§ 2. Der Kaufpreis beträgt 14 ℳ für das Quadrat⸗ meter, im Ganzen alſo 37 376 14⸗ 523 264 ℳ, in Worten: Fünfhundertdreiundzwanzigtauſend⸗ zweihundertvierundſechzig Mark. Er iſt an die Kaſſe der Königlichen Miniſterial⸗Militär⸗ und Bau⸗Kommiſſion in Berlin NW. 40, Invaliden⸗ ſtraße 52, zu entrichten und zwar mit 13 1264 ℳ, in Worten: „Hunderteinunddreißigtauſendzwei⸗ hundertvierundſechzig Mark“, vor der Auflaſſung, mit den reſtlichen 392 000 ℳ, in Worten: „Drei⸗ hundertzweiundneunzigtauſend Mark“, ſpäteſtens am 1. April 1914. Dieſer Betrag von 392 000 ℳ iſt vom 1. Oktober 1909 ab mit 4% jährlich in halb⸗ jährlichen Teilbeträgen am 1. April und 1. Oktober nachträglich zu verzinſen. Er kann auch ſchon vor der Fälligkeit ganz oder in Teilbeträgen nicht unter 50 000 ℳ jederzeit ohne vorangegangene Kün⸗ digung abgezahlt werden. Bei der Zinsberechnung wird für jeden vollen Monat ein Zwölftel, für die nicht einen vollen Monat erreichenden wirklich verfloſſenen Tage je ein Dreihundertſechzigſtel der Jahreszinſen in Anſatz gebracht. Für das Reſt⸗ kaufgeld von 392 000 ℳ nebſt Zinſen und Koſten der Kündigung und der Rechtsverfolgung zur Befriedigung aus dem Grundſtück beſtellt Käuferin bei der Auflaſſung Zug um Zug Hypothek. Sie bewilligt und beantragt die Eintragung dieſer Hypothek zu Gunſten des Domänenfiskus im neu anzulegenden Grundbuch ohne Bildung eines Hy⸗ pothekenbriefes. §. 3. Fiskus gewährleiſtet der Käuferin das Recht, das Kaufgrundſtück, welches zurzeit ein Gewäſſer iſt, in ganzem Umfange zuzuſchütten. Der Verkauf geſchieht unter Ausſchluß et⸗ waiger Rechte auf das Patronat und irgendwelche Leiſtungen und jedwede Berechtigung an anderen fiskaliſchen Grundſtücken und Gewäſſern. § 4. Käuferin zahlt noch 194 ℳ 83 §, in Worten: „Hundertvierundneunzig Mark 83 Pfennig“, vom Käufer beanſpruchte Reſtzinſen der inzwiſchen abgezahlten und gelöſchten Hypothek Nr. 1 der 3. Abteilung des Grundbuches von Spandau Band 99 Blatt Nr. 3198. § 5. Der Käuferin ſind die Grenzen des Grundſtücks an Ort und Stelle bekannt. Sie bekennt ſeit heute — dem Tage der Unterzeichnung des Ver⸗ trages durch ihre geſetzlichen Organe — im vec tragsmäßigen Beſitze des Grundſtücks zu ſein und ſieht die Ubergabe als an dieſem Tage vollzogen an. Nutzungen, Abgaben und Laſten des Grundſtücks Aer vom Tage der Auflaſſung ab auf die Käuferin er. Grundbuch, die Umſatz⸗ koſten, ſoweit letztere nicht — 127 wegen der Stempelfreiheit des Fiskus außer Anſatz bleiben, trägt die Käuferin. Dieſer Vertrag wird dreimal ausgefertigt, die erſte Ausfertigung erhält der Verkäufer, die zweite die Käuferin, die dritte das Grundbuchgericht. Berlin, den Chalottenburg, Königliche Kommiſſion den März 1909. zur Aufteilung der Domäne Der Magiſtrat. Dahlem. Druckſache Nr. 95. Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Bau einer Untergrundbahn zwiſchen Nollendorfplatz und Ringbahn an der Neuen Kantſtraße (Druckſache Nr. 67). Verhandelt Charlottenburg, den 19. März 1909. Anweſend: Stadtv.⸗Vorſteher Kaufmann, Vorſitzender, Stadtv. Bollmann, Dr Crüger, Ewald, Dr Frentzel, Freund, Holz, Meyer, Münch, Otto, Rackwitz, Schwarz, Vogel 1, Zietſch. Außerdem: Stadtv. Brode, Jolenberg, Nickel, Seitens des Magiſtrats: Stadtbaurat Bredtſchneider, Dr Maier. Nicht an weſend: Stadtv. Liſſauer. Wilk. Stadtſyndikus Der Antrag des Magiſtrats vom 9. März 1909 — IX A. 364 — lautet wie folgt: a) Der vorgelegte allgemeine Entwurf für den Bau einer Untergrundbahn vom Nollendorf⸗ platz durch die Kleiſt⸗ und Tauentzienſtraße, den Kurfürſtendamm, die Gieſebrecht⸗, Mommſen⸗, Kaiſer⸗Friedrich⸗ und Kantſtraße bis zur Ringbahn wird genehmigt. b) Die Koſten für die Herſtellung der Unter⸗ grundbahn im Betrage von etwa 20 Millionen Mark ſind aus einer neuaufzunehmenden Anleihe zu decken. 4K 1E 4 Der Ausſchuß hat die Vorlage eingehend be⸗ raten und empfiehlt einſtimmig der Stadtver⸗ ordneten⸗Verſammlung die Annahme der Vorlage. Berichterſtatter: Stadtv. Dr Frentzel. v. 49. u. Kaufmann, Otto, Vogel 1, Bollmann, Holz, Münch, Dr Frentzel, Rackwitz. St. V. 214.