins⸗ lich angelegt und als beſondere Stiftung verwaltet. § 5. Der Magiſtrat, der die Stiftung zu verwalten hat, iſt ermächtigt, die Unterſtützungen der Satzung gemäß zu bewilligen. Zur Erledigung aller An⸗ gelegenheiten der Stiftung wird ein ſtändiger Aus⸗ ſchuß gebildet, beſtehend aus drei vom Magiſtrats⸗ dirigenten zu beſtimmenden Magiſtratsmitgliedern. § 6. Die Unterſtützungen ſind nach Maßgabe des § 2 zu gewähren und dürfen im Einzelfalle höchſtens 500 ℳ für das Jahr betragen. 2 Über Einnahmen und Ausgaben der Stiftung wird alljährlich ein Sonderetat aufgeſtellt und eine Sonderrechnung gelegt. Soweit die Zinſen nicht in Anſpruch genommen werden ſollten, werden ſie am Jahresſchluß dem Kapital zugeſchlagen. Im übrigen wird das Etats⸗ und Rechnungsweſen in derſelben Weiſe gehandhabt, wie bei den ſonſtigen von der Stadtgemeinde verwalteten Stiftungen. § 8. Abänderungen der materiellen Grundlagen der Stiftung ſind nur durch Gemeindebeſchluß zuläſſig. Charlottenburg, den 13. Januar 1909. Der Ma giſtrat. Schuſtehrus. Seydel. Charlottenburg, den 15. Januar 1909. Der Stadtverordneten⸗Borſteher Kaufmann. Druck von Adolf Gertz G m. b. H., Charlottenburg.