Angebote 1 und II ergibt ſich, daß die Bewerber, beſonders diejenigen, deren Angebote wegen der Höhe der Forderung überhaupt in Betracht zu ziehen ſind, einen verhältnismäßig geringen Betrag auf die Vorhaltung der Baulichkeiten ſeitens der Stadtgemeinde gerechnet haben. Von den 4 Be⸗ werbern, welche die niedrigſten Angebote gemacht haben, berechnen den jährlichen Mietswert der Unternehmer Hennecke mit rund 11 000 ℳ, 1 „, Hertling „ „ 7 000 „ 7¹ Fricke 7¹ 77 5 000 1 während der Unternehmer Gehl dafür überhaupt nichts in Anſatz bringt. Dieſe Beträge — ſelbſt der höchſte mit rund 11 000 ℳ — entſprechen aber nicht im entfernteſten der Verzinſung, die die Stadtgemeinde für die Herſtellung der nötigen Gebäude jährlich aufzubringen haben würde. Nach den Angaben unſerer Grundeigentums⸗Deputation beträgt der Wert des für den Bau in Ausſicht genommenen Grundſtückes 137 100 und nach dem Voranſchlage unſerer Hochbau⸗Deputation werden ſich die Baukoſten auf 380 000 „ belaufen; es würden alſo im ganzen 517 100 ℳ oder rund 520 000 ℳ zu verzinſen ſein. Wenn auch dem Unternhemer, wie wir im § 16 der beſonderen Bedingungen für die Vergebung der Fuhrleiſtungen vorgeſehen haben, die geſamten Reparaturkoſten und Nebenabgaben auferlegt würden, ſo wäre doch noch mit einer 4%igen Verzinſung, alſo mit einem Betrage von 4%% von 520 000 ℳ, das ſind 21 800 oder rund 22 000 ℳ zu rechnen, ohne daß ein an⸗ gemeſſener Betrag für Abnutzung der Gebäude berückſichtigt iſt. Wir halten unter ſolchen Umſtänden die Vorhaltung der Stallungen ſeitens der Stadt⸗ gemeinde für unwirtſchaftlich und empfehlen, davon Abſtand zu nehmen Von den Angeboten 1, welche die Vorhaltung der Stallungen ſeitens des Unternehmers vorſehen, iſt dasjenige des Fuhrunternehmers Robert Hennecke in Berlin, Köthener Straße 26, das billigſte. Es ſchließt mit 348 788,50 ℳ ab und bleibt hinter dem nächſten Angebot — dem des Fuhr⸗ unternehmers Gehl — um 26 236,50 ℳ und hin⸗ hinter dem unſeres bisherigen Unternehmers Fricke um 68 382,75 ℳ zurück. Gegen die Über⸗ tragung der Fuhrleiſtungen an Hennecke ſind Bedenken nicht zu erheben. Hennecke iſt bereits ſeit mehreren Jahren für die Verwaltung der Straßenreinigung in Berlin tätig. Nach der Aus⸗ tunft der Direktion der ſtädtiſchen Straßenreini⸗ gung in Berlin ſind ſeine dortigen Leiſtungen durch⸗ aus zufriedenſtellend, während ſein Pferdematerial als hervorragend bezeichnet wird. Sein Berliner Marſtall, den wir beſichtigt haben, weiſt ſowohl ein vorzügliches Pferdematerial auf als auch läßt er auf eine muſtergiltige Ordnung ſchließen. Die Vermögensverhältniſſe Hennecke s verſetzen ihn in die Lage, den Betrieb zu unſerer Zufriedenheit ein⸗ zurichten und zu leiten. Für ein Unternehmen in einem derartigen Umfange erſcheint an ſich eine 3jährige Vertragsdauer ſowohl im Intereſſe des Unternehmers als auch im Intereſſe der Stadt⸗ gemeinde zu kurz bemeſſen, wir halten es aber trotz; 12 2 auf weitere 3 Jahre zu verlängern. Hiermit iſt der Unternehmer Hennecke auch einverſtanden. Er iſt übrigens bereit, für den Fall der Zuſchlags⸗ erteilung an ihn, ſeinen dauernden Wohnſitz nach Charlottenburg zu verlegen. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Deputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen. Die Bewerber ſind an ihre Angebote bis zum 20. April d. Is. gebunden. Charlottenburg, den 18. März 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. XIVa. 1784. Boll. Druckſache Nr. 93. Vorlage betr. Abkommen mit der „Dreiteilung“, Allgemeine Müllverwertungsgeſellſchaft. Urſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit der „Drei⸗ teilung, Allgemeine Müllverwertungsgeſell⸗ ſchaft m. b. H.“ zu Charlottenburg, einen Vertrag abzuſchließen, durch den die Stadt Charlottenburg den am 1. April 1909 im Be⸗ ſitze der „Dreiteilung“ befindlichen Beſtand an Müllkäſten nach dem Buchwerte per 31. Dezember 1908 zum Preiſe von 69 093,85 ℳ erwirbt und an der Anſchaffung der vom 1. April 1909 ab durch die Aus⸗ dehnung des Betriebes erforderlich werdenden Müllkäſten, welche ſofort in das Eigentum der Stadtgemeinde übergehen, ſich in der Weiſe beteiligt, daß ſie den von der Dreiteilung verauslagten Kaufpreis zur Hälfte erſtattet. Sämtliche Käſten ſind der „Dreiteilung“ während der Dauer des Vertrages miets⸗ weiſe unter folgenden Bedingungen zur Benutzung zu überlaſſen: a) Die „Dreiteilung“ verzinſt den jeweiligen Buchwert der vorhandenen Müllgefäße mit 3½ % und zahlt auf die am 1. April 1909 übernommenen Käſten eine jährliche Abſchreibung von 1000 ℳ. b) Die „Dreiteilung“ übernimmt die Ver⸗ pflichtung, die ſämtlichen Käſten dauernd in einem ordnungsmäßigen vertraglichen Zuſtande zu unterhalten und unbrauchbar gewordene ſofort nach Bedarf zu er⸗ gänzen. Die Entſcheidung über das Maf der Unterhaltung und Ergänzung bleibt dem Magiſtrat vorbehalten. Zur Siche⸗ dieſer Verpflichtung behält der e im Falle ei „die un der guten Auskunft im vorliegenden Falle dennoch für geboten, Dauer von 3 Jahren zu vergeben und vertraglich einſeitig der Stadtgemeinde das Recht einzu⸗ zunächſt die Leiſtungen nur auf die räumen, den Vertrag 3 Monate vor Ablauf ſeiner Giltigkeitsdauer unter den nämlichen Bedingungen