Druckſache Nr. 79. Vorlage betr. Veräußerung des Grundſtücks Bis⸗ marckſtraße 85. Urſchriftlich mit Akten an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Die Veräußerung des ſtädtiſchen Grundſtücks Bismarckſtraße 85 nach Maßgabe der Offerte des Architekten Georg Püſchel vom 20. Fe⸗ bruar 1909 — Nr. 243 des Notariatsregiſters pro 1909 des Juſtizrats Bading — wird genehmigt. 2. Der aus der Veräußerung erzielte Erlös iſt dem Bismarckſtraßenetat zuzuführen. Das zum Verkauf ſtehende Grundſtück iſt eine Parzelle des früher Langnes und Langeſchen Grundſtücks an der Bismarckſtraße zwiſchen Wil⸗ mersdorfer und Seſenheimer Straße. Es hat nach dem zum Angebot gehörigen Plan eine Front von 19,80 m an der Bismarckſtraße und eine Größe von 622 qm oder 43,85 Quadratruten. Der Kaufpreis beträgt 100 000 ℳ, d. h. die Quadratrute koſtet rd. 2280 ℳ. Dieſen Preis erachten wir für an⸗ gemeſſen. Der Verkauf geſchieht durch Vermittlung der Berliniſchen Bodengeſellſchaft nach Maßgabe des geſchloſſenen Vermittelungsvertrages (vgl. Druck⸗ ſache Nr. 101 für 1905). Das Angebot entſpricht daher dem zwiſchen der Geſellſchaft und der Stadt⸗ gemeinde vereinbarten Vertragsmuſter. Ein Plan, aus dem das früher Langnes und Langeſche Grundſtück in ſeiner jetzigen Geſtalt nach Größe und Frontlängen erſichtlich iſt, befindet ſich Bl. 16 des Heftes 394. Wir bitten für den Bezirksausſchuß um An⸗ gabe in dem Beſchluſſe, ob er mit großer oder ge⸗ ringer Mehrheit zuſtande gekommen iſt. Charlottenburg, den 6. März 1909. Der Magiſtrat. Schuſte hru s. Bredtſchneider. r M aier IX. E. 283. , N r. 243 des Notariats Regiſters pro 1909. Verhandelt Berlin, den 20. Februar 1909. Vor dem unterzeichneten Notar Juſtizrat Wilhelm Bading in Berlin ſeute von Perſon bekannt: „fur die⸗ „I2 . Stantverordneten- Verlammling un Cbartottenburl. In nichtöffentlicher Sitzung. der Architekt Herr Georg Püſchel zu Char⸗ lottenburg, Spreeſtraße 17. Der Erſchienene erklärte: Ich mache der Stadtgemeinde Charlottenburg folgendes Kaufangebot: 8 1. Die Stadtgemeinde Charlottenburg verkauft von dem zu Charlottenburg an der Bismarckſtraße belegenen Terrain diejenige Parzelle, welche auf dem überreichten Lageplan mit den Buchſtaben a bd a umſchrieben iſt. Der Lageplan iſt von mir vollzogen. Er ſoll der erſten Ausfertigung dieſes Angebots beigefügt werden. Die verkaufte Parzelle hat angeblich einen Flächeninhalt von 43,85 Quadratruten. Die Verkäuferin kommt für Größe, Güte und Beſchaffenheit der verkauften Parzelle nicht auf. 9 Der Kaufpreis iſt auf 100 000 ℳ, in Worten: Einhunderttauſend Mark feſtgeſetzt und wird wie folgt belegt: Käufer zahlt an die Verkäuferin binnen § Tagen von heute ab gerechnet 10 000 ℳ. Der Reſt des Kaufgeldes mit 90 000 ℳ. wird dem Käufer geſtundet. Der Käufer verpflichtet ſich, das Reſtkaufgeld vom 1. April 1909 ab mit jährlich 5 %, in vierteljährlichen an den Kalenderquartal⸗ erſten fälligen Nachtragsraten zu verzinſen. Das Reſtkaufgeld ſoll am 1. April 1911 ohne Kündigung fällig ſein. Die Verkäuferin iſt berechtigt, ſchon vor dem gedachten Termine die ſofortige Rückzahlung des geſamten Reſtkaufgeldes zu fordern, wenn 1. die Zinſen des Reſtkaufgeldes nicht innerhalb einer Woche nach der jedesmaligen Fälligteit entrichtet werden, oder wenn die Zwangsverwaltung oder Z3wangsver⸗ ſteigerung über die verkaufte Parzelle ein⸗ geleitet wird, oder wenn 3. der jedesmalige Eigentümer der Parzelle in Konkurs gerät oder auch nur ſeine Zahlungen einſtellt, wenn 4. der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach den in § 6 angegebenen Terminen mit dem daſelbſt gedachten Bau begonnen hat. Der Käufer iſt berechtigt, das geſamte Kauf⸗ 12 geld zu jeder Zeit an die Verkäuferin zu zahlen. Für dieſe Reſtkaufgeldforderung beſtellt der Käufer mit der erkauften Parzelle Hypothek, und e