94 durch die Bülow⸗ York⸗ und (Ineiſenauſtraße nach den ſüdlichen Teilen Berlins und nach Rixdorf zu ſichern, und ſchließlich die Anſchluß⸗ und Einbau⸗ möglichkeit der geplanten Wilmersdorfer und Schöneberger Untergrundbahnen zu wahren. Die Bahn beginnt in einem unterirdiſchen Bahnhof in der Neuen Kantſtraße an der Ringbahn und verläuft durch die Neue Kantſtraße, Kantſtraße, Kaiſer⸗Friedrichſtraße, unter dem Stadtbahnhof Charlottenburg hinweg, durch die Mommſenſtraße, Gieſebrechtſtraße, Kurfürſtendamm, Tauentzien⸗ und Kleiſtſtraße und endigt auf dem Nollendorfplatz in einem unterirdiſchen Bahnhof. In ſie kann, etwa an der Ecke der Leibnizſtraße, die geplante Wilmersdorfer Bahn eingeführt werden, während die geplante Schöneberger Bahn ſich mit ihr in dem unterirdiſchen Bahnhof Nollendorfplatz be⸗ rührt. Sie bietet die Möglichkeit, einen Teil ihrer Züge am Bahnhof Wittenbergplatz direkt in die beſtehende Untergrund⸗ und Hochbahn überzu⸗ führen und bis in das Zentrum von Berlin hinein⸗ zuleiten und umgekehrt; ſie bietet ferner die Möglichteit, ihre Züge über den unterirdiſchen Bahnhof Nollendorfplatz hinaus in die von der Hochbahngeſellſchaft geplante Verbindungsbahn zum Gleisdreieck, d. h. alſo direkt in die beſtehende Hochbahn hinein nach dem Oſten von Berlin zu leiten und umgetehrt; ſie bietet aber auch die Mög⸗ lichkeit einen Teil ihrer Züge direkt nach der von Schöneberg geplanten Untergrundbahn nach der Behrenſtraße und einen Teil der von Schöneberg kommenden Züge nach dem Gleisdreieck und dem Oſten von Berlin direkt überzuführen. Inſoweit die direkten Zugüberführungen aus irgend welchen Gründen ganz oder zum Teil nicht durchführbar ſein ſollten, können die Einrichtungen an den unter⸗ irdiſchen Vereinigungsbahnhöfen (Leibnizſtraße, Wittenbergplatz und Nollendorfplatz) ſo getroffen werden, daß ein Überſteigen der Fahrgäſte aus dem einen in den anderen Zug auf die bequemſte Weiſe und ohne daß die Straßenoberfläche betreten zu werden braucht, möglich iſt. Auf dieſe Weiſe bietet die Bahn für den Verkehr außerordentliche Vorteile und läßt damit von vornherein eine gewiſſe Frequenz erwarten. Die Bahn führt aber außerdem faſt ausſchließlich durch Stadtgegenden, welche bereits bebaut und ver⸗ hältnismäßig dichtbevölkert ſind und welche zum weitaus größten Teil von wohlhabender Be⸗ völkerung, ja von der wohlhabendſten Bevölkerung bewohnt werden, und die Erfahrung hat gelehrt, daß Verkehrsmittel in Groß⸗Berlin in faſt allen Fällen dort rentabel ſind, wo die wohlhabende Bevölkerung beteiligt iſt. Aus dieſem Grunde wird die Rentabilität der geplanten Untergrundbahn wohl kaum in Frage gezogen werden können. Der Einwand, daß ſie auf eine große Länge mit der vorhandenen Stadt⸗ und Ringbahn parallel ver⸗ läuft, iſt nicht berechtigt, weil die Stadtbahn die Fahrgäſte nach den nördlichen Teilen des Innern von Berlin führt, während die geplante Unter⸗ grundbahn im Verein mit der beſtehenden Hochbahn und mit der von Schöneberg geplanten Bahn die Fahrgäſte nach den ſüdlichen und zentralen Teilen des Innern von Berlin führt, und weil Fahrgäſte, welche beide Verkehrsmittel, die Stadtbahn und die geplante Untergrundbahn gleichzeitig benutzen könnten, mit Rückſicht auf die größere Schnelligkeit zweifellos der Untergrundbahn den Vorzug geben werden. Beſonders fällt aber ins Gewicht, daß die Untergrundbahn an das der Stadt Charlottenburg gehörige Gelände weſtlich der Ringbahn (ehemaliger Exerzierplatz) heranführt. Dieſes Gelände bedarf, wenn es zweckmäßig verwertet werden und die Entwicklung nehmen ſoll, die wir wünſchen, einer Aufſchließung durch möglichſt gute Verkehrsmittel. Dieſem Bedürfnis wird durch die Untergrundbahn genügt. Der Umſtand, daß neben der Kantſtraße und nördlich von dieſer in der Ringbahn die Ein⸗ ſchaltung eines Ringbahnhofs (Bahnhof Witzleben) geplant iſt, kann der Untergrundbahn in ihrer Frequenz einen Abbruch kaum zufügen, wird vielmehr nach unſerer Auffaſſung noch mehr zur Hebung ihres Verkehrs im Wege des Umſteigens beitragen. Übrigens iſt die Errichtung des Ring⸗ bahnhofs Witzleben zur Zeit mehr als je in Frage geſtellt. Erhält mit dem Bau der Untergrundbahn das ſtädtiſche Gelände in bezug auf ſeine Auf⸗ ſchließung und Bebaung Vorteile, ſo iſt es andererſeits gerechtfertigt, einen Teil der Koſten für den Bau der Untergrundbahn auf dieſes Gelände als Auf⸗ ſchlußkoſten zu verrechnen und demgemäß einen Teil des Erlöſes aus dem Verkauf des Geländes zur Deckung der Verzinſung und Tilgung der Anlagekoſten der Bahn zu verwenden, wie auch ſonſt die Beteiligung des betroffenen unbebauten und bebauten Privatgrundbeſitzes an den Bau⸗ und Betriebskoſten der Bahn zu erwarten iſt. Da die Bahn im ganzen Umfange ausſchließlich auf Charlottenburger Gebiet und Charlottenburger Eigentum verläuft, mit Ausnahme der Kreuzung mit dem Staatshahnhof Charlottenburg, ſo wird nach unſerer Auffaſſung die Herbeiführung der landespolizeilichen Genehmigung und das Plan⸗ feſtſtellungsverfahren keine Schwierigkeiten machen, um ſo weniger, als die Untergrundbahn an der Kreuzung mit dem Bahnhof Charlottenburg in die zukünftige Verbindungsſtraße gelegt iſt, welche die Kaiſer⸗Friedrich⸗Straße mit der Dahlmannſtraße verbinden ſoll und über deren Anordnung mit der Königlichen Eiſenbahndirektion Berlin bereits ein grundſätzliches Einvernehmen herbeigeführt iſt. Die Untergrundbahn ſoll nach der vorläufigen Abſicht die folgenden Bahnhöfe erhalten: Im weſtlichen Endpunkt in der Neuen Kantſtraße un⸗ mittelbar neben der Ringbahn, am Amtsgerichts⸗ platz, am Stadtbahnhof Charlottenburg, im Kur⸗ fürſtendamm an der Ecke der Leibnizſtraße, im Kurfürſtendamm an der Ecke der Joachimsthaler⸗ ſtraße, am Wittenbergplatz und am Nollendorfplatz. Wahrſcheinlich wird im Kurfürſtendamm zwiſchen der Joachimsthalerſtraße und der Leibnizſtraße noch ein Bahnhof eingefügt werden. Das Nähere hierüber wird der Stadtverordnetenverſammlung zugehen mit den Sonderentwürfen und Sonder⸗ koſtenanſchlägen für die Untergrundbahn. Auf der Strecke zwiſchen dem Nollendorfplatz und dem Stadtbahnhof Charlottenburg kann die Untergrundbahn ſofort eingebaut werden, nachdem die kleinbahngeſetzlich vorgeſchriebene Genehmigung der Aufſichtsbehörde für den Bau und Betrieb der Bahn und nachdem das Einverſtändnis der Stadt Schöneberg hinſichtlich des gemeinſchaftlichen Bahn⸗ hofs Nollendorfplatz herbeigeführt ſein wird. Letz⸗ teres iſt in kurzer Zeit zu erwarten. Der Einbau des weſtlichen Teils der Untergrundbahn zwiſchen dem Stadtbahnhof Charlottenburg und der Ringbahn muß verſchoben werden, weil hierfür das alte Stationsgebäude des Bahnhofs Charlottenburg in Mitleidenſchaft gezogen wird und hinſichtlich