27 Die Häuſer Berliner Straße 75, Lützower Straße 9 Die Erſchienenen zu 2 ſind geſchäftsfähig und und Wilhelmplatz 1a ſind innerhalb des letzten Jahres für dieſen Zweck bereits angetauft worden. Nun iſt uns auch das Haus Lützower Straße 8a zum Kauf angeboten worden, deſſen Räume für Bureauzwecke geeignet ſind. Der bauliche Zuſtand des Hauſes entſpricht nach dem Gutachten der Hoch⸗ bauverwaltung ſeinem Alter von etwa 20 Jahren. Belaſtet iſt das Grundſtück zur 1. Stelle mit 126 000 ℳ zu 4¼% bis zum 1. April 1918, zur II. Stelle mit 34 000 ℳ. zu 5% bis zum 1. April 1912 und zur III. Stelle mit 38 000 ℳ zu 4% bis zum 1. Oktober 1910 Der Kaufpreis beträgt In Anrechnung darauf werden die 205 000 1 Hypotheten von zuſammen . 198 000 ℳ übernommen. Der Reſt mit 7 000 ℳ wird am Auflaſſungstage bar gezahlt. Die Mieten vetragennn 12 241 Nach Abzug der für das Kapital von 205 000 ℳ und für die Koſten von rd. 2500 ℳ aufzubringenden Zinſen von insgeſamt 8955 ℳ und der Abgaben des Hauſes in Höhe von 20% der Mieten mit . .. 2448 ℳ 11 403 ℳ verbleibt ein UÜberſchuß von. 838 . Wir halten auch den Ankauf dieſes Grundſtücks bei dem Preiſe von 205 000 ℳ in Übereinſtimmung mit der Grundeigentums⸗Deputation für zweck⸗ mäßig und erſuchen daher, unſerem Antrage zuzu⸗ ſtimmen. Charlottenburg, den 24. Dezember 1908. Der Magiſtrat. Matting Schol tz. u. i. V. V 1212. Nummer 1043 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. des Jahres eintauſendneunhundertundacht. 5 geſchäftsfähig der Ma⸗ giſtratsſekretär Rudolf Hoffmann von hier, unter Berufung auf die Vollmacht des Ma⸗ giſtrats vom 30. September 1902. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Erklärungen nur unter Vorbehalt der Genehmigung des Ma⸗ giſtrats und der Stadtverordneten⸗Ver⸗ 1 4 a) Die Witwe Frau Helene Purps b. Scharlock, wohnhaft zu Berlin Xogt, Lothringer Straße 471. b) der Kandidat des Baufachs Otto Purps, ebenda wohnhaft. 2. „J Nr. von Perſon bekannt. Die Erſchienenen ſchloſſen vorbehaltlich der Genehmigung des Magiſtrats und der Stadtver⸗ ordneten⸗Verſammlung zu Charlottenburg folgen⸗ den Vertrag: § 1. Als Eigentümer des in Charlottenburg, Lützower Straße §a belegenen, auf dem anliegenden Lageplan rot umränderten und mit den Buch⸗ ſtaben a, b, , d, e, a umſchriebenen bebauten Grundſtücks Band 103 Blatt Nr. 3910 des Grund⸗ buchs von der Stadt Charlottenburg iſt der Stein⸗ ſetzmeiſter Karl Purps zu Berlin, Lothringer Straße 47, eingetragen. Dieſer iſt am 27. Februar 1908 verſtorben. Erben ſind die zu 2 Erſchienenen, nämlich a) die Witwe Helene Purps geb. Scharlock in Berlin N 54, Lothringer Straße 47 wohnhaft und b) der Kandidat des Baufachs Otto Purps, ebenda wohnhaft, geworden. Die Erſchienenen zu 2 verkaufen das oben ge⸗ nannte Grundſtück hiermit an die Stadtgemeinde Charlottenburg und zwar ſo wie es jetzt ſteht und liegt, mit allen darauf befindlichen Gebäuden und Baulichkeiten und verpflichten ſich, der Stadt⸗ gemeinde das Eigentum an dem Grundſtücke zu verſchaffen. 2. Der Kaufpreis wird auf 205 000 ℳ, in Worten: „Zweihundertfünftauſend Mark“ feſtgeſetzt und wird wie folgt belegt: I. Auf dem Grundſtück haften in Abteilung 1I1 des Grundbuchs folgende Hypothetenforderungen: Nr. 1. 35 000 ℳ zuſammen 126 000 ℳ, in Worten: „Einhundertſechs⸗ undzwanzigtauſend Mark“ zu 4½¼% — viereinviertel vom Hundert — verzinslich für die Viktoria, Allgemeine Ver⸗ ſicherungs⸗ Aktiengeſellſchaft zu Berlin, Lindenſtr. 20/21. in Worten: „ Vierunddreißig⸗ tauſend Mark zu 5 — fünf vom Hundert — verzinslich für den Kaufmann Karl Kal⸗ läne zu Berlin, Blumenſtr. 70. in Worten: „Achtunddreißig⸗ tauſend Mark“ zu viereinhalb vom Hundert verzinslich für Frau Helene Purps geb. Scharlock zu Berlin, Loth⸗ ringer Straße 47. Dieſe Hypotheken im Geſamtbetrage von 198 000 ℳ, in Worten: „Einhundertachtundneunzig⸗ tauſend Mark“ übernimmt die Stadtgemeinde in Anrechnung auf den Kaufpreis mit Zinsverpflichtung vom 1. April 1909 ab. Die unter Nr. 10 für die Ver⸗ käuferin eingetragenen 38 000 Ifwerden ſeitens der Stadtgemeinde nur mit 4 vom Hundert verzinſt. H. Der Reſt des Kaufgeldes mit 7000 a, in Worten: „Siebentauſend Mark“, wird an dem Tage, an welchem die Auflaſſung des Grundſtücks ent⸗ ſprechend den Bedingungen dieſes Vertrages er⸗ folgt iſt, gegen eine bezügliche Beſcheinigung des Magiſtratsvertreters bei der Stadthauptkaſſe in Charlottenburg bar gezahlt. Sollte die Zahlung an dieſem Tage nicht mehr möglich ſein, ſo hat ſie am folgenden Werttage zu geſchehen. Nr. 2. 10 000 ℳ Nr. 3. 81 000 ℳ Nr. 9. 34 000 ℳ 10. 38 000 ℳ