—— 193 ſchluſſe hat die Stadtverordnetenverſammlung unterm 20. März 1895 Kenntnis erhalten. (Vgl. Blatt 242/248 der Akten Fach 3 Nr. 2 Band 1.) Nunmehr iſt vom Vorſtande des Deutſchen Städtetages angeregt worden, all e Geldbeträge bis zu 1 ℳ, die in anderen Städten im Wege des Zwangsverfahrens beizutreiben wären, nieder⸗ zuſchlagen. Wir haben auch dieſer Anregung Folge gegeben und beſchloſſen, das bisher geübte Ver⸗ fahren der Niederſchlagung von Gemeindeſteuer⸗ reſten unter 1 ℳ auf all e Geldbeträge bis zu 1 auszudehnen. Die finanzielle Tragweite dieſes Beſchluſſes iſt von geringer Bedeutung, da erſtens Geldbeträge unter 1 ℳ nur ſelten zur Einziehung gelangen und zweitens der hierdurch entſtehende Ausfall durch erſparte Bureauarbeit, Schreibgebühren, Porto uſw. wieder ausgeglichen wird. Charlottenburg, den 20. Februar 1909. Der Magiſtrat. Matting Schol tz. u. i. V. v. 1883/08. Charlottenburg, Der Stadtverord den 12. März 1909. neten⸗Vorſteher. Kaufmann. Druc von Adolf Gerb G. m. b. G., Charlottenburg.