a) Aus Anleihemitteln 775 700 ℳ b) Aus dem Staatszuſchuß ein⸗ ſchließlich des Ablöſungskapitals für dauernde Unterhaltung ) Aus dem Ordinarium 383 300 „ 225 000 „ w. 0. 1 384 000 ℳ Der dieſer Koſtenfeſtſetzung damals zugrunde gelegte Bauentwurf wurde aber hinſichtlich der architektoniſchen Ausgeſtaltung des Brückenbau⸗ werks durch Gemeindebeſchluß wiederholt geändert. An Stelle des erſten Entwurfs für die architekto⸗ niſche Ausgeſtaltung trat zunächſt der durch Ge⸗ meindebeſchluß vom 12. September/5. Oktober 1904 — Druckſache Nr. 393 — genehmigte neue Ent⸗ wurf 11, welcher keine Mehrkoſten verurſachte, aber aus dem in unſerer Vorlage vom 20. Sep⸗ tember 1905 — Druckſache Nr. 347 — dargelegten Grunde einer nochmaligen Umarbeitung unter⸗ zogen werden mußte. Der von uns mit letzterer Vorlage zur Genehmigung vorgelegte Entwurf IV, welcher nach Maßgabe eines Zwiſchenentwurfs 111 aufgeſtellt war, fand nicht unveränderte An⸗ nahme. Der von der Stadtverordnetenverſammlung mit der Vorberatung beauftragte Ausſchuß beſchloß am 18. Oktober 1905 die aus ſeinem Sitzungs⸗ protokoll — Druckſache Nr. 384 — erſichtliche Ande⸗ rung des Entwurfs Iv, welche eine Verbreiterung der Brücke auf etwa 55 m bedingte. Der nach Maß⸗ gabe dieſes Ausſchußbeſchluſſes aufgeſtellte und der Stadtverordnetenverſammlung kurzer Hand am 31. Oktober 1905 überreichte neue Entwurf wurde durch Beſchluß der Stadtverordneten⸗ verſammlung vom 1. November 1905 zur Aus⸗ führung beſtimmt, und wurden gleichzeitig die durch dieſen Entwurf entſtehenden Mehrkoſten in Höhe von 129 500 ℳ feſtgeſetzt. Von dieſen Mehrkoſten ſollten 50 000 ℳ aus den vorausſicht⸗ lichen Erſparniſſen an den Brückenbautoſten gedeckt werden, während der Reſt von 79 500 ℳ aus Anleihemitteln beſonders bewilligt wurde. Dieſer Entwurf V wurde zur Ausführung ge⸗ bracht. Im Laufe derſelben ergab ſich aber, wie in unſerer Vorlage vom 30. Mai 1907 — Druckfſache Nr. 248 — angegeben, die Notwendigkeit zu einer weiteren Erhöhung der Mittel um 44 000 ℳ, und zwar aus dem Grunde, weil die im Koſtenanſchlage für die Herſtellung der Bronzefiguren ausgewieſenen Mittel für eine dem Bauwerk angemeſſene Aus⸗ führung nicht ausreichend bemeſſen waren. Dieſer Betrag wurde unſerem Antrage gemäß von der Stadtverordnetenverſammlung durch Beſchluß vom 5. Juni 1907 aus dem Ordinarium bewilligt. Dem⸗ nach belaufen ſich die für den Neubau der Char⸗ lottenburger Brücke zur Verfügung geſtellten Mittel auf (1 384 000 79 500 44 000) insgeſamt 1 507 500 ℳ. Mit dieſem Betrage glaubten wir auskommen zu können, obgleich ihm in der Hauptſache ein Koſtenanſchlag aus dem Anfang des Jahres 1904 (vom 12. April 1904) zugrunde lag und gegenüber den Anſätzen dieſes Koſtenanſchlages inzwiſchen eine erhebliche Steigerung ſowohl der Arbeitslöhne als auch der Preiſe für Baumaterialien eingetreten war. Außer den durch dieſe allgemeine Preisſteigerung hervorgerufenen Mehrkoſten erwuchſen aber noch andere unvorhergeſehene Mehrkoſten. Einerſeits 46 verlangte der zur Ausführung gebrachte Entwurf für den architektoniſchen Aufbau eine größere Bau⸗ mit dem Antrage, maſſe des eigentlichen Brückenbauwerks, als in dem Koſtenanſchlage vom 12. April 1904 unter Zugrunde⸗ legung des erſten Entwurfs für den Aufbau vor⸗ geſehen und damals notwendig war. Bei der Eile, mit welcher der Entwurf v und ſeine Mehrkoſten — wie oben angegeben — zur Feſtſtellung gelangten, war es nicht möglich, ſchon damals alle eintretenden Mehrkoſten genau zu überſehen. Beiſpielsweiſe zeigte es ſich erſt bei der Bauausführung, daß die Anſchluß⸗ und Flügelmauern in größerem Umfange, als veranſchlagt war, zur Ausführung kommen mußten. Anderſeits ergab ſich bei der Ausarbeitung der Detailzeichnungen (Bau⸗ und Werkzeichnungen) für den Aufbau, daß ſich die Abmeſſungen dieſes Bauwerks etwas geändert hatten, ſo daß eine größere Anzahl Werkſteine angeliefert und eingebaut werden mußte, als urſprünglich vorgeſehen war. Obgleich nun die hierdurch und durch die allgemeine Steige⸗ rung der Arbeitslöhne und Materialpreiſe ent⸗ ſtandenen Mehrkoſten, welche bei den oben an⸗ geführten Nachbewilligungen nicht berückſichtigt ſind, ſich höher ſtellten, als wir erwartet hatten, unterließen wir es doch bisher, der Stadt⸗ verordnetenverſammlung einen Antrag auf ent⸗ ſprechende Erhöhung der Mittel für den Neubau der Charlottenburger Brücke zu unterbreiten, weil wir bis in die letzte Zeit hinein hofften, dieſe Mehr⸗ koſten im vollen Betrage durch Erſparniſſe an andern Stellen des Brückenbaufonds decken zu können. Dies iſt uns aber, wie ſich jetzt herausgeſtellt hat, nur zum Teil möglich. Eine Reviſionskoſtenberech⸗ nung hat ergeben, daß die geſamten Iſtkoſten die bisher zur Verfügung geſtellten Mittel von 1 507 500 ℳ um etwa 65 000 ℳ überſchreiten werden. Für dieſe Mehrkoſten, die 4,3 % der bisher bewilligten Geſamtkoſten betragen, muß anderweite Deckung beſchafft werden. Wir ſehen uns daher jetzt zu unſerm Bedauern genötigt, die Nachbewilligung dieſer Mehrkoſten von 65 000 ℳ aus Anleihemitteln zu beantragen. Die Geſamtkoſten erhöhen ſich dadurch auf 1 572 500 ℳ und finden wie folgt Deckung: 4) Aus Anleihemitteln 775 700 79 500 4 65 000 5) aus dem Staatszuſchuß wie oben 920 200 ℳ unter a unverändert 383 300 „ 7) aus dem Ordinarium 225 000 44 000 „. 4½. 2269900. , wie vor 1 572 500 . Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Tiefbaudeputation. Charlottenburg, den 2. Februar 1909. Der Magiſtrat. Schu ſtehrus. Bredtſchneider. Dr Maier. IX D 217. Druckſache Nr. 39. Vorlage betr. Herſtellung eines Abfangebau⸗ werks in Weinmeiſterhorn. urſchriftliſch mit den Akten Fach 29 Nr. 18 Band 1 u. 11 und der Mappe 1I1 Nr. 5 enthaltend 1 Blatt Zeichnung und 1 Koſten⸗ anſchlag 444f 1 44 an die Stadtverordnetenverſammlung zu beſchließen: