Druckſache Nr. 80. 1 0 4 Vorlage betr. Anſtellung eines ſtädtiſchen Be⸗ amten (ſtellvertretenden Standesbeamten). Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Majors a. D. von Treuenfeld als ſtädtiſchen Beamten (ſtell⸗ vertretenden Standesbeamten — Cb des Normalbeſoldungsetats) nach § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären. Der Major a. D. von Treuenfeld — am 19. Juni 1860 geboren — iſt ſeit dem 1. Juli 1908 als ſtädtiſcher Beamter zu vorübergehenden Dienſt⸗ angeſtellt. Vorbehaltlich der Genehmigung der ſtaatlichen Aufſichtsbehörde haben wir beſchloſſen, ihn vom 1. April d. I. ab in der offenen Stelle eines ſtellvertretenden Standesbeamten anzuſtellen. Die Anſtellung erliſcht, wenn die Genehmigung zur Be⸗ ſtellung widerrufen wird (§ 3 des Ortsſtatuts be⸗ treffend die Anſtellung der Beamten vom 16./ 31. März 1900). von Treuenfeld iſt geſund; vgl. vertrauensärzt⸗ liches Zeugnis Bl. 13 der Akten. Das Weitere über ſeine perſönlichen Verhältniſſe iſt aus den Perſonal⸗ akten erſichtlich. Charlottenburg, den 8. März 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Seydel. 1. 3637. Druckſache Nr. 81. Borlage betr. Anſtellung von Hilfsboten als Beamte zu vorübergehenden Dienſtleiſtungen. Urſchriftlich mit 24 Perſonalheften an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung der nachſtehend auf⸗ geführten Perſonen als ſtädtiſche Beamte zu vorübergehenden Dienſt⸗ le iſt ungen (Hilfsboten) gemäß § 56 Nr. 6 Städteordnung zu erklären: . Max Bartelt, . Andreas Beeſe, . Theodor Böhme, . Victor Bormkam, . Hugo Deter, . Max Franz, . Karl Grißhammer, . Guſtav Haberland, . Hermann Halffter, . Joſef Hein, . Paul Höfer, Hermann Jacobi, . Auguſt Koch, Adolf Lange, Eduard Nehſe, Auguſt Otto, Robert Rau, Franz Rehfeldt, . Emil Roſe, Franz Ruck, Franz Rudcezick, Berthold Schnabel, 23. Otto Stretzke, 2 90 * r C 0 — 3 107 leiſtungen (hilfsſtellvertretender Standesbeamter) 24. Bernhard Thomas. Die Genannten ſol en nach Bedarf als Hilfs⸗ boten mit der Zuſtellung der Steuerveranlagungs⸗ Benachrichtigungsſchreiben beſchäftigt werden. Es iſt deshalb erforderlich, ſie als „ſtädtiſche Beamte zu vorübergehenden Dienſtleiſtungen“ anzuſtellen (§§ 1 und 2 des Kommunalbeamten⸗Geſetzes und § 1 des Ortsſtatuts betr. die Anſtellung der Be⸗ amten). 4 4 Die perſönlichen Verhältniſſe gehen aus den Perſonalheften hervor. f. 22 4f Die erforderlichen Mittel ſind durch den Etat Ord. Kapitel 1 Abſchnitt 2 Nr. 7 für 1908 bereit⸗ geſtellt. 22 Charlottenburg, den 18. Februar 1909. Der Magiſtrat. Matting. Seydel. I. 3470. Druckſache Nr. 82. Borlage betr. Gewährung von Ruhegehalt an einen Oberfeuerwehrmann. Urſchriftlich mit Perſonalheft an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem mit dem 7. Januar 1909 in den Ruheſtand verſetzten Oberfeuerwehrmann Volkmann wird vom 8. Januar 1909 ab ein Ruhegehalt von jährlich 1159,20 ℳ gewährt. Der für das Rechnungsjahr 1908 noch er⸗ forderliche Betrag von 268 ℳ iſt aus lau⸗ fenden Mitteln zu entnehmen. 5 Der Oberfeuerwehrmann Karl Volkmann, geboren am 10. Auguſt 1870 zu Neuendorf bei Potsdam, wurde am 1. April 1897 als Feuerwehr⸗ mann bei unſerer Feuerwehr eingeſtellt. Nach dem Unterſuchungsbefunde des ſtädtiſchen Vertrauens⸗ arztes vom 29. März 1897 war er bei der Einſtellung geſund. Als er am 12. März 1908 erkrankte, ſtellte der ihn behandelnde Arzt feſt, daß er lungenleidend ſei, worauf unſer Vertrauensarzt für Lungentuber⸗ kuloſe die Überweiſung in eine Lungenheilſtätte für erforderlich erachtete. Vom 12. März 1908, dem Tage des Beginns ſeiner Krankheit, bis zum 2. Juni blieb Volkmann hier in ärztlicher Behandlung und wurde darauf vom 3. Juni bis zum 2. September 1908 der Lungenheilſtätte Lippſpringe überwieſen. Nach der Heilſtättenbehandlung glaubte Volkmann wieder Dienſt tun zu können, unſer Vertrauensarzt hielt ihn indeſſen zunächſt zwar nur für beſchränkt dienſt⸗ fähig, war aber der Anſicht, daß er in 2 bis 3 Monaten völlig wiederhergeſtellt ſein würde. Dieſe Anſicht hat ſich aber nicht bewahrheitet, denn Volkmann mußte ſich am 1. Januar 1909 erneut krank melden, da er auch den Anſtrengungen, die der erleichterte Dienſt noch an ihn ſtellte, auf die Dauer nicht ge⸗ wachſen war. Nach dem Atteſte unſeres Ver⸗ trauensarztes für Tuberkuloſe vom 14. Januar 1909 iſt Volkmann für den Feuerwehrdienſt nunmehr dauernd unfähig. Es mußte daher die Verſetzung in den Ruheſtand erfolgen, und zwar vom 8. Januar 1909 ab, d. h. mit dem Ablauf der 26. Krankenwoche. Die Entſtehung ſeiner Krantheit führt Volt⸗ mann auf eine gelegentlich ſeines Dienſtes am 10. Mai 1907 erfolgte Einatmung ſchwefelhaltiger Dämpfe zurück. Nach dem Urteil des Vertrauens⸗ farztes iſt es ſehr wahrſcheinlich, daß die allem An⸗