ſeiner endgültigen oder vorübergehenden Beſei⸗ tigung ein Einverſtändnis mit der Königlichen Eiſenbahndirektion herbeigeführt werden muß, was aber nach unſerer Auffaſſung ohne erhebliche Schwierigkeiten ſich ermöglichen laſſen wird. Falls das Einverſtändnis mit der Eiſenbahndirektion aber wider Erwarten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, wird ſich doch die Herſtellung eines proviſoriſchen Untergrundbahnhofes unter dem Stadtbahnhof Charlottenburg in einem derartigen Umfange herſtellen laſſen, daß man ihn ſowohl von der Kaiſer⸗Friedrich⸗Straße als auch von der Dahlmannſtraße her erreichen kann. Sobald die Stadtverordnetenverſammlung unſerem Antrage beigetreten ſein wird, werden wir ſogleich die Herbeiführung der landespolizei⸗ lichen Genehmigung und das Planfeſtſtellungs⸗ verfahren betreiben und mit der Hochbahngeſellſchaft wegen des Anſchluſſes der geplanten Wilmersdorfer Untergrundbahn, ſowie mit der Stadtgemeinde Schöneberg wegen des Anſchluſſes der Schöneberger Untergrundbahn die gewünſchten Verhandlungen endgültig abſchließen. Soweit Schöneberg in Frage kommt, wird der Abſchluß eines Vertrages wahrſcheinlich irgend welche Schwierigkeiten nicht finden, die Hauptgrundzüge zu einem Vertrage ſind bereits mit den Vertretern des Schöneberger Magiſtrats vereinbart worden; aber auch mit der Hochbahngeſellſchaft hoffen wir einig zu werden, obwohl es bisher noch nicht gelungen iſt einen Boden für einen Vertragsabſchluß zu finden. Die Koſten für die Herſtellung der Untergrund⸗ bahn ſind überſchläglich auf etwa 20 Millionen Mark geſchätzt worden, eine Summe, welche vorausſichtlich für die Herſtellung ausreichen wird. Der Koſten⸗ überſchlag befindet ſich in der Mappe. Für die Deckung der Koſten ſoll nach unſerem Antrage eine Anleihe in der genannten Höhe aufgenommen werden. Inſoweit etwa für die Untergrundbahn noch andere Mittel verfügbar gemacht werden, ſollen dieſe zur Tilgung der Anleihemittel oder zur Deckung der Koſten für die Verzinſung und Amor⸗ tiſation der Anleihe herangezogen werden. Die Frage, wer den Betrieb auf der geplanten Untergrundbahn zu leiten haben wird, haben wir bisher nicht zu einem endgültigen Abſchluß gebracht. Wir nehmen an, daß es nicht ſchwierig ſein wird, mit der Geſellſchaft für elektriſche Hoch⸗ und Unter⸗ grundbahnen einen diesbezüglichen Vertrag ev. gleichzeitig auch für den Bau der Bahn abzu⸗ ſchließen. Sollte dies nicht gelingen, ſo wäre an eine Betriebsgemeinſchaft mit der Gemeinde Schö⸗ neberg zu denken, ev. kann die Bahn als eine ſelb⸗ ſtändige von der Stadt Charlottenburg betrieben werden. Die Gleisverhältniſſe auf dem Bahnhof Nollendorfplatz ſind ſo eingerichtet, daß die geplante Untergrundbahn zwiſchen der Ringbahn und dem Nollendorfplatz erforderlichenfalls vollſtändig für ſich und ganz ſelbſtändig betrieben werden kann. Mit unſeren Anträgen folgen wir einem einmütig gefaßten Beſchluß unſerer Tiefbau⸗De⸗ putation. Charlottenburg, den 9. März 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Bredtſchneider. Dr Maier. A. 364. 95 Druckſache Nr. 68. Vorlage betr. unterſtützung der durch Hochwaſſer in der Altmark Geſchädigten. Urſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zur Unterſtützung der durch Hochwaſſer in der Altmark Geſchädigten werden 5000 % aus laufenden Mitteln bewilligt. Weite Gebiete des deutſchen Landes, vor allem aber unſere Altmark, ſind durch Hochwaſſerſchäden ſchwer betroffen worden. Wir halten es für eine Ehrenpflicht unſerer Stadt, mitzuhelfen bei der Linderung der Not, die über die Bewohner der überſchwemmten Gegenden hereingebrochen iſt, und haben beſchloſſen, hierfür 5000 ℳ zur Ver⸗ fügung zu ſtellen, die dem unter dem Protektorat des Kronprinzen gebildeten Hilfskomitee über⸗ wieſen werden ſollen. Wir erſuchen um Zuſtimmung zu unſerem Be⸗ ſchluſſe. Charlottenburg, den 2. März 1909. Der Magiſtrat. Matting u. i. V. IIIb. 2679. Druckſache Nr. 69. Dringlicher Antrag. Die Stadtverordnetenverſammlung erſucht den Magiſtrat, für die Überſchwemmten im Elbegebiet ſofort Dreitauſend Mark zur Verfügung zu ſtellen. Charlottenburg, den 24. Februar 1909. Schwarz, Otto, Dr Hubatſch, Rackwitz, Hirſch, Nickel, Dr Landsberger, Braune, Haack, Becker. St. V. 178. Druckſache Nr. 70. Dringlicher Antrag. Zur Linderung der Folgen der Arbeitsloſigkeit iſt von dem Dispoſitionsfonds ein beſonderer Fonds von 10 000 ℳ los zu löſen, aus welchem den zur Empfangnahme einer Unterſtützung ſich meldenden, unverſchuldet arbeitslos gewordenen Charlotten⸗ burger Einwohnern, ſofern dieſelben einen eigenen Haushalt führen, eine Unterſtützung in bar zu ge⸗ währen iſt. Dieſe Unterſtützung trägt nicht den Charakter einer Armenunterſtützung. Charlottenburg, den 20. Februar 1909. F. Zietſch, Vogel 1, Hirſch, Klick, Bartſch, Aug. Gebert, Otto Ewald, Scharnberg, Wilt, Sellin. St. V. 174.