124 —— Die ſofortige einmalige Zahlung von 69093,85 ℳ iſt zu entnehmen aus dem vorhandenen Reſervefonds von 40 535,71 ℳd zuzüglich der auf⸗ gelaufenen Zinſen, ferner aus den für das laufende Jahr 1908 zu erwartenden Überſchüſſen von etwa 23 000 ℳ und der Reſt aus dem im Etat für 1909 Abſchnitt 3 Poſition 6 vorgeſehenen Reſervefonds. Die laufenden Ausgaben, welche mit etwa 5000ℳ jährlich für die Anſchaffung von ſogenann⸗ ten Ausdehnungskäſten veranſchlagt werden und welche mit rd. 82 000 ℳ. durch die Erhöhung der Kopfrate entſtehen ſind aus den laufenden Ge⸗ bühreneinnahmen zu decken, wobei allerdings dann nicht nur der in Abſchnitt 3 Nr. 6 pro 1909 in Ausſicht genommene Reſervefonds aufgebraucht, ſondern auch der zu erwartende Überſchuß vorweg genommen wird. Jedenfalls aber werden dieſe Mittel zur Deckung der erwähnten Ausgaben auch ausreichen. Schließlich wollen wir nicht unterlaſſen, zu be⸗ merken, daß wir uns auf Wunſch der Geſellſchaft außerdem bereit erklärt haben, in eine wohlwollende Prüfung der Frage einzutreten, in wieweit öffent⸗ liche Gebäude (Schulen und dergl.) unter den Be⸗ griff eines „bewohnten Grundſtücks“ im Sinne des § 1 der Polizeiverordnung vom 13. Auguſt 1906 entfallen und —ſo weit nicht ſtädtiſche öffentliche Ge⸗ bäude in Frage kommen — unſere Auslegung dem Kgl. Polizeipräſidenten nahe zu legen. Für ſtädtiſche Grundſtücke würde die entſprechende Auslegung ohne Inanſpruchnahme der Polizeiverwaltung mög⸗ lich ſein, vorausgeſetzt, daß die dadurch herbeizu⸗ führende Gebührenerhöhung bei den entſprechen⸗ den Etatspoſitionen zur Verfügung geſtellt wird. Die Dreiteilung ſchätzt den Geſamtzugang an er⸗ höhten Gebühreneinnahmen auf 6875 . Eine Ge⸗ währleiſtung dieſes Eingangs ſoll durch dieſe Vor⸗ lage jedoch nicht übernommen werden; eine ent⸗ ſprechende neue Vorlage dieſerhalb bleibt vorbe⸗ halten. Charlottenburg, den 18. März 1909. Der Magiſtrat. Matting B l1. u., 1. V. XIVa. 2159. Denkſchrift der „Dreiteilung“, Allgemeine Müll⸗ verwertungsgeſellſchaft m. b. H., vom 18. 3. 09 Am 1. April 1907 iſt die Müllabfuhr in Char⸗ lottenburg verſtadtlicht und zugleich das ſogenannte Dreiteilungsſyſtem obligatoriſch eingeführt worden. Die Stadt wollte dadurch bezwecken, daß die Müll⸗ abfuhr einheitlich von einem Unternehmer organi⸗ ſiert, dadurch zugleich wirtſchaftlicher geſtaltet und ſchließlich in hygieniſch einwandfreier Weiſe durch⸗ geführt würde. Dieſe Vorausſetzungen haben ſich, nachdem die erſte Übergangsperiode überſtanden, durchaus erfüllt. Der beſte Beweis, daß die Neu⸗ ordnung jetzt normal funktioniert, iſt darin zu finden, daß Reklamationen ſo gut wie gar nicht mehr vorkommen. Hinfſicht hat ſich das Dreiteilungs⸗Syſtem durchaus bewährt, indem die Speiſereſte an Schweine ver⸗ Keo Im öffentlichen Submiſſionsweſen war ſ. 3t. der Eharlottenburger Abfuhr⸗Geſellſchaft m. b. H. der Zuſchlag erteilt worden, auf Grund ihres Mindeſtangebots, wonach ſie für die Durchführung der ſtädtiſchen Abfuhr von der Stadt einen Zuſchuß von 1,30 ℳ pro Kopf der Bevölkerung verlangte, während die Konkurrenz auf Grund d e Miſchſyſte ms 1,„97 ℳpro Kopf der Be⸗ völkerung als jährlichen Zuſchuß der Stadt gefordert hatte. Die Charlottenburger Abfuhr⸗Geſellſchaft ce⸗ dierte ihre Rechte aus dem mit der Stadt ab⸗ geſchloſſenen Vertrage an eine neue Geſellſchaft, die ſich am 18. Juni 1906 konſtituiert hatte, mit einem Grundkapital von 1 000 000 ℳ und die ſpäter den Namen: Dreiteilung, Allgemeine Müll⸗ verwertungsgeſellſchaft m. b. H. annahm. Die alte Charlottenburger Abfuhr⸗Geſellſchaft hat dann liqui⸗ diert und ihr geſamter Abfuhrbetrieb iſt von der neuen Geſellſchaft erworben worden. Da die neue Geſellſchaft bald erkannte, daß das von ihr aufgebrachte Kapital von 1 000 000 ℳ zur Einrichtung des umfangreichen Betriebes nicht ausreichen würde, wurde das Stammvermögen im November 1906 um 200 000 ℳ vermehrt, die von der Direktion der Diskonto⸗Geſellſchaft über⸗ nommen wurden. Die Geſellſchaft pachtete von der Stadt das ſogenannte Luckmannſche Grundſtückin der Straße 18 und benutzte es zur Unterbringung ihres geſamten Pferde⸗ und Wagenbeſtandes nebſt Futtervorräten, Reparaturwerkſtätten uſw. Der eigentliche Verwertungsbetrieb wurde nach einem größeren, in der Nähe des Bahnhofes Seegefeld an der Berlin⸗Hamburger Bahn be⸗ legenen Grundſtück mit eigenem Bahnanſchluß verlegt. Hier errichtete die Geſellſchaft zwei große Stallgebäude mit Einzelſtallungen für 5—6000 Schweine, einen Iſolierſtall, ein kleines Schlacht⸗ haus; ferner eine Sortieranſtalt nebſt den dazu gehörigen Keſſelanlagen und Dampfmaſchinen und ſchließlich ein Verwaltungsgebäude nebſt 2 Arbeiter⸗ wohnhäuſern. Schon die Einführung der Dreiteilung und die Neuordnung der Abfuhr in Charlottenburg ver⸗ urſachte bedeutende Schwierigkeiten und erhebliche Verluſte, Mit noch größeren Kinderkrankheiten hatte die Geſellſchaft in Seegefeld zu kämpfen. Der ſtrenge Winter 1907 und der dann folgende außerordentlich naſſe Frühling verzögerten den Ausbau der Anſtalt ganz erheblich, ſo daß die eigentliche Verwertung nicht ſchon am! April 1907, zugleich mit der Einführung des Dreiteilungs⸗ Auch in voltswirtſchaftlicher benöti füttert und die ſogenannten gewerblichen Abfalle eine Kredit ſortiert und verkauft werden. Damit werden dem Nationalvermögen erhebliche Werte erhalten, die die die früher, unter dem ſogenannten Miſchſyſtem, zwecklos vernichtet wurden. ,