Magiſtrats⸗Sitzun g vo m 4. Mär z 1909. Der Magiſtrat berät eingehend den Be⸗ ſchluß des Etats⸗Ausſchuſſes vom 3. März 1909 betreffend Ablehnung der Magiſtrats⸗ vorlage wegen Anderung der Grundſteuer⸗ ordnung, ſowie den Beſchluß des Etatsaus⸗ ſchuſſes auf Erhöhung der Grundſteuer für bebaute Grundſtücke. 6 Der Magiſtrat kann die vom Etatsausſchuß gefundene Notwendigkeit auf Erhöhung der jetzigen im Etat zur Verfügung geſtellten Mittel um einen weiteren Betrag von rd. 230 000 ℳ nicht anerkennen. Dagegen er⸗ kennt der Magiſtrat an, daß es wünſchenswert erſcheint, den Dispoſitionsfonds um weitere 100 000 %ℳ zu verſtärken. Der Magiſtrat er⸗ kennt ferner an, daß entſprechend den Be⸗ ratungen im Etatsausſchuß Bedenken gegen eine Erhöhung der Grundſteuer für unbe⸗ baute Grundſtücke auf das 2 ½ fache des Satzes der Grundſteuer für bebaute Grund⸗ ſtücke geltend gemacht werden können. Er zieht deshalb die Vorlage vom 17. Februar 1909 auf Anderung der Grundſteuerordnung vom 1. /12. Juni 1900 zurück. Die Deckung des hierdurch entſtandenen Ausfalls an Mitteln, welche zur Etatsbalance notwendig find, ſowir die Deckung der weiteren 100 000 ℳ zur Verſtärkung des Dispofitionsfonds ſoll durch gemein⸗ ſchaftliche Heranziehung der Gewerbe⸗ betriebe, des Haus⸗ und des Grundbeſitzes erfolgen, und zwar ſoll die Gewerbeſteuer mit einem einheitlichen Prozentſatz belaſtet werden, welcher einer Belaſtung von 150 %, des ſtaatlichen Gewerbeſteuer⸗Aufkommens der Klaſſen 1. II, III und 100 %, des ſtaatlichen Gewerbeſteucraufkommens der Klaſſe IV ent⸗ ſpricht. Die Grundſteuer für bebauten und unbebauten (Grundbeſitz ſoll im Verhältnis von 1: 2 herangezogen werden. Zur Deckung des⸗ Gewerbeſteuerauf⸗ kommens der Klaſſe IY wird das Aufkommen an Warenhausſteuer aus deom abgelaufenen Rechnungsjahr herangezogen. Schuſtehrus. Schol tz. er Ausſchuß nimmt Kenntnis. Die zweite Leſung der Magiſtratsvorlage betr. bänderung der Gemeindegrundſtener⸗Ordnung llt hierdurch aus. Weitere Beratung über die M ſchläge erfolgt bei Kapitel XVv. Kapitel III. ere Mädchenſchulen, Bürger⸗ ä dchenſchule un d (G,emeinde⸗ Ausgabe. 22 1 it der Schaffung der beantragten neuen Stellen erklärt ſich der Ausſchuß einverſtanden. 3 *3 2 t * 4 2 2 C. 2 A t 25 Nr 1 Beſoldung⸗ 4. Höhere Mädchenſchulen 302 225 /%.. C. — Gemeinde⸗ und agiſtratsvor⸗ Nr Nr. 4 — Von den rmäßigt auf 83 — Abſchnitt 2. Nr. 15 — Reinigungsbeihilfe für Schul⸗ und Turn⸗ diener — erhöht auf 1 070 ℳ. Abſchnitt 3. Nr. 16 — Dem Schuldiener Rühle Reinigungs⸗ beihilfe — erhöht auf 1 265 ℳ. Abſchnitt 4. Nr. 13 — Dem Schuldiener Elsholz Reinigungs⸗ beihilfe — erhöht auf 1 635 ℳ. Abſchnitt 5 — Höhere Mädchen⸗ ſchul e V —. — — Der Verſammlung wird empfohlen, zu beſchließen: Für die höhere Mädchenſchule IV ſind außer den vorgeſehenen 3 Oſter⸗ und 3 Michaelis⸗ klaſſen noch zu errichten eine 7 O⸗Klaſſe zum 1. April 1909 und eine 7 M⸗Klaſſe zum 1. Oktober 1909. Die hierdurch entſte neriſch feſtzuſtellen. Abſchnitt 6. 2 Nr. 14 — Entſchädigung des Schuldieners uſw. — erhöht auf 904,75 ℳ. Abſchnitt / henden Anderungen ſind rech⸗ bleibt unverändert. A biſchnitt 8. Nr. 1 — Für Kindergärten — erhöht auf 9650 . Abſchnit 9. Nr. 2 — Ruhegehälter — erhöht auf 12 987 ℳ. Abſchnitte 10 und 11 bleiben unverändert. Einmalige Ausgaben und Einnahme bleiben unverändert. 2 Kapitel vI1 444, ——9 vichbau wird mit folgenden Anderungen angenommen: Ausgabe. 4 Abeſch ni tr 2. Nr. 1 — Bauliche Unterhaltung — erhöht auf 144 420 ℳ. Nr. 2 — Unterhaltung der Möbel und Geräte — erhöht auf 71 270 ℳ. 3 — Beleuchtung uſw. — erhöht auf 81 235 ℳ. 4 — Waſſerverbrauch — erhöht auf 24 110 ℳ. 6 Kanaliſationsgebühren — erhöht auf 13 467 ℳ. 1 4 . Reinigen der Schornſteine uſw. — erhöht auf 2 214 . 5 6 12 — Abfuhr des Hausmülls — erhöht auf 9085 . , , 15, Desinfettionsmittel uſw. — erhöht auf 1690 d. , Nr Nr Nr Nr Nr Einnahme. Abſchnitt 1. 1 Grundſtückserwerbsfonds uſw. — erhöht auf 49 264 44. K, Eingegangen iſt eine kollegiums der Kaiſer⸗Friedri von Windfangvorbauten an di Ein Antrag, Petition des Lehrer⸗ Schule umErrichtung eſer Schule. dieſer Petition entſprechend 5000 ℳ in den ,, , wird abgelehnt. Ae —2 Kapitel l1 — Höhere Lehranſtalten — 8 2 1 2 auf 1§24 128 ℳ. 6 it folgenden Anderungen angenommen: