200 000 ℳ eingeräumt, behufs Stellung der von der Stadt im Vertrag ausgemachten Kaution. Nachdem eine aus Vertretern des Königlichen Landwirtſchaftsminiſteriums und des Charlotten⸗ burger Magiſtrats beſtehende Kommiſſion ſich im Dezember 1907 überzeugt hatte, daß die Seege⸗ felder Anſtalt ordnungsmäßig ausgebaut ſei, er⸗ klärte ſich im Frühjahr 1908 die Stadt Charlotten⸗ burg bereit, die Geſellſchaft dadurch zu unter⸗ ſtützen, daß ſie ihr eine jährliche Zinsgarantie von 30 000 ℳ für die Dauer des Vertrages ein⸗ räumte. Dieſe Zinsgarantie ermöglichte es der Geſell⸗ ſchaft, einen weiteren Kredit von 550 000 ℳ bei der Direktion der Diskonto⸗Geſellſchaft aufzunehmen. Während ſo der Geſellſchaft ausreichende Mittel zum Ausbau ihrer verſchiedenen Anſtalten zur Ver⸗ fügung ſtanden, genügten die Einnahmen nicht, um die Betriebskoſten zu decken. Die Geſellſchaft iſt der Anſicht, daß die Leiſtungen des Abfuhrbetriebes, insbeſondere die im Intereſſe der Hygiene auf⸗ gewandten Arbeiten an Reinigung und häufigerer Abfuhr ſich als weſentlich umfangreicher in der Praxis herausgeſtellt haben, als ſ. 3t. bei Abgabe der Offerte der Charlottenburger Abfuhrgeſellſchaft m. b. H. angenommen war. Auch ſtellte es ſich heraus, daß das Quantum der Speiſereſte bei de Kalkulation für jene Offerte zu hoch angenommen, die Menge des Mülls §agegen, welches ſich für Ver⸗ Mithin ſind heute folgende Kapitalien in der Geſellſchaft feſtgelegt: „4 1. Stammta 2 1 000 000 2. Erhöhung des Stammkapitals. 200 000 „ „ 60 000 , Konſortial⸗Kredit L 100 000 „, ,, e e 550 000 „ 125 — Die per 31. Dezember 1908 gezogene Bilanz der Geſellſchaft ergibt einen Geſamtverluſt von 878 247,25 ℳ. In dieſem Verluſt ſind für die Jahre 1907 und 1908 Abſchreibungen im Geſamt⸗ betrage von 335 793,44 ℳ enthalten, ſo daß ein endgültiger Verluſt von 542 453,81 ℳ eingetreten iſt. Von dieſem Verluſt iſt ein bedeutender Teil auf den Verluſt an der Schweinemaſt durch Schweinepeſt und ſeuche, ein anderer durch ver⸗ kehrte Anlagen eingetreten, der größte Teil jedoch iſt aus dem Abfuhrbetriebe ſelbſt entſtanden. Dieſer Verluſt aus dem Abfuhrbetriebe läßt ſich allerdings nicht ziffernmäßig für die ganze Betriebsdauer feſtſtellen. Er iſt zu Anfang be⸗ deutend größer geweſen, als in den letzten Monaten, weil uns die Erfahrungen auf dieſem Gebiete mit der Zeit in den Stand ſetzten, die Ausgaben und Verluſte zu verringern. Die Ergebniſſe der letzten Monate des Jahres 1908, in welchen die Erfah⸗ rungen der vorhergehenden Zeit verwendet wurden, ergeben trotzdem das Reſultat, daß wir monatlich ca. 10 000 ℳ. bei dem Abfuhrbetriebe zuſetzen oder mit andern Worten, da wir ſeit nunmehr zwei Jahren die Abfuhr in der Stodt Charlotten⸗ burg beſorgen: unſere Geſellſchaft hat der Stadt Charlottenburg die Abfuhr um ca. ¼ Million billiger geleiſtet, als ſie effektiv gekoſtet hat. Dieſe viertel Million iſt das mindeſte Maß, da, wie geſagt, ſie nur rechneriſch auf Grund der Erfahrungen der günſtigen letzten Monate feſt⸗ geſtellt worden iſt. Auf Grund dieſer Erfahrungen haben wir uns genötigt geſehen, mit der Stadt Charlottenburg neuerdings in Verhandlungen zu treten und um Erhöhung der Abfuhrgebühr zu erſuchen. Wir haben dabei betont, daß unſere Geſellſchaft nicht in der Lage iſt, derartige Mittel für die Müllabfuhr der Stadt Charlottenburg ihrerſeits auf die Dauer des Vertrages aufzubringen. Wir haben aber auch betont, daß wir des Glaubens ſind, unſere Er⸗ fahrungen auf dem Gebiete der Abfuhr noch weiter zu vervollſtändigen, ſo daß wir in Zukunft die Abfuhr billiger bewerkſtelligen können. Infolge⸗ deſſen erlauben wir uns, den anliegenden Antrag betreffs Erhöhung der Abfuhrgebühr und Ge⸗ währung einer Kapitalsunterſtützung in der Form eines Verkaufes unſerer Müllkaſten dem Magiſtrat zu Charlottenburg zu unterbreiten. Druckſache Nr. 94. Vorlage betr. Erwerb des Altarms der Spree zwiſchen den Waſſerwerksgrundſtücken. Urſchriftlich mit den Akten Fach 35 Nr. 8 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit dem Domänenfiskus einen Vertrag über den Ankauf eines Teils der ſogenannten faulen Spree nach Maßgabe des abgedruckten Ver⸗ tragsentwurfs abzuſchließen. Der Kaufpreis und die Nebenkoſten ſind dem Grundſtückserwerbsfonds zu entnehmen, je⸗ doch ſeitens der ſtädtiſchen Waſſerwerke vom Zahlungstage ab mit 4% zu verzinſen und dem Grundſtückserwerbsfond aus der dem⸗ nächſtigen Anleihe für die Waſſerwerke zu 1 22238 500 erſtatten.