Aari für Druckſache Nr. 67. Vorlage betr. Ban einer Untergrundbahn zwiſchen Nollendorfplatz und Ringbahn an der Neuen Kantſtraße. Urſchriftlich mit den Akten Fach 21 Nr. 31, Fach 21 Nr. 28 und Fach 21 Nr. 22 und mit einer Mappe, enthaltend 16 Pläne und einen Koſten⸗ überſchlag an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 2) Der vorgelegte allgemeine Entwurf für den Bau einer Untergrundbahn vom Nollendorf⸗ platz durch die Kleiſt⸗ und Tauentzienſtraße, den Kurfürſtendamm, die Gieſebrecht⸗, Mommſen⸗, Kaiſer⸗Friedrich⸗ und Kantſtraße bis zur Ringbahn wird genehmigt. 5) Die Koſten für die Herſtellung der Unter⸗ grundbahn im Betrage von etwa 20 Millionen Mark ſind aus einer neuaufzunehmenden Anleihe zu decken. Die Geſellſchaft für elektriſche Hoch⸗ und Unter⸗ grundbahnen (Hochbahngeſellſchaft) plant im Verein —— 2233. — agen die Stadtverordneten-Verſammlung zu Charlottenburg. Die Tauentzien⸗ und Kleiſtſtraße ſtrahlen nach Weſten hin nach den bedeutenden Straßenzügen, dem Kurfürſtendamm, der Kantſtraße und der Hardenbergſtraße aus und finden nach Oſten hin ihre Fortſetzung in dem gleichfalls bedeutenden Straßenzuge, welcher von der Bülow⸗, York⸗ und Gneiſenauſtraße gebildet wird. Das Ganze zeigt ſich als ein zuſammenhängender, gradliniger Straßenkomplex von großer Breite und Länge und von gewaltiger Bedeutung für den Verkehr zwiſchen Charlottenburg und Berlin in ſeinen ſüdlichen Teilen und weiterhin nach Rixdorf hinein. Andererſeits bildet die Motzſtraße in ihrem nördlich vom Nollendorfplatz gelegenen Teil die natürliche Fortſetzung der Tauentzien⸗ und Kleiſtſtraße nach Berlin in ſeinen mittleren Teilen. Nach den vor⸗ gelegten Entwürfen ſoll in der Tauentzien⸗ und Kleiſtſtraße neben der vorhandenen zweigleiſigen Untergrundbahn eine zweite zweigleiſige Unter⸗ grundbahn und in der Motzſtraße nördlich vom Nollendorfplatz ſollen zwei neue Untergrundbahnen nebeneinander eingebaut werden. Eine nähere Erwägung ergibt, daß durch den Einbau der neu⸗ mit der Stadtgemeinde Wilmersdorf den Bau einer Untergrundbahn von Dahlem über den undbahnen unſere jetzigen und ntereſſen beeinfluſſen möchten. daß beide Bahnen Straßen nehmen, welche für den r zur Verbindung enburg und Berlin, ſeinflußt wird. geplanten Untergrundbahnen in dieſen Straßen die zukünftige Herſtellung fernerer Untergrundbah⸗ nen zur Verbindung von Charlottenburg und Berlin oder Rixdorf unmöglich gemacht, mindeſtens aber außerordentlich erſchwert werden würde, daß alſo durch die vorgelegten Entwürfe für die beiden Untergrundbahnen das Intereſſe der Stadtge⸗ meinde Charlottenburg außerordentlich ſtark be⸗ Es war uns daher nicht möglich, den beiden Bahnunternehmern die beantragte kleinbahngeſetzliche Zuſtimmung zu erteilen, bevor nicht Mittel und Wege gefunden waren, welche die Charlottenburger Intereſſen voll berückſichtigten. Die Erwägung, daß der für unſere Steuer⸗ ſverhältniſſe ſehr wichtige Kurfürſtendamm nebſt Nachb arſtraßen zur Zeit verhältnismäßig unter⸗ geordnete Verkehrsverbindungen mit Berlin beſitzt und unter der Verkehrsnot geradezu leidet, daß ſferner das der Stadtgemeinde gehörige, weſtlich der Ringbahn belegene Gelände (ehemaliger Exer⸗ zierplatz) zu ſeiner Aufſchließung einer Schnellbahn durchaus bedarf, führte uns zu dem Entſchluß, die Frage des Baues einer Untergrundbahn zur Verbindung des ehemaligen Exerzierplatzes und der Gegend um die Kantſtraße und den Kur⸗ fürſtendamm mit dem Nollendorfplatz zu prüfen. Dabei ſtellte ſich heraus, daß eine ſolche Bahn geeignet iſt, nicht allein die genannten Verkehrs⸗ intereſſen von Charlottenburg in der Tauentzien⸗ und Kleiſtſtraße zu befriedigen, ſondern auch die Fortſetzung der Bahn einerſeits durch die Motzſtraße ſeinen ororten zweifellos in Frage kommen. nach den mittleren Teilen Berlins, andererſeits