, 126 Zufolge der Genehmigung der Stadtverord⸗ netenverſammlung vom 5. Dezember 1906 (Druck⸗ ſache Nr. 437 Seite 512/06) hat die Stadtgemeinde die zwiſchen der Pumpſtation der Charlottenburger Waſſerwertke und der Spree belegene Dahlemer Wieſe zum Zwecke der Erweiterung und des Schutzes des ſtädtiſchen Waſſerwerks vom Domänen⸗ fiskus gekauft. Zwiſchen dem Waſſerwerksgrund⸗ ſtück und dieſer neu erworbenen Fläche erſtreckt ſich der „faule Spree“ genannte Altarm der Spree, welcher zur Zeit des erwähnten Geländeankaufs noch zu den öffentlichen Gewäſſern zählte. Der eingangs bezeichneten Genehmigung ſchloß die Stadtverordnetenverſammlung folgendes Er⸗ ſuchen an: „Der Magiſtrat wird erſucht, mit dem Waſſer⸗ baufiskus in Verhandlungen zu treten wegen Erwerbes des dem Grundſtücke zur Erwei⸗ terung der Waſſerwerke nach der Spreeſeite zu vorgelagerten Geländeſtreifens von ca. 10 m Breite, ſowie wegen Erwerbes der das Grundſtück ebenfalls begrenzenden Schlenke „faule Spree“ genannt.“ Wir ſind dementſprechend mit der Waſſerbau⸗ verwaltung in Verhandlungen getreten. Während die Veräußerung der Treideldamm⸗ (Leinpfad⸗) flächen vom Regierungspräſidenten als Chef der Verwaltung der Märkiſchen Waſſerſtraßen end⸗ gültig abgelehnt wurde, erreichten wir bezüglich der faulen Spree ein unverbindliches Abkommen mit der Waſſerbauverwaltung, nach dem ein Kauf⸗ preis von 9 ℳ für das qm in Ausſicht genommen war. Nachdem inzwiſchen das Gewäſſer als öffentlicher Waſſerlauf zum Teil aufgegeben war, wurde die im Plan Blatt 164 der Akten bezeichnete Fläche der Domänenverwaltung zur Veräußerung überwieſen. Der reſtliche Teil, welcher mit der Spree in ſchiffbarer Verbindung und daher weiter⸗ hin für die Schiffahrt offen bleiben ſoll, iſt im öffentlichen Schiffahrtsintereſſe von einem Ver⸗ kaufe ausgeſchloſſen worden. Die nunmehr mit der Königlichen Kommiſſion zur Aufteilung der Domäne Dahlem, als der Beauftragten des Do⸗ mänenfiskus, gepflogenen Verhandlungen führten zu dem aus untenſtehenden Vertragsentwurf er⸗ ſichtlichen Ergebnis. Danach ſoll die nach der Neumeſſung 3 ha 73 a 76 qm große, auf dem Plan Blatt 188 der Akten dargeſtellte Fläche zu dem Einheitspreiſe von 14 ℳ für das am ver⸗ äußert werden. Wir halten dieſen Preis, ſchon im Hinblick auf den für die angrenzenden Land⸗ flächen gezahlten, für außerordentlich hoch. Unſere Bemühungen, eine Herabſetzung zu erlangen, waren trotz Vorſtellung, auch im Landwirtſchafts⸗ miniſterium, ohne Erfolg. Wir glauben aber in Übereinſtimmung mit der Grundeigentums⸗ und der Waſſerwerksdeputation und der durch das Erſuchen der Stadtverornetenverſammlung vom 5. Dezember 1906 ausgedrückten Anſicht von dem Erwerb der Waſſerflächen nicht abſehen zu können. Durch den Erwerb des alten Spreearms wird eine wertvolle Verbindung der Waſſerwerksgrundſtücke, abgeſehen von der Verwendbarkeit der Kauffläche für Zwecke des Waſſerwerks ſelbſt, erreicht. Eine Erwerbung des alten Spreearms durch Dritte, die nach Auskunft der Kommiſſion zur Aufteilung der Domäne Dahlem bereits als Reflektanten Der Stadtgemeinde wird vom Fiskus das Recht gewährleiſtet, das Kaufgrundſtück in vollem Umfange zuzuſchütten. Zuſchüttungsmaterial iſt der Waſſerwerksverwaltung zum Teil bereits von der Bauleitung des Großſchiffahrtsweges angeboten worden; auch der Reſt wird für mäßige Koſten beſchafft werden können, ſo daß eine weſentliche Erhöhung der Grunderwerbskoſten vermieden wird. Erfahrungsgemäß haben verlaſſene Flußbetten gute Untergrundverhältniſſe, auch haben vorgenommene Bohrungen auf dem Kaufgrundſtück eine günſtige Beſchaffenheit des Untergrundes ergeben, ſo daß die Stadtgemeinde nach der Zuſchüttung einwand⸗ freies Bauland gewinnen wird. 225 24222 Die Übereignung ſoll frei von privatrechtlichen Laſten erfolgen. Der Geſamtkaufpreis von 523 264 ſoll in 2 Teilen zahlbar ſein, und zwar mit ca. vor der Auflaſſung und mit ⅝ ſpäteſtens am 1. April 1914, wobei der Stadtgemeinde freiſtehen ſoll, das Reſt⸗ kaufgeld ſchon früher entweder ganz oder in Teil⸗ beträgen von 50 000 ℳ zurückzuzahlen. Bis zur Rückzahlung iſt das Reſtkaufgeld mit 4% zu verzinſen. Der Kaufpreis iſt zunächſt dem Grundſtücks⸗ erwerbsfonds zu entnehmen, jedoch ſeitens der Waſſerwerke vom Zahlungstage ab mit 4% zu verzinſen und dem Grundſtückserwerbsfonds aus der demnächſtigen Anleihe für die Waſſerwerke zu erſtatten. Die Mittel für die Verzinſung ſtehen bei dem Waſſerwertsetat zur Verfügung. Der nach §4 des Vertragsentwurfs zu zahlende Betrag von 194,83 ℳ ſtellt die Zinſen für 1 Tag für das Reſtkaufgeld auf dem Wieſengrundſtück dar, die von der Domänenverwaltung nach Grund⸗ ſätzen, welche von der bei uns üblichen Berechnun abweichen, gefordert werden. Wir erſuchen, dem Abſchluß des Kaufvertrages nach Maßgabe des Entwurfs zuzuſtimmen. Charlottenburg, den 17. März 1909. Der Magiſtrat. Matting Dbr Maier. A . B. IX. A. 365. Kanſvertrag. Zwiſchen der den preußiſchen Domänenfiskus vertretenden Königlichen Kommiſſion zur Auf⸗ teilung der Domäne Dahlem in Berlin und der Stadtgemeinde Charlottenburg, vertreten durch ihren Magiſtrat, wird vorbehaltlich der Geneh⸗ migung der Charlottenburger Stadtverordneten⸗ verſammlung, des Herrn Finanzminiſters und des Herrn Miniſters für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten folgender Kaufvertrag geſchloſſenrnn: gewieſen iſt und lle 77/44 ſowie einen Teil aufgetreten ſind, würde außerordentlich läſtig ſein, ſpäte es läßt ſich der Erwerb deshalb nicht wohl aufſchieben.